Dann lege doch beschwerde ein. Ich lach mich jetzt schon schief. Du kommst mit wissentlich mit ein Ungarn Moped und willst DDR Papiere.![]()
Simson KBA Papiere
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Gegen was soll er Beschwerde einlegen, gegen geltendes Recht ?
Ich lach mich krumm und schief.
Grüßt euch, ich hab mal eine Frage zwecks KBA… Ich hab letztes Jahr schon einen Antrag für Papiere abgeschickt und habe nichts bekommen… Jetzt hab ich vor knapp 5 Wochen erneut einen Antrag gesendet und es kam wieder nix und voraussichtlich wird auch nichts kommen.. Und jetzt die Frage, hat einer von euch eine Idee was ich falsch gemacht haben könnte oder woran es liegen könnte das ich 1. keine Rückmeldung und 2. keine Papiere usw erhalte? Danke schonmal im Voraus..

Offenbar machst du was Falsch, wie zb. Angaben sind nicht vollständig, Bilder nicht wie gewünscht hochgeladen oder beim Bezahlen.
Hast du den Antrag Online gemacht ?
Meine Stelle zickt rum......
Die zickt nicht rum, die setzt nur geltendes Recht um bzw. halten sich daran.
Bei eine 21er Abnahme zur Erlangung eine BE geht es nach bundesdeutscher StVZO/FZV und nach der gibt es in kein KKR was 60km/h darf, maximal 50km/h wenn es vor 2002 erstmalig in den Verkehr gebracht wurde.
Das die Mopeds, die in der DDR auf der Straße waren, weiterhin 60km/h dürfen und das die mit AM Führerschein gefahren werden dürfen, ist im Einigungsvertrag geregelt.
An der Stelle sollte man nicht wegen den 50km/h rumjammern sondern froh sein das die Zulassungsstelle überhaupt eine BE erteilt, ohne eine Nachweis haben zu wollen, das das Moped vor 2002 auch wirklich erstmalig in den Verkehr genommen wurde.
Wenn die das wollen/verlangen, dann gut Nacht, kann man es nicht nachweisen, dann würden die Aktuelle Vorschriften wie bei Neufahrzeugen zählen, 45km/h als KKR
und ua. schon auf Grund des Abgasverhalten wären sie nicht mehr zulassungsfähig innerhalb der EU.
Von daher ist halt grober Fehler bzw. ist man selbst schuld wenn man ein Fahrzeug ohne Papiere kauft wenn dies wieder auf die Straße soll und erst recht wenn um ein Fahrzeug geht mit Sonderregelung
wie halt die mit 60km/h als KKR.
Das hab ich doch geschrieben, die Willkür kam eher aus Unklarheiten darüber was man jetzt abstempeln darf und was nicht. Woher soll die Zulassungsstelle den wissen das es eine Ex-DDR Maschine ist?
Und damit die Unklarheiten nicht mehr gibt, wollen die Zulassungsstellen, den Bescheid vom KBA, wie man aus dem Info-Blatt ersehen kann.
offizielles DEKRA Dokument - 60km/h Betriebserlaubnis - Simsonforum .DE - S50 S51 SR50 SchwalbeIch denke mit diesem Dokument sollten einige Fragen beantwortet…www.simsonforum.deGibt Zulassungsstellen die handhaben das etwas anders und verlangen, nicht den KBA-Bescheid, sondern wie hier schon geschrieben wurde, einen Nachweis das das Moped in der DDR auf der Straße war.
Und wenn es ein Moped ist, was in der DDR auf der Straße war, dann hat es eine KTA-Betriebserlaubnis und da ist eine Zulassungsstelle im Grunde nicht berechtigt eine BE zu erteilen, da muss nur eine Zweischrift dieser BE beim KBA angefordert werden.
Ist was anderes wenn das Fahrzeug wegen einen Umbau eine 21er gemacht wird, dann wird in Grunde das nur in die bestehende BE eingetragen, auch wenn man zu guter letzt eine neue ausgestellt bekommt.
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Die Beschwerde wird nichts bringen, so sind nun mal die Regeln.
Unverständlich warum, denn es sind die technisch GLEICHEN Fahrzeuge und ein Gutachter (DEKRA) bestätigt dass das Fahrzeug die Anforderungen für 60kmh erfüllt.
Roller oder Fahrzeuge mit 45kmh oder 50kmh sind meiner Meinung nach gefährlicher als 60kmh, denn man ist Innerorts keine Verkehrsbehinderung,
sondern kann ganz normal im Verkehr mitschwimmen. 45kmh werden Teilweise überholt und das ist eine unnötige Gefahr, besonders in der dunkleren Jahreszeit wenn es dazu noch regnet.
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Die 45 km/h war eine EU-weite Entscheidung. Komplett Sinn und Hirnlos, es wurden einfach mehrheitlich nach nationalen Regeln bestimmt was EU weit gelten soll weil es ja wichtig ist das sich die Nationen in so bedeutsamen Themen wie Kleinkraftrad Höchstgeschwindigkeiten nicht unterscheiden (in Geschwindigkeitsbegrenzungen Innerorts aber schon, wo solche Geschwindigkeiten interessant werden?). Und das waren damals nur noch 3 Länder EU-weit in denen Mopeds 50 fahren durften und man wurde von den 45ern überstimmt. EU-Recht bricht Landesrecht, 50 km/h wird es nicht mehr geben. Eher kommen Regelungen das alle Fahrzeuge ausnahmslos EU-weit alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung müssen. Gut, beim Zustand mancher Mopeds vielleicht nicht ganz so sinnfrei.
Wir sollten uns lieber nicht beschweren sonst kommen ganz schlaue Leute noch auf die Idee hier Fristen einzubauen welche die Benutztung äußerst umweltschädlicher böser Zweitaktmotoren endgültig zu verbieten.
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Und sämtliche Fahrzeuge im Bestand müssen auf 45km/h gedrosselt werden, in der EU ist alles möglich.
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Die Beschwerde wird nichts bringen, so sind nun mal die Regeln.
Du sagst es!
Unverständlich warum, denn es sind die technisch GLEICHEN Fahrzeuge und ein Gutachter (DEKRA) bestätigt dass das Fahrzeug die Anforderungen für 60kmh erfüllt.
Man darf nicht vergessen, das die 60 km/h auf einer Ausnahmeregelung im deutschen Einigungsvertrag vom August 1990 basieren, die ausschließlich für Fahrzeuge bis 50 ccm und mit Zulassungsdatum bis 28.02.1992 in der dam. DDR gilt.
Roller oder Fahrzeuge mit 45kmh oder 50kmh sind meiner Meinung nach gefährlicher als 60kmh, denn man ist Innerorts keine Verkehrsbehinderung,
sondern kann ganz normal im Verkehr mitschwimmen. 45kmh werden Teilweise überholt und das ist eine unnötige Gefahr, besonders in der dunkleren Jahreszeit wenn es dazu noch regnet.
Das interessiert nicht, da "denen da oben" unsere Fahrzeuge eh ein Dorn im Auge sind. Besonders im Hinblick auf den Aufwand den sie jetzt nach ~ 34 Jahren immer noch damit haben. Im ersten Step zielte das ganze wohl darauf ab dem Hersteller Simson eine gewisse Zeit zur Umstrukturierung ihres Motorkonzepts zu verschaffen und sicher wäre es auch problematisch gewesen Millionen Fahrzeuge zur Umrüstung einzubestellen. Insgesamt wird man wohl darauf gehofft haben, das bald alles ostdeutsche auf dem Müll landet und dann jeder einen schicken Plastik-Chinabomber fährt. Mit dem Erfolg der alten DDR Technik hat damals jedenfalls niemand gerechnet.
Und zum Thema "mitschwimmen" sollte sich jeder, jeden Tag bewußt sein womit er im heutigen Verkehr unterwegs ist. Die Technik der Bremsen dürfte es wohl schon vor mehr als 100 Jahren gegeben haben!?
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Und sämtliche Fahrzeuge im Bestand müssen auf 45km/h gedrosselt werden, in der EU ist alles möglich.
Das wahrscheinlich nicht da es meist technisch gar nicht mehr möglich ist. Vollständiges Betriebsverbot wäre da wahrscheinlicher aber bloß nicht den Teufel an die Wand malen. Wobei ein Verkaufsverbot für 2-Takt Öl an Privatpersonen ja schon reichen würde.
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Hört sich gruselig an. Aber nicht unmöglich.

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Das hat man in der Modellsportbranche bereits praktiziert, da wurde auch der Verkauf speziell der Versand von Kraftstoff verboten, damit hatte sich für den Großteil das Hobby erledigt.
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Unverständlich warum, denn es sind die technisch GLEICHEN Fahrzeuge und ein Gutachter (DEKRA) bestätigt dass das Fahrzeug die Anforderungen für 60kmh erfüllt.
Das überhaupt nicht Unverständlich, ich hatte es im Beitrag 22 erklärt.
Mal ganz einfach gesagt, es liegt es daran das es die DDR nicht mehr gibt.
"es sind die technisch GLEICHEN Fahrzeuge"
Das ist eben NICHT so, schau dir nur mal die Ungarn-Modelle oder die BRD-Modelle, den Neckermann-Spatz, S51B-4-D an.
Neben den technischen unterschieden dürfen die in Ungarn je nach Ausführung auch nur 40km/h oder 50km/h fahren und nur Solo,
Der Neckermann-Spatz wie die S51B-4-D durften nur 40km/h in der BRD, erst ab 1986 durfte ein KKR in der BRD überhaupt 50km/h.
Wäre das im Einigungsvertrag das nicht geregelt worden, dann hätten alle Fahrzeuge (PKW`s, LKW`s, Traktoren, Motorräder usw.) die in der DDR gelaufen sind, eine bundesdeutsche BE erlangen müssen,
sprich alle hätte soweit wie das möglich gewesen wäre, über eine 21er Einzelabnahme eine bundesdeutsche Betriebserlaubnis erlangen müssen.

Gäbe es die Regelung bezüglich der Moped´s, die in der DDR auf der Straße waren nicht, dürfte keiner mehr damit als KKR und AM-Führerschein fahren.
Nur so nebenbei darunter fallen ja nicht nur die Simson, auch die Duo´s und die Jawa`s
Bei MZ gab es keine solche Regelungen, die 150er Modelle waren von einen Tag auf den anderen, Motorräder die unter Führerschein-Klasse A, A2 fallen.
Die durfte man in der DDR mit 16 Jahren fahren, von einen Tag auf den anderen war es vorbei, da musste der 16/17 Jährige die stehen lassen bis er 18 Jahre war.
In den KBA Papieren steht jetzt unter Rahmennummer: lt. Typschild . Bin jetzt also relativ frei in der Rahmenwahl.

das ist Humbug,So werden Gerüchte in die Welt gesetzt und andere glauben es ohne mal ihr Hirn einzusetzen

In einer echten Zweischrift vom KBA steht die FIN drin und bei Baujahr steht laut Typenschild.
Wenn da keine FIN in der BE steht, haste kein Nachweis das die für dieses Fahrzeug gilt.
Das hat man in der Modellsportbranche bereits praktiziert, da wurde auch der Verkauf speziell der Versand von Kraftstoff verboten, damit hatte sich für den Großteil das Hobby erledigt.
Wie ist mit Akku-Säure, darf nicht mehr am Privatpersonen verkauft werden, weil man damit eine Bombe basteln könnte


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Das hat man in der Modellsportbranche bereits praktiziert, da wurde auch der Verkauf speziell der Versand von Kraftstoff verboten, damit hatte sich für den Großteil das Hobby erledigt.
Also auf Brushless und LiPo will ich nie wieder verzichten. In Großmodellen kommen dann ja eh Benziner zum Einsatz aber das Nitrogepansche will ich mir nicht wieder antun.
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Ein Freund hat letztes Jahr ein S51 ohne Plakette und Papiere zulassen wollen. Plakette hat er selbst gestempelt und Fotos ans kba geschickt. Auf Rückfrage haben die ihm dann ganz genau beschrieben woran erkannt wurde das die Plakette nicht original sein kann. Er ist dann den Weg über Dekra gegangen und hat die 60km/h Papiere abgestempelt bekommen obwohl ebenfalls der Nachweis fehlte das das FZ in der DDR gelaufen ist. Vielleicht rutscht so etwas in Bayern eher durch

Ich würde einfach unkommentiert da mitgehen, meine Zulassungsstelle macht da auch noch keine Zicken... Hatte da erst letztens mit denen drum telefoniert und das haben sie bestätigt das sie einfach alles abstempeln durch die Basis, weil sie finden, das ja alle Fahrzeuge in der DDR gebaut worden sind und dann nur noch umgerüstet worden ist...
Somit soweit es keine Nachweise mehr für Auslandskennung oder DDR-Angehörigkeit gibt, stempeln sie 60 km/h ab wenn dies in der Erlangung der Betriebserlaubnis von der Dekra/TÜV eingetragen worden ist. (Hat so die Zulassungsstelle gesagt
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LiPo kann jeder... es hat sicherlich auch seine Vorteile aber es stellt keine Herausforderung dar und ist zudem brandgefährlich.
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Wäre das im Einigungsvertrag das nicht geregelt worden, dann hätten alle Fahrzeuge (PKW`s, LKW`s, Traktoren, Motorräder usw.) die in der DDR gelaufen sind, eine bundesdeutsche BE erlangen müssen, sprich alle hätte soweit wie das möglich gewesen wäre, über eine 21er Einzelabnahme eine bundesdeutsche Betriebserlaubnis erlangen müssen.

Gäbe es die Regelung bezüglich der Moped´s, die in der DDR auf der Straße waren nicht, dürfte keiner mehr damit als KKR und AM-Führerschein fahren.
Nur so nebenbei darunter fallen ja nicht nur die Simson, auch die Duo´s und die Jawa`s
Bei MZ gab es keine solche Regelungen, die 150er Modelle waren von einen Tag auf den anderen, Motorräder die unter Führerschein-Klasse A, A2 fallen.
Die durfte man in der DDR mit 16 Jahren fahren, von einen Tag auf den anderen war es vorbei, da musste der 16/17 Jährige die stehen lassen bis er 18 Jahre war.
Man kann im Endeffekt so viel zu sagen das es damals mitunter Glück im Unglück gab... Wie ckich schon gesagt hat, hatten manche MZ Fahrer von ein auf den nächsten Tag Fahrverbot bis zum entsprechenden Alter, war aber zum Glück später kein Nachteil wegen der Betriebserlaubnis... Und die Simson/Jawa/... Fahrer hatten nun mal Glück das noch irgendwie ein Artikel in den Einigungsvertrag gepackt worden ist, DAS man diese 60 km/h weiter fahren darf, denn mal ehrlich... Millionen von Fahrzeuge müssten auf 50 km/h und später auf 45 km/h gedrosselt werden, welche indirekt von 1980 und älter stammen... Wäre zwar ein Markt gewesen, aber so fällt der Vorteil der Simson weg um mit 16, seit paar Jahren sogar mit 15 Jahren, AM Führerschein ein Moped zu führen was 60 km/h fährt... Damit hätten sie es gewiss aus der Weltgeschichte verbannt, nur zum Glück würde dies nich umgesetzt
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"es sind die technisch GLEICHEN Fahrzeuge"
Das ist eben NICHT so, schau dir nur mal die Ungarn-Modelle oder die BRD-Modelle, den Neckermann-Spatz, S51B-4-D an.
Neben den technischen unterschieden dürfen die in Ungarn je nach Ausführung auch nur 40km/h oder 50km/h fahren und nur Solo,
Der Neckermann-Spatz wie die S51B-4-D durften nur 40km/h in der BRD, erst ab 1986 durfte ein KKR in der BRD überhaupt 50km/h.
Und was sind die Unterschiede?
-gleiche Bremsanlage
-gleicher Rahmen
-gleiches Fahrwerk
also auch für die Höchstgeschwindigkeit konstruiert grundsätzlich oder?
Oder ändert ein evtl. fehlender Tacho (kann nachgerüstet werden), oder fehlende Soziusfußrasten etwas daran?
Es geht darum ein Prüfingenieur (abgeschlossenes Studium usw.) sagt das passt so und ist sicher und Bürokraten (ziemlich sicher fast alle nicht mal eine technische Grundausbildung) sagen dann nein weil man sich gewisse Regelungen verschieden auslegen kann.
Manche machen es und manche nicht, verstehe ich nicht und finde ich auch nicht ok.
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Ich würde einfach unkommentiert da mitgehen, meine Zulassungsstelle macht da auch noch keine Zicken... Hatte da erst letztens mit denen drum telefoniert und das haben sie bestätigt das sie einfach alles abstempeln durch die Basis, weil sie finden, das ja alle Fahrzeuge in der DDR gebaut worden sind und dann nur noch umgerüstet worden ist...
Na da mach doch nun endlich mal eine Art Zulassungsdienst auf.
Erledigst den Gang zur Zulassungsstelle gegen ein Entgelt von XY und garantierst den Leuten das eine BE mit 60km/h erhalten.
Damit sollte doch gut Kohle verdienen lassen oder ?
Es geht darum ein Prüfingenieur (abgeschlossenes Studium usw.) sagt das passt so und ist sicher und Bürokraten (ziemlich sicher fast alle nicht mal eine technische Grundausbildung) sagen dann nein weil man sich gewisse Regelungen verschieden auslegen kann.
Da gibt es aber nichts zum unterschiedlich auszulegen, die rechtliche Lage ist eindeutig wie schon x-mal erklärt. Die DDR ist nun mal Geschichte.
Prüfingenieur hat sich an die rechtlichen Vorgaben zu halten und hat sich nicht darüber hinwegzusetzen.
Auch erteilt ein Prüfer keine BE sondern schlussendlich die Zulassungsstelle und wenn die ihre Arbeit nicht richtig machen, kann das ganz schnell jemanden auf die Füße fallen
Das ist in aller Regel der Fahrzeug Besitzer/Fahrzeug Führer der es ausbaden muss.
Das nun die Zulassungsstelle keine BE erteilt auf Grund des fehlerhaften Gutachtens, ist so Fall, das dann nochmal zur Prüfstelle ........
Oder ändert ein evtl. fehlender Tacho (kann nachgerüstet werden), oder fehlende Soziusfußrasten etwas daran?
Es war die Rede davon das die technisch GLEICHEN Fahrzeuge ist, was sie nun mal nicht sind wenn die kein Fernlicht, Hupe, Tacho usw. haben.
Es entspricht so auch nicht den Vorschriften der StVZO/FZV, um hier eine BE zu erlangen muss das Fahrzeug entsprechend angepasst werden und da kommt der Prüfer ins Spiel.
Der Prüfer hat das zu prüfen ob es den Vorschriften entspricht und technisch in Ordnung ist was er dann mit dem 21er Gutachten bestätigt.
Nach welchen Vorschriften hat der Prüfer zu arbeiten ? Richtig nach bundesdeutschen, da ja die DDR seit über 30 Jahren Geschichte ist und
wie schon tausendmal erzählt, ist es nun mal so das es nach bundesdeutschen StVZO/FZV gibt es kein und gab es KKR was mehr wie 50km/h darf.
Übrigens hat der Prüfer bei einer 21er Abnahme auch zu prüfen ob das Moped die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit einhält..............
Trägt der Prüfer da bei Fahrzeugart KKR ein und T 60km/h, setzt er sich über Gesetze hinweg und wenn das die Zulassungsstelle so die BE erteilt, auch diese.
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Alles anzeigen
Und was sind die Unterschiede?
-gleiche Bremsanlage
-gleicher Rahmen
-gleiches Fahrwerk
also auch für die Höchstgeschwindigkeit konstruiert grundsätzlich oder?
Oder ändert ein evtl. fehlender Tacho (kann nachgerüstet werden), oder fehlende Soziusfußrasten etwas daran?
Es geht darum ein Prüfingenieur (abgeschlossenes Studium usw.) sagt das passt so und ist sicher und Bürokraten (ziemlich sicher fast alle nicht mal eine technische Grundausbildung) sagen dann nein weil man sich gewisse Regelungen verschieden auslegen kann.
Manche machen es und manche nicht, verstehe ich nicht und finde ich auch nicht ok.
Das heißt Bürokratie und Recht... Das schwebt über uns und bestimmt wie man lebt 🤷🏼
Ich versteh es ebenso wenig, hab auch mal mit Leuten vom KBA gesprochen, und manche verstehen dies auch mitunter nicht, weil es nun durch diese Exporte und 60 km/h Probleme gibt, obwohl ja alles in der DDR gebaut worden ist grundsätzlich...
Wenn man dann nachfragt weshalb man nicht für alle KKR 60 km/h festsetzt ist nun mal...
Punkt 1: die EU die da enormen Druck auf DE ausübt, weil es sich wieder alleinstellen würde.
Punkt 2: die ganzen Fahrzeughersteller die extra nochmal ein Steuergerät für DE entwickeln und entsprechend verbauen müssen. -> größer Aufwand, auch wenn Markt vorhanden
Punkt 3: Was macht man mit allen jetzigen Fahrzeugen die auf 45/50 km/h begrenzt sind?
Punkt 4: Akzeptieren das überhaupt alle Deutsche?
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Na da mach doch nun endlich mal eine Art Zulassungsdienst auf.
Erledigst den Gang zur Zulassungsstelle gegen ein Entgelt von XY und garantierst den Leuten das eine BE mit 60km/h erhalten.
Damit sollte doch gut Kohle verdienen lassen oder ?
Nein, dies werde ich nicht tun. Ich habe hier nur meine Erfahrung geteilt mit euch

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In den KBA Papieren steht jetzt unter Rahmennummer: lt. Typschild .
Hast du davon mal ein Foto?
Das steht bei mir nur bei Baujahr.
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Das heißt Bürokratie und Recht... Das schwebt über uns und bestimmt wie man lebt 🤷🏼
Ich versteh es ebenso wenig, hab auch mal mit Leuten vom KBA gesprochen, und manche verstehen dies auch mitunter nicht, ....
Rein substanziell hast Du recht, die Exportmodelle hatten den gleichen Rahmen, Motor usw, sind technisch gesehen identisch.
Hier geht es aber nicht um die Substanz sondern um titulierte Rechte die mit einer Registrierung einhergehen.
Die Verwaltung tut sich - völlig zu Recht - schwer einmal erteilete Rechte im Nachgang wegzunehmen, das bedarf schon einer wirklich umfangreicheren Begründung (z.B. öffentliche Sicherheit). Das wäre sicher auch nicht einfach die erhöhte Schadenswahrscheinlichkeit für die Öffentlichkeit nachzuweisen.
Es wäre auch ein massiver und wirklich schwer zu vermittelnder Eingriff ins Private. Das macht man, wie flymo schrieb, gern auf einem anderen Wege.
Als Beispiel, Oldtimer dürfen auch weiterbetrieben werden, auch wenn sie mit der technischen Ausstattung keine neue Zulassung bekämen. Man könnte die zwingend notwendige Versicherung für die Öffentlichkeit sehr preisintensiv gestalten und damit aussieben ... oder, ...Nun wurde mit der Registrierung des Fahrzeuges in dem dem Verwaltungskonstrukt DDR das Recht erworben das dieses Fahrzeug diese zulässige Höchstgeschwindigkeit (60km/h) hat.
Daher haben all jene Fahrzeuge einen Bestandsschutz da sie im Grunde auch nie abgemeldet wurden, selbst wenn sie 30 Jahre in der Scheund standen und nicht versichert wurden.
Fahrzeuge die nicht in der DDR registriert wurden haben eben jenes Recht nicht, sie unterliegen bei einer Neuanmeldung den aktuell geltenden Verordnungen/Regeln.
Unter dieser Bterachtung erscheint es logisch, dass ein Nachweis des Rechtes vorgelegt werden muss in der Form, dass es in der DDR registriert war.Und wie Du richtig erkannt und geschrieben hast wird über eine aufgesetzte, nicht demokratisch legitimierte Struktur (EU) versucht noch weiter geltendes Recht durch die Hintertür auszuhebeln.
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