TüvMoped ohne Blinker

  • Hallo ich habe mir einen neuen Hauptrahmen zugelegt und möchte mir ein neues Moped aufbauen auf welches ein 90ccm Zylinder soll. Das Moped soll Tüv bekommen. Jetzt meine frage der Hauptrahmen ist von einer N und diese wurden ja ohne Blinker verkauft. Kann ich trotzdem ohne Blinker fahren oder muss ich welche dran machen da ich ja das Moped auf A1 umtragen lasse.

    Lg

  • ES 175/250''/0'' ?

    Da wäre es auch wenig verwunderlich.

    Blinker wurden erst mit der /1 verbindlich (von den ersten paar Wochen abgesehen).

    Die s51 kam aber nunmal knapp 20 Jahre später auf den Markt.

    Ab 62 (?) Kam die Blinkerpflicht bei den großen Maschinen.

  • § 54 StVZO - Einzelnorm

    Trotzdem ist es sehr unwahrscheinlich, dass sowas genehmigt wird, das wird wenn nicht beim Prüfer, spätestens bei der Zulassungsstelle scheitern.

    Siehe: https://www.germanscooterforum.de/topic/84605-ab…ch-mal-blinker/

    Für die S50N/S51N bekommt man ja ohne Blinker auch teilweise keine neuen Papiere mehr.

    Wenn der Rahmen von vor 1987 ist, kommt man evtl. mit Lenkerendenblinkern davon, wobei da auch Prüfer und Zulassungsstelle zustimmen müssen.

    Genauso was die Spiegel angeht, da können die Zulassungsstelle oder der Prüfer auch festlegen, dass nur ein Linker Spiegel nicht ausreicht.

  • Das ist ein ewiges Streitthema. Jedoch kann dagegen keiner was sagen, da es ausnahmslos im paragraph 54 steht. Hab mich schon mit sämtlichen Polizisten und Dekra Prüfern unterhalten.

  • Richtig, wurde auch schon endlos durchdiskutiert.

    Der Standpunkt der 54er-Crew ist aber der, dass man die Blinker einfach so abbauen kann. Ohne Änderungsabnahme.

    Mir ist bisher noch kein Fall bekannt geworden in dem nen Graukittel sagte: ''Hey, tolle Idee. Klar trag ich dir die Blinker aus''.

  • Und in der BE sind die Blinker dennoch aufgeführt*, also müssen sie auch verbaut sein.

    Da gibts nichts zu diskutieren.


    *N und E4 Modelle z.b. ausgenommen.

    Sollte das der Fall sein, dann müsste dies im Paragraph vermerkt sein. Der Paragraph 54 ist ausnahmslos und wasserdicht. Haben mir bisher 3 Dekra Prüfer und 2 Polizisten bestätigt. :)

  • Haben mir bisher 3 Dekra Prüfer und 2 Polizisten bestätigt.

    Dann hatten die scheinbar keine Ahnung, denn laut FZV hat man bezüglich Änderungen eine Mitteilungspflicht.

    Dementsprechend braucht man dann ein Gutachten zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere gemäß § 13 FZV.

  • Sollte das der Fall sein, dann müsste dies im Paragraph vermerkt sein. Der Paragraph 54 ist ausnahmslos und wasserdicht. Haben mir bisher 3 Dekra Prüfer und 2 Polizisten bestätigt. :)

    Na dann haben wir doch eine sehr hohe Chance, dass wenigstens einer der 5 dir das schriftlich bestätigt, samt Übernahme jeglicher rechtlicher Konsequenzen, falls es da doch "Interpretationsspielraum geben sollte.

    Wärst du so freundlich und würdest du eine solche Bestätigung einholen?

    Um wie viel geld wollen wir wetten, dass sich niemand in die Nesseln setzen wird?

    Palaberrhababer ist immer schnell gemacht, aber nachher mal so handfest mit Unterschrift ist immer schwierig.


    Die beiden Klapperköppe welche mir vor reichlich 17 oder 18 Jahren das Moped stillegen wollten waren auch voller Überzeugung, dass an ne S50N mit S51B Lackset Blinker gehören müssen.

    Steht ja schließlich S51B dran, also isses auch eine.

    Aus meine Frage ob das Ding nachher 250 fährt wenn ich nen Ferrariaufkleber draufmache wurde mit nem Alkohol- u. Drogentest geantwortet.

    Seis drum, aber auch da sieht man mal wieder, dass die gendarmerie nicht immer Rest hat. Geht bei der gesetzesfülle auch garnicht.

    Graukitteln ergehts ähnlich.


    Aber seis drumm, die 54er-Crew wills seit locker 15 jahren nicht wahrhaben, dass es einer Änderungsabnahme bedarf.

    Jeder darf sich in diesem Lande nach seiner Facon unglücklich machen, also nur zu.

    Die Geschichte wenn man doch an den richtigen geraten ist wird komischerweise nicht so wehement im Internet gepostet. Komisch.

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