Im Schreiben vom KBA steht nichts über die Rahmennummer, nur der TÜV Prüfer der mit meinem Vater geredet hat meinte das es nicht lesbar sei (er hat auch nur das Foto gesehen).
Denkt ihr es würde klappen, wenn ich einen Termin beim TÜV oder DEKRA mache und mit dem Schreiben des KBA und einem Blanko Typenschild, den Sie mir dann stanzen können, die Papiere erhalte oder versteh ich da was falsch?
Ja da verstehst du was falsch.
Hast doch selber geschrieben das es schon ein TÜV Prüfer abgelehnt hat wegen der FIN.
Du brauchst kein neues Typenschild, der Hersteller, wie im KBA-Schreiben steht, kann dir keins ausstellen da er bekanntlich nicht mehr exzisiert.
Bei einer 21er Abnahme geht es normal nach bundesdeutschen Recht, heißt als KKR darf es nur bauartbedingt maximal 50km/h laufen.
Wenn dir ein Prüfer doch ein 21er Gutachten mit 60km/h ausstellen sollte, dann heißt das lange nicht nicht das die Zulassungsstelle dann so auch die eine BE erteilt als KKR.
Auch verlangen die Zulassungsstellen eine Eidesstattliche Erklärung zum verbleib der ursprünglichen Papieren, von den bei den sie abhanden gekommen sind.
TommyMaul hatte mal Infoblatt von der Zulassungsstelle dazu gepostet was die alles wollen.