S51 Typenschild für TÜV nicht gut genug?

  • Hallo, ich habe eine S51 ohne Papiere gekauft und habe viel getan damit sie wieder läuft und wollte mich dann mit den Papieren beschäftigen. Ich hab über den online Antrag der KBA die ABE angefordert und eine Absage erhalten, weil wohl etwas mit dem Typenschild nicht stimmt (Typenschild und Rahmennummer stimmen überein und Baujahr passt mit der Rahmennummer nach Tabelle). Nun ist mein Vater Gestern beim TÜV gewesen um nach zu fragen, was man denn tun kann um die Voraussetzungen vom TÜV zu erfüllen um dort die ABE zu bekommen. Er hat einem TÜV Prüfer Bilder vom Moped und auch Typenschild und Rahmennummer gezeigt und der meinte, dass das Typenschild nicht original zu seien scheint, weil es mit Nieten fest gemacht wurde und die Rahmennummer nicht genau entziffert werden kann (ich denke dass es sich um die 3 handelt, die er nicht von einer 5 unterscheiden kann). Er hat meinem Vater geraten den Verkäufer zu kontaktieren und zu versuchen die Simson zurück zu geben. Neben der Arbeit die ich in das Moped gesteckt habe und der Tatsache dass ich das nicht will, wird der Verkäufer das höchst wahrscheinlich auch nicht tun wollen.

    Ich bin am verzweifeln und bitte dringend um Hilfe.

    Tabelle:

    https://www.tkm-racing.com/pictures/medien/Download_Rahmennummern_Moped.pdf

    Zu den Bildern:

    Die Zahlen die ich verdeckt habe sind sehr gut zu erkennen und ich denke nicht, dass es sich um diese handelt.

  • Ich bin am verzweifeln und bitte dringend um Hilfe.

    Wie soll man da helfen wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist......

    Ja für mich sieht die FIN auch "eigenartig" aus.

    Das Typenschild ist auf alle fälle kein originales,

    a. das sagt mit das Schlagbild der FIN und des Baujahres

    b. da bei einer DDR Ausführung die Typenbezeichnung seit 1983 nicht mehr mit drauf Stande , mal abgesehen davon das nie nur S51 B darauf Stande.

    c. 1990 gab es den Typ S51 B nicht mehr, ab 1989 steht da S51/1

    gibt es denn irgendwas, was ich machen kann?

    Schauen ob der Verkäufer das Moped zurück nimmt oder/und das ganze als Lehrgeld verbuchen

    Einmal editiert, zuletzt von ckich (9. August 2023 um 10:40)

  • Bei meiner ersten S51 hätte man mich auch beinahe so richtig beschissen. Damals wusste ich es einfach nicht besser, nachher ist man halt schlauer. Bei gewissen Mängeln hast du auch bei einem Privatkauf entsprechende Rückgaberechte. Ich telefonierte mit dem Verkäufer und erklärte ihm die Sachlage, er bekommt sein Moped wieder und ich meinen kompletten Kaufpreis. Dann wurde er pampig und mein Ton im Anschluß entsprechend deutlicher und schärfer. Als ich ihm schriftlich eine Frist setzte und in dem Schreiben erklärte das Gerichtlich zu klären kam er ein paar Tage später gab mir mein Geld und nahm sein Moped wieder.

    Wichtig ist im ersten Schritt freundlich sein und ihm ruhig erklären wie der Stand der Dinge ist. Fruchtet das nicht kannst du immer noch Feuer machen.

  • Ach, der macht das Gewerblich. Also gilt hier 12 Monate Sachmängelhaftung, egal was im Vertrag steht. Hol dir wenn möglich dein Geld und suche dir einen anständigen Verkäufer. Glaubst du die anderen Mopeds sind da großartig besser oder willst du nochmal auf Schnauze fallen?

  • Ich habe eine Menge Geld in das Moped gesteckt und weiß nicht wie ich dieses Geld wiederbekommen soll. Deshalb probier ich einfach mal mein Glück und versuch das Lieber mit dem Rahmen.

  • Ich würde mir einen anderen Prüfer suchen. Du musst heute ja nicht mehr zwingend zum TÜV, es gibt auch DEKRA, GTÜ und andere.

    Dort nimmst du dein Schreiben vom KBA mit, denn es wurde das Typenschild angesprochen (welches man jederzeit ersetzen oder neu schreiben darf) und NICHT die Echtheit der Rahmennummer infrage gestellt.

    Wenn der Rest des Mopeds passt, du bestmöglich sogar noch einen Kaufvertrag vorweisen kannst (aber nicht zwingend nötig), sollte das eigentlich ein Selbstläufer werden.

  • Was soll diese Menge an Geld denn sein?

    Die Sachen die du gekauft hast, demontierst du wieder und baust die Altteile wieder an.

    Klar wenn du den Tank lackieren hast lassen oder alte Teile aufgearbeitet hast, kannst du die halt nicht mehr demontieren.

    Das ist mit großer Wahrscheinlichkeit ein Reimport und auch alle anderen Fahrzeuge die der Verkäufer hat sind Reimporte.

    Es hat schon einen Grund warum er die ohne Papiere verkauft.

    Mach es wie AlexING sagt und gib es zurück, denn du hast Sachmangelhaftung.

  • Reimporte können doch auch eine 60 kmh KKR Zulassung bekommen wenn mich nicht alles täuscht. Ich versuch es einfach wie es Schrauberguru meinte und wenn es nicht klappt, dann geb ich es zurück.

  • Kein Prüfer der Welt stellt dir für ein Fahrzeug, dessen FIN man nicht lesen kann, Papiere aus.

    Abgesehen davon bekommt man für Reimporte keine 60kmh Zulassung.

    Ja es mag Leute geben, die Glück gehabt haben, aber ob du dazu gehören wirst weißt du auch nicht. Außerdem kostet der Spaß auch nochmal Geld.

    Die Schlagzahlen bei Simson sehen normalerweise auch anders aus.

  • Ich würde definitiv auch die Altteile wieder montieren und das Moped zurückgeben.

    Selbst wenn du einen Prüfer findest, der dir 60km/h Papiere ausstellt, kann dir da immer noch die Zulassungsstelle reingrätschen.

    Neuteile die du schon gekauft hast, kannst du ja auch einfach am nächsten Moped verbauen.

  • Ach, der macht das Gewerblich. Also gilt hier 12 Monate Sachmängelhaftung, egal was im Vertrag steht.

    Aber auch nur dann wenn der gewerbliche auch selber im Kaufvertrag als Verkäufer steht und nicht wie so oft eine andere Privatperson, die womöglich sogar noch im Ausland wohnt

    Dann gute Nacht beim Reklamieren oder Rückgabe.

    Abgesehen davon, was willste da mit Sachmängelhaftung wenn ein Schrotthaufen/Ersatzteilspender ohne Papiere kaufst ?

    TE hat doch mit der unlesbaren Zahl in der FIN die Karre so gekauft, sieht man doch wenn man sich überzeugt das auch die richtige FIN mit Kaufvertrag steht.

    Müsste ich dann ein neues Typenschild mitbringen und die machen das bei TÜV/DEKRA oder muss ich irgendwo anders hin um das Schild stanzen zu lassen?

    Wenn Typenschild nicht original ist gibt es keine Zweischrift der BE vom KBA

    Das Typenschild wäre nicht das Problem bei einer 21er Abnahme, die nicht lesbare Zahl in der FIN ist das Problem und da das nun auch Typenschild original hat der TÜV- Mensch das abgelehnt.

    Der Verkäufer hat eine große Halle, wo er eine Menge Mopeds hat (um die 200).

    Da kannte davon ausgehen das das Reimporte sind, also Finger weg.

    Fürn Reimport gibts keine Zweischrift der BE vom KBA, von was auch.

    Kein Prüfer der Welt stellt dir für ein Fahrzeug, dessen FIN man nicht lesen kann, Papiere aus.

    Und wenn doch eine machen sollte , kann das ein mit der nicht lesbaren Zahl später hin auf die Füße fallen zb. bei eine Verkehrskontrolle.

    Dort nimmst du dein Schreiben vom KBA mit, denn es wurde das Typenschild angesprochen (welches man jederzeit ersetzen oder neu schreiben darf) und NICHT die Echtheit der Rahmennummer infrage

    Hm, kennst du etwa den genauen Wortlaut von den KBA-Schreiben ?

    Ich sage da nur, das originale Typenschild alleine reicht ja schon als Begründung, für eine Ablehnung.

    Echtheit hin der FIN her oder hin es ist eine Zahl nicht lesbar......

    2 Mal editiert, zuletzt von ckich (9. August 2023 um 13:05)

  • Hm, kennst du etwa den genauen Wortlaut von den KBA-Schreiben ?

    Ich sage da nur, das originale Typenschild alleine reicht ja schon als Begründung, für eine Ablehnung.

    Echtheit hin der FIN her oder hin es ist eine Zahl nicht lesbar......

    Im Schreiben vom KBA steht nichts über die Rahmennummer, nur der TÜV Prüfer der mit meinem Vater geredet hat meinte das es nicht lesbar sei (er hat auch nur das Foto gesehen).

    Denkt ihr es würde klappen, wenn ich einen Termin beim TÜV oder DEKRA mache und mit dem Schreiben des KBA und einem Blanko Typenschild, den Sie mir dann stanzen können, die Papiere erhalte oder versteh ich da was falsch?

  • Das ist der Schreiben den ich bekommen hab (FIN zensiert)

    Sehr geehrter Herr,


    Ihr Antrag auf Erteilung eines Nachweises über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erreicht.


    Der geforderte Nachweis über eine ABE kann für das Fahrzeug mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) 6347XXX nicht ausgestellt werden. Somit wird Ihr Antrag abgelehnt.


    Ihr Fahrzeug ist aufgrund der Angaben im Antrag sowie des übermittelten Bildmaterials nicht eindeutig identifizierbar.

    An allen Kraftfahrzeugen und Anhängern muss an zugänglicher Stelle lesbar und dauerhaft ein Fabrikschild (Typenschild) angebracht sein (§ 59 Abs. 1 StVZO). Das Fabrikschild Ihres Fahrzeuges entspricht nicht mehr dem Zustand bei Herstellung/Auslieferung Ihres Fahrzeuges. Eine eindeutige Identifizierung des Fahrzeuges ist jedoch nur aufgrund der Rahmennummer im Zusammenhang mit dem Originaltypenschild möglich. Bei Verlust des Typenschildes muss ein Neues angefertigt und am Fahrzeug angebracht werden. Dies ist Aufgabe des Herstellers, da nur dieser über Produktionslisten verfügt, anhand derer ein Fahrzeug aufgrund der Rahmennummer eindeutig identifizierbar ist.

    Ein selbstangefertigtes Typenschild erfüllt diese Voraussetzung nicht.


    Es kann nicht zweifelsfrei davon ausgegangen werden, dass vom Kraftfahrttechnischen Amt der ehemaligen DDR für das oben genannte Fahrzeug eine ABE erteilt wurde.


    Sie haben die Möglichkeit, eine Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge gemäß § 21 StVZO zu erlangen. Zur weiteren Klärung dieses Verfahrens setzen Sie sich bitte mit der für Ihr Bundesland zuständigen Straßenverkehrsbehörde bzw. mit der für Ihren Wohnort zuständigen Zulassungsbehörde in Verbindung.


    Gegen diese Entscheidung haben Sie die Möglichkeit, eine Gegendarstellung abzugeben. Sollten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, so verwenden Sie bitte den folgenden Link:

    https://www.kba-online.de/kta_prod/webapp/#/gegendarstellung


    Mit freundlichen Grüßen

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