hab mich blöd ausgedrückt :
darf der Junge ein Moped fahren,daß offiziell 60 Km/ h fahren darf? Also ein S 50 ? zum Beispiel das Moped seines Kumpels. Reicht dafür seine Fahrerlaubnis ?
hab mich blöd ausgedrückt :
darf der Junge ein Moped fahren,daß offiziell 60 Km/ h fahren darf? Also ein S 50 ? zum Beispiel das Moped seines Kumpels. Reicht dafür seine Fahrerlaubnis ?
In Deutschland ja.
Also erstmal danke für die vielen Informationen.
Richtig stellen muss ich jedoch das ich nicht betrogen wurde wie hier von einige ausgegangen wird.
Wie mach andere vermutlich auch bin ich davon ausgegangen das alle Simson gleich behandelt werden. Ich habe mich mit dem Thema auch nicht wirklich groß vorher beschäftigt.
Das alles ist jetzt aber auch kein Weltuntergang.
Ich Versuch jetzt einfach Mal mein Glück bei der KBA und wenn das nichts wird wie vermutet dann kann eben nur 50kmh gefahren werden.
Vermutlich fährt sie eh nicht schneller. Müsste Mal kontrollieren da noch kein Tacho dran.
Aber alles gut.
60.kmh wäre nice to have aber wenn's nicht sein soll ist auch nicht schlimm.
Wie ist den das mit den Obergurtstreben die es als Nachbauten überall zu kaufen gibt.
Taugen die was oder sollte da was beachten werden?
Kurze Frage zwischendurch.
Muss eine reimportierte "N" dann nach deutschem Gesetz wieder Blinker/Hupe besitzen, wenn sie laut §21 abgenommen wird?
Ich Versuch jetzt einfach Mal mein Glück bei der KBA
Kannst du dir sparen bei dem KBA
Es sei denn du willst die ~30€ für ne Ablehnung unbedingt löhnen.
Muss eine reimportierte "N" dann nach deutschem Gesetz wieder Blinker/Hupe besitzen, wenn sie laut §21 abgenommen wird?
Nein, Blinker müssen keine dran, da sich das Modell nicht ändert.
Es ist und bleibt ne N.
Die Hupe muss z.b. nachgerüstet werden, ebendso Fernlicht, sofern nicht vorhanden.
Es wird das N-Modell nach DDR-Stand herangezogen - außer bei der bbH.
Kurze Frage zwischendurch.
Muss eine reimportierte "N" dann nach deutschem Gesetz wieder Blinker/Hupe besitzen, wenn sie laut §21 abgenommen wird?
Wie SternExp schreibt Blinker müssen da nicht dran.
Bei KKR sind Blinker nicht binden vorgeschrieben.
Allerdings, hat das KKR eine BE mit Blinker bekommen, müssen die auch drann und drann bleiben.
Alles andere, wie Hupe (und Batterie dafür), Fernlicht und Tacho muss drann.
Soziusfußrasten sollte auch drann sonst wird das Moped als Einsitzer abgenommen.
Auch sollte die Simson wirklich auf 50km/h gedrosselt sein.
Was bei den Ungarischen meist auch nicht immer mehr der Fall ist.
Ich Versuch jetzt einfach Mal mein Glück bei der KBA
Dann lese erstmal was auf der KBA Seite steht ua. zu den Reimporten, da wirst du schnell erkennen das dies von vornherein zwecklos ist.
Allerdings kann es sein das die Zulassungsstelle den Bescheid habe möchte wenn sie über eine 21er Einzeiabnahme eine BE erteilen sollen.
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