Simson Breite felgen Strafe/Eintragung

  • Hallo Jungs udn Mädels

    Hab an meiner simson s51 2.5er felgen mit Heidenau k63 verbaut kann man diese radreifen Kombination eintragen lassen wenn ja was kostet das oder Lohnt es sich überhaupt, oder was gibt es für eine strafen ohne Eintragung.

    Freu mich auf eure Antworten

    danke schon im voraus

  • Denke nicht das es da `ne reguläre, standhafte Eintragung gibt. a) Hast Du sicher kein Gutachten und b) war sowas ab Werk nie verbaut.

    Im schlimmsten Fall kommt es zur Entziehung der Betriebserlaubnis und allen damit verbunden Kosten...

    (Probezeit!? Dann lass sowas generell lieber sein.)

  • Fahren ohne BE und ohne Gefährdung sind 50€, mit Gefährdung 90€ und nach Hause geht es dann zu Fuß. In Anbetracht das der Versicherungsschutz im Schadenfall auch erloschen ist, wirst dann erst richtig teuer, denn die Deckungssumme liegt bei 100Mio.

  • In Anbetracht das der Versicherungsschutz im Schadenfall auch erloschen ist, wirst dann erst richtig teuer, denn die Deckungssumme liegt bei 100Mio.

    Blöd nur, dass die Regressansprüche bei 5000€ gedeckelt sind. Zeig mir ne Mopedversicherung bei der die Regressansprüche bei 100.000.000€ liegt.

    Aber lass mich raten, auf Kritik wird eh wieder nicht eingegangen, Googlegenie :rolleyes:

  • Blöd nur, dass die Regressansprüche bei 5000€ gedeckelt sind. Zeig mir ne Mopedversicherung bei der die Regressansprüche bei 100.000.000€ liegt.

    Aber lass mich raten, auf Kritik wird eh wieder nicht eingegangen, Googlegenie :rolleyes:

    Als Versicherungsexperte wirst den Unterschied zwischen Deckungssumme und Regress sicher kennen. Je nach Sachlage, kann sich der Regressanspruch auf die gesamte ausbezahlte Leistung belaufen, bei 5000€ wäre das ja ein Schnäppchen. Das wäre ja dann was für den TE, nenne ihm die Versicherung und die Passage mit der Deckelung auf 5000€ und er wäre glücklich.

  • Der Witz ist aber, dass ein Haufen der Facebook Dudes die Felgen eingetragen bekommen und das ohne großes Geeier. Nur bei uns in Thüringen/Unterfranken gibt es da Gewese.

    Stimmt, was hier abgeht bei der Dekra in diesen Punkt :motz:

    Hier machen sie Theater bzw. wollen ein Teilegutachten wenn mit 1,85x16 MZ Felgen ankommst :wallknocking:

    Jeder kann irgend paar 1,5 x16 Nachbaufelgen rein zimmern, da interessiert keine Sau ob die Teilegutachten haben oder nicht........

    Wo anders machen sie für eine S53 Bj 1996 eine 21er Abnahme mit 60km/h, HALLO Ist übrigens die zweit die mir so zu Gesicht gekommen ist, die andere war eine S53M Bj 1994.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich (9. April 2024 um 12:03)

  • Als Versicherungsexperte wirst den Unterschied zwischen Deckungssumme und Regress sicher kennen.

    Ja, das eine hat mit dem anderen erstmal wenig zu tun. Du stellst es aber so dar, dass Deckungsssumme = Regress ist.

    Je nach Sachlage, kann sich der Regressanspruch auf die gesamte ausbezahlte Leistung belaufen,

    Welche Sachlage? Ich bitte um konkrete Beispiele.
    Als Zusatzaufgabe dann bitte noch ein Beispiel nennen was einen Bezug zur Ausgangsfrage hat.

    nenne ihm die Versicherung und die Passage mit der Deckelung auf 5000€ und er wäre glücklich.

    In seine AGB wird er wohl noch selbst gucken können? Hat sie schließlich vor Vertragsabschluss durchgelesen und unterzeichnet.

  • Ich weiß nicht... Aber wäre der Vergleich mit MZ hier fehl am Platze oder möglich? Da gibt's doch Unbedenklichkeitsbescheinigungen usw. die bescheinigen das bei der TS 250 man 1,6; 1,85 und 2,15er Felgen im 16 Zoll Format verwenden darf... Könnte man das nicht übertragen auf Simson, oder müsste man da auch die MZ Felge und die dafür entsprechende Speichen/Nippes verwenden muss

  • Als Versicherer habe ich die Möglichkeit, bei Obliegenheitsverletzungen im Haftpflichtschadenfall bis 5.000 EUR Regreß beim Versicherungsnehmer einzufordern. Gern biete ich auch Ratenzahlungsvereinbarungen an... :)

    Besteht zusätzlich eine Kaskoversicherung und wurden die vertraglich vereinbarten Obliegenheiten verletzt, ist der Versicherer leistungsfrei.


    Anders sieht es aus bei Nichtzahlung der Versicherungsprämie.

    War zum Haftpflichtschadenzeitpunkt die erforderliche Versicherungsprämie nicht bezahlt, ist der Versicherer von der Leistung befreit. Als Versicherer fordere ich dann sämtliche Schadenzahlungen zurück, welche ich leisten musste, da ich noch keine Anzeige wegen fehlendem Versicherungsschutz beim Straßenverkehrsamt erstellt habe und das Fahrzeug noch nicht zur Zwangsstilllegung ausgeschrieben wurde.

  • Das Problem bei den MZ Felgenringen, sieht der Prüfer darin, dass diese nicht mit Simson Speichen und Radnaben geprüft wurden. Solch eine Prüfung wäre allerdings auch sinnlos, da die Simson Radnaben der Schwachpunkt sind und selbst eine originale komplette DDR Felge die Prüfung nicht bestehen würde. Von daher wird es dazu wohl nie etwas geben und ALLE Leute mit Nachbaufelgen sind ergo illegal unterwegs.

  • Bei mir geht es den Prüfer nur um den Felgenring, dafür will er ein Gutachten

    Nabe ist Wurst solange es keine abgedrehte ist und die geschwächten Dinger kommen mir eh nicht ist Haus äh Moped

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