Simson S51 Fernlichtschalter

  • Hallo ich habe meinen Kombischalter ausgebaut da er schon sehr alt ist und ich ihn nicht schön finde .
    Blinker und Hupe hab ich nicht , kann ich einfach so ein schalter zb auf Aliexpress kaufen und das mit dem licht verbinden nur für Fern und Ablendlicht.

    Funktioniert das und wie muss ich das verbinden?

    ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen

  • Hupe ist aber gesetzlich Pflicht.

    Spiegel ist auch am Kombischalter angebracht, wie der Kupplungshebel, an was hast du da gedacht?

    Spiegel gibt es für den lenker zb unten mit e nummer.

    Und Kupplungshebel hab ich einzeln auch am Lenker

  • Ja da hast du recht.
    Hab sonst noch eins gefunden mit hupe

    Na klar mit 4 Kabel Hupe und Licht steuern am simson Moped.

    Eventuell solltest du dich mal mit der Schaltung vertraut machen, dann würde dir sicherlich etwas auffallen.


    Aber wer billig zeug kaufen möchte, soll dies gerne tun und seine eigenen Erfahrungen machen.

  • Ja da hast du recht.
    Hab sonst noch eins gefunden mit hupe

    Was willst du den mit Schalter wo du offensichtlich nur das Licht einschalten kannst ?

    Abgesehen davon ist der fürn E-Roller, E- Bike und diie haben keinen 35W Scheinwerfer oder mit mehr Leistung, nur ein kleines LED Licht.

    Abgesehen davon S51 mit Kombischalter, dann war es sehr wahrscheinlich eine die Werkseitig Blinker und daher auch laut BE Blinker hat. Wenn das so ist da kannst du die Blinker nicht einfach weglassen/abbauen.

  • Abgesehen davon S51 mit Kombischalter, dann war es sehr wahrscheinlich eine die Werkseitig Blinker und daher auch laut BE Blinker hat. Wenn das so ist da kannst du die Blinker nicht einfach weglassen/abbauen.

    Nein, Blinker darf man abbauen, auch wenns ziemlich dumm ist meiner Meinung nach.

    Lediglich die Hupe muss bestehen bleiben.

    Hallo ich habe meinen Kombischalter ausgebaut da er schon sehr alt ist und ich ihn nicht schön finde .
    Blinker und Hupe hab ich nicht , kann ich einfach so ein schalter zb auf Aliexpress kaufen und das mit dem licht verbinden nur für Fern und Ablendlicht.

    Funktioniert das und wie muss ich das verbinden?

    Ich würde dir den EXC Schalter vorschlagen so wie ihn PZ und OM Tuning verkaufen und ihn dir ckich vorgeschlagen hat

  • Ich kopiere mal aus dem Nachbarforum


    "Pflicht sind Blinker nicht, sonst wäre eine s51n Zulassung (kta nr. 1477-1) zB. ohne Blinker nicht möglich. ABER jeder Typ hat eine spezielle Zulassung erhalten, so auch zB. die s51b1-4 (kta nr. 1477-3). Die s51b wurde MIT Blinkern zugelassen und aus diesem Grund muß diese auch Blinker haben. Das steht zwar weder in den DDR-Papieren, noch in dem vom KBA, aber auf diesen Zetteln steht ja auch so gut wie nichts was die Kriterien für die Vergabe der Zulassung sind.
    Ob man die kompletten Zulassungspapiere ordnerweise pro Typ irgendwie bekommen kann, entzieht sich meiner Kenntnis.

    Du könntest versuchen aufgrund der Papiere für die N-Version die Blinker austragen zu lassen. Ob da der TÜV mitspielt, bei einem gerade im heutigen Verkehr relevanten Bauteil, wage ich zu bezweifeln. Wo selbst neu zugelassene E-Roller seit 2025 nun Blinker haben müssen.

    Mir ist nur ein einziger Fall bekannt, wo jemand die Blinker ausgetragen bekommen hat. Das betraf eine Vespa, wo es wie bei Simson von einem Modell, je ein Typ mit und ohne Blinker gab."

    3 Mal editiert, zuletzt von Locke123 (5. Januar 2025 um 13:46)

  • Ich will hier nicht den Oberlehrer spielen. Mir persönlich ist es vollkommen Wumpe, ob Blinker nach unten gedreht werden, man diese ab baut, oder grün anpinselt. Aber wer das praktiziert, sollte sich nicht wundern, wenns bei einer Kontolle haarig werden kann.

    Deswegen sollte man rechtsmäßig wissen, was erlaubt ist und was nicht. Da nützt es einem auch nichts zu sagen: "Ich brauch ja keine Blinker." Weils eben meißtens nicht stimmt.

  • Halbwissen,

    Bringst es auf den Punkt Locke.

    Auch gibt es den umgekehrt fall, obwohl in der StVZO steht das Blinker verbindlich vorgeschrieben sind bei Motorrädern, gibt es welche die dürfen legal ohne. Hier spielt nähmlich eine Rolle wann die Erstzulassung des Motorrads war. War der bevor das laut StVZO Vorschrift würde, und hatte es ab Werk keine Blinker, brauchen diese auch heute noch keine.

  • Wie ich geschrieben hatte, da spielt eine Rolle was zum Tag der Erstzulassung laut StVZO Vorschrift war, sowie wie das Motorrad die BE erlangt hat. also ob mit oder ohne Blinker.

    Dann ist da auch noch der §72 Übergangsbestimmungen.

    Also, ist BE mit Blinker erlangt worden müssen die dran sein, Blinker sind bis heute nur nicht binden nach StVZO vorgeschrieben um für ein LKR oder KKR eine BE erlangen zu können.

    Nun mal so, bei Krafträder, die bis zum 31.12.1987 erstmals in den Verkehr gekommen sind, war nach StVZO (BRD) kein Bremslicht binden vorgeschrieben, deswegen darfste aber ein vorhandenes Bremslicht nicht einfach abbauen, da sonst die Betriebserlaubnis erlischt, § 19 StVZO Absatz 2 Punkt 2 "eine Gefährdung ist zu erwarten".

    Das schaut doch bei Blinker abbauen nicht anders aus oder ?

    Was zum Tag der Erstzulassung laut StVZO Vorschrift war haben wir da auch noch eine "Besonderheit" und zwar die StVZO Vorschriften der BRD und der DDR. Die BRD hatte die BE`s aller Fahrzeuge die in der DDR auf der Straße waren, anerkannt.

    Das macht die Sache noch komplizierter, was wann vorgegeben ist. Wenn fürn "Ostblock" Fahrzeug eine 21er Einzelabnahme fällig wird weil die Papiere weg sind, erfolgt die ja nach bundesdeutschen StVZO und schon sind wir beim Simson "Reimport Problem" angekommen........

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!