KBA-Papiere für CM-Rahmen noch gültig?

  • Hi,

    ich hab mal ’ne Frage zu nem CM-Rahmen von ner S51.

    Ich hab 2022 beim KBA ne ABE bekommen, obwohl der Rahmen mit „CM“ beginnt (also wohl Ungarn-Rahmen). Damals hats funktioniert, keine Probleme.

    Die Papiere hab ich dann dummerweise verloren. Als ich neue beantragen wollte, kam nur ne Ablehnung mit dem Hinweis, dass für CM-Rahmen keine Papiere ausgestellt werden. Also scheinbar haben die das jetzt strenger.

    Hab mir dann nen anderen Rahmen mit Papieren geholt. Und jetzt hab ich die alten Papiere für den CM-Rahmen doch wiedergefunden.

    Jetzt die Frage:

    Sind die Papiere von 2022 noch gültig, obwohl ich später nen Antrag gestellt hab, der abgelehnt wurde? Kann das bei ner Kontrolle Stress geben? Oder ist das Ding offiziell legal, weil die Papiere ja mal ausgestellt wurden?

    Würd das Teil ungern verschrotten, wenn’s mit den alten Papieren noch geht.


    Danke euch!

  • Du hast gültige Papiere, das kann dir erstmal so keiner mehr wegnehmen.

    Weiterfahren und sich freuen über das "Finderglück" würde ich meinen.

    Der Motor stöhnt, der Kolben schreit, zwei Takte bis in Ewigkeit
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    S51-B1-4 '89 mit ZT90N-S105, Mikuni24, DailyRaceSP, ZT-5Gang, Kaiser3DDruck Duplexbremse mit EBC, K66 80/80 1,85/2,15

  • Ich würde das Teil nebst Papieren für ein Umbauprojekt auf Kleinkraftrad vertickern.

    Das Risiko bleibt, auch wenn "damals" gültige Papiere ausgegeben wurden, diese sind ja eigentlich formal als ungültig erklärt worden, wenn das KBA erneute Papiere ablehnt...

    Grauzone - aber eigentlich klar, ne Ungarnkiste darf keine 60km/h-BE bekommen.

  • Ulfus
    Jo, kann ich nachvollziehen, was du meinst. Aber mal ganz ehrlich gefragt:

    Wenn das KBA mir 2022 die BE ausgestellt hat – ganz offiziell, mit Stempel und allem – dann muss die doch erstmal gültig bleiben, oder?

    Ich mein, nur weil sie heute keine mehr ausstellen würden, heißt das doch nicht automatisch, dass die alte hinfällig ist.

    Da müsste ja eigentlich ’n offizieller Widerruf kommen, sonst is das Ding doch rechtlich sauber?

    Oder gibt’s da echt ’ne Stelle, wo steht: „Wenn du später nochmal was beantragst und das abgelehnt wird, ist deine alte BE ungültig“? Wär mir neu – aber ich lern gern dazu, wenn’s da was Schriftliches gibt.

    Wär halt echt dämlich, wenn ich die Karre zerleg, obwohl sie mit alten Papieren legal wär.

  • Bleibt Alles gültig, da es wohl niemals einen Verwaltungsakt gab, der die Papiere für ungültig erklärt...dürfte gemaß §48 VwVfg auch nicht mehr möglich sein.

    Freuen !!! Bei Verkauf würde ich allerdings schriftl. den Vorgang erwähnen...aus reiner Vorsicht, wg ggf Regress vom Käufer...sicher ist sicher und fair ist fair..

    Gruß Guido
    Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz
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  • guidolenz123

    Top, danke dir – genau das wollte ich wissen!

    Dann scheint ja wirklich alles in Ordnung zu sein, solange mir das KBA nix Gegenteiliges schreibt. Und §48 VwVfG beruhigt mich da auch nochmal – hatte nur Schiss, dass die alten Papiere irgendwie „verfallen“, wenn man nochmal was beantragt und abgelehnt bekommt.

    Das mit dem schriftlich erwähnen beim Verkauf ist ’n super Hinweis, mach ich auf jeden Fall – fair bleiben ist mir wichtig.

    Weißt du (oder jemand anders hier), ob das KBA irgendwo überhaupt speichert, dass mal eine BE ausgestellt wurde?

    Also ob man theoretisch beim KBA nachfragen könnte, ob die 2022er BE zu meiner Rahmennummer im System noch als „gültig“ drinsteht – oder ob die das gar nicht erfassen?

    Würd mich einfach interessieren, ob da überhaupt was dauerhaft dokumentiert wird.

  • Haha, ja, das hab ich mir fast gedacht.

    Dann werd ich wohl einfach leise weiterfahren und die alten Papiere in Ehren halten.

    Manchmal ist weniger wirklich mehr – danke euch nochmal für den ganzen Input!

  • Ach, und so aus Neugier noch zum Schluss:

    Wie machen das eigentlich andere mit ihren CM-Rahmen?

    Fährt die überhaupt jemand offiziell mit 50 km/h-Papieren, oder sind die meisten eh als Kleinkraftrad (50 km/h) umgebaut oder stillgelegt?

    Würde mich mal interessieren, wie viele da wirklich unterwegs sind – scheint ja doch öfter Thema zu sein.

  • Diese Ungarnmodelle bieten sich beispielsweise für ein TÜV-Projekt an, so wird keine 60km/h Betriebserlaubnis von einem DDR-Modell "vernichtet".

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  • Ich fahre sogar ein Moped mit originalen 50km/h Papieren 😉 S53CX


    Wenn das Moped mit dem CM Rahmen optisch original ist und trotzdem 60km/h läuft. Hätte ich persönlich nur wenig bedenken damit zu fahren.

    S51B1-4
    S51B1-3
    S51E
    S70/e
    Habicht
    MZ ES 250/2

  • Wenn das Moped mit dem CM Rahmen optisch original ist und trotzdem 60km/h läuft. Hätte ich persönlich nur wenig bedenken damit zu fafahren.

    Super Ratschlag, übernimmst su auch die kosten/Konsequenzen wenn etwas passiert und es ne Strafe gibt? Wenn nicht, schreibe so etwas bitte nicht, gibt genug Leute die sich der eventuellen Konsequenzen nich bewusst sind.

    Ich schreibe bewusst der eventuellen Konsequenzen.

  • Hatte mir sowas auch mal gekauft. S51 mit vielen Teilen dazu. Erstmal angeschaut. Krümmer und Schalldämpfer waren irgendwas. Aber 12V E Zündanlage. Dazu Dekra Papiere mit 60er Zulassung. Also vernünftigen Krümmer und Auspuff dran und schon lief sie ihre 60. Aus den Teilen hab ich dann ne S53 draus gebaut. Die waren zwar vom Mofa aber das stört ja nicht. Nachdem ich die ganzen Teile verkauft hatte war der Kaufpreis drin. Gut die Karre hab ich für 400 gekauft.

  • Super Ratschlag, übernimmst su auch die kosten/Konsequenzen wenn etwas passiert und es ne Strafe gibt? Wenn nicht, schreibe so etwas bitte nicht, gibt genug Leute die sich der eventuellen Konsequenzen nich bewusst sind.

    Ich schreibe bewusst der eventuellen Konsequenzen.

    Natürlich übernehme ich gar nichts.

    Deswegen habe ich "Hätte ich persönlich nur wenig bedenken damit zu fahren." geschrieben.

    - ich persönlich und wenig bedenken.

    Trotzdem rate ich jedem davon ab!!


    Macht es so wie ich, Motorrad Führerschein und TÜV Moped!!

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