• Moinsen in die Runde,

    Und zwar hab ich mir vor einiger Zeit ein DUO zugelegt. Nun war mein Plan diese beim KBA anzumelden. Das Typenschild selber ist nicht mehr vorhanden.


    Als ich die Rahmennummer überprüfen wollte, ist mir nach dem abschleifen der übergemalten Rahmennummer aufgefallen, dass die Rahmennummer 11 stellig ist. Soweit ich weiß waren aber ddr Rahmennummern nur 7 stellig.


    Weiß da jemand eventuell wie man die Nummer einzuordnen hat?

  • Um eine Zweitschrift der Betriebserlaubnis beim KBA zu beantragen ist ein originales Typenschild am Fahrzeug Pflicht.

    Edith: Die Plakette soll irgendwo unterhalb vom Tank auf einer GFK Abdeckung sein? Vielleicht ist sie doch noch irgendwo versteckt.

  • Als ich die Rahmennummer überprüfen wollte, ist mir nach dem abschleifen der übergemalten Rahmennummer aufgefallen, dass die Rahmennummer 11 stellig ist. Soweit ich weiß waren aber ddr Rahmennummern nur 7 stellig.

    Interessant wäre es zu wissen was für ein Duo überhaupt ist.

    Die FIN beim Duo ist nicht 11-Stellig, auch nicht 7-Stellig sondern 5-Stellig, bei den meisten.

    Wenn das Typenschild weg ist, gibt schon mal keine Zweitschrift vom KBA, davon abgesehen ist da die Kacke am dampfen weil damit die FIN weg ist.

    Bei den meisten Duos war die FIN nicht auf Rahmen eingeschlagen. Beim 4/1 und 4/2 kannst nur schauen und hoffen ob da links am Einstieg auf dem Kontenblech eine steht.

    So nebenbei das ist aus heutiger Sicht (Gesetz) ein Problem, wenn die FIN nicht auf Rahmen eingeschlagen ist, da sie laut StVZO/FZV auf dem Rahmen eingeschlagen sein muss.

    2 Mal editiert, zuletzt von ckich (24. Februar 2026 um 10:46)

  • Um eine Zweitschrift der Betriebserlaubnis beim KBA zu beantragen ist ein originales Typenschild am Fahrzeug Pflicht.

    Edith: Die Plakette soll irgendwo unterhalb vom Tank auf einer GFK Abdeckung sein? Vielleicht ist sie doch noch irgendwo versteckt.

    Die typischen Ecken habe ich dahingehend schon untersucht. Unterhalb des Tankes oder beim Einstieg links unten am Knotenblech ist leider nicht zu finden. Ich füge mal deswegen 3 Bilder bei, um auch darzustellen, dass im Rahmen selbst eine 11 stellige Nummer eingeschlagen ist (direkt beim Einstieg). Nach meinen Recherchen habe ich dazu rausgefunden, dass wie ckich sagt, die Nummern im Rahmen nicht eingeschlagen waren und dieses aber nachträglich aufgrund der StVZO nachgeschlagen werden musste. Habe dafür noch nen paar Nummern geschwärzt. Wie man da aber auch erkennen kann, sind dort zusätzlich irgendwelche Logos mit drauf.

  • Interessant wäre es zu wissen was für ein Duo überhaupt ist.

    Die FIN beim Duo ist nicht 11-Stellig, auch nicht 7-Stellig sondern 5-Stellig, bei den meisten.

    Wenn das Typenschild weg ist, gibt schon mal keine Zweitschrift vom KBA, davon abgesehen ist da die Kacke am dampfen weil damit die FIN weg ist.

    Bei den meisten Duos war die FIN nicht auf Rahmen eingeschlagen. Beim 4/1 und 4/2 kannst nur schauen und hoffen ob da links am Einstieg auf dem Kontenblech eine steht.

    So nebenbei das ist aus heutiger Sicht (Gesetz) ein Problem, wenn die FIN nicht auf Rahmen eingeschlagen ist, da sie laut StVZO/FZV auf dem Rahmen eingeschlagen sein muss

    Also dem Aufbau her, beispielsweise am Schaltgestänge etc. zu erkennen, entspricht es einer 4/1er. Was ich dazu noch gelesen habe, dass es möglich sei, diese über den TÜV, Dekra, GTÜ... zulassen zu können. Dann wahrscheinlich aber nur mit 45 km/h, obwohl da manche von Ausnahmen gesprochen haben, da es direkt ersichtlich wäre, dass dieses aus DDR-Zeiten stammen würde. Finde ich selber aber als Aussage schwierig, weil es so ja eine Neuzulassung erhalten würde und dementsprechend nicht unter den Vereinigungsvertarg fallen würde.

  • Würdest du mit einem DUO schneller als 45km/h fahren wollen? Ich kann mich nur daran erinnern, das ich das nie angestrebt habe.
    Das Fahrwerk ist da schon an seiner Grenze, würde ich sagen. Außerdem sollten doch theoretisch 50km/h möglich sein.

  • Letztes Bild, da steht wenn eingeschlagen oder mit einen Schild aufgeklebt, die FIN auf dem Knotenblech.

    Bild 1, die 11-Stellige Nummer, FINs die Übertragen oder neu eingeschlagen werden, begrenzt die Prüfstelle mit einen Siegel, da hat jede Prüforganisation ihr eigenes.

    Dieses "Logo" kenne ich nicht, auch wird eigentlich vorhandene FIN, "nur" eingeschlagen und keine andere.

    Zu DDR-Zeiten wurden keine FINs übertragen oder Nachgeschlagen, da ist eine neue FIN durch die VP zugeteilt worden, diese erkennt man sofort am Schlagbild und den Siegel und eine solche ist es nicht.

    Da kann man nur mal auf einer Prüfstelle nachfragen ob das Siegel von einer Prüforganisation sein kann, die sollten ja auch wissen wie die von anderen ausstehen.


    Ja die Möglichkeit bestände über eine 21er Einzelabnahme eine Betriebserlaubnis zu erlangen, nur Grundvoraussetzung ist eine FIN, eine die legal auf Rahmen gekommen ist.


    Außerdem sollten doch theoretisch 50km/h möglich sein.

    Fürn Moped ja, aber das Duo ist normal ein Krankenfahrstuhl und hat Sonderstatus dank der KTA-BE bezüglich der Höchstgeschwindigkeit.

    Krankenfahrstuhl darf glaube eigentlich nur 25km/h.

    3 Mal editiert, zuletzt von ckich (24. Februar 2026 um 12:24)

  • Würdest du mit einem DUO schneller als 45km/h fahren wollen? Ich kann mich nur daran erinnern, das ich das nie angestrebt habe.
    Das Fahrwerk ist da schon an seiner Grenze, würde ich sagen. Außerdem sollten doch theoretisch 50km/h möglich sein.

    Nee das würde ich auch nicht, deswegen wäre das grundsätzlich nicht so schlimm. Alleine fahrwerktechnisch ist einiges anzupassen, damit die auch stabiler auf der Straße zu bewegen ist.

  • Ja dadurch, dass soweit ich weiß des Öfteren dort der angesprochene Aufkleber angebracht war, wollte ich dort erstmal vorher nicht mitm Schleifpapier rumkratzen. Nicht, dass einen im Nachhinein noch beschuldigt, die Nummer weggekratzt zu haben. Deswegen würde ich auch erstmal bei ner Prüforganisation anrufen, bzw. bei der Dekra da die die ganzen Simson Sachen ja übernommen haben.

    Die Vermutung liegt auch Nahe, dass rechts neben der Nummer das Logo die angesprochene KTA widerspiegeln könnte. Bei denen würde ich mich dazu auf jeden Fall auch melden, weil falls das nh Nummer von denen sein sollte, müsste die ja normalerweise irgendwo aktenkundig hinterlegt sein.

  • Wenn da in der DDR eine FIN nachträglich nachträglich wurde, dann sieht die so aus https://share.google/i0ZUgTtmjPXdWWAWQ, das sollte der Prüfer eigentlich auch wissen

    Das N im gezackten Kreis steht für den Bezirk wo die FIN vergeben wurde.

    In dem "Logo" rechts eben der Nummer steht eindeutig an der zweiten Stelle kein T damit ist die Theorie nichts dran.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich (24. Februar 2026 um 14:48)

  • Hatte an meinem nur das Typenschild an der Verkleidung, hat dem KBA gereicht. Eingeschlagen war ja nichts. Versehrtenfahrstuhl bis 55Kmh der Krankenfahrstuhl durfte wohl 60. Wo da der Unterschied besteht? Aber mit guten Dämpfern geht das schon. Ach ja ohne Verdeck Gestänge herrscht Helmpflicht.

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