Reimporte dürfen in Sachsen-Anhalt legal 60km/h fahren

  • Aus technischer Sicht ist es auch nicht nachvollziehbar, wenn identische Fahrzeuge (Stand eines DDR Fabrikates) unterschiedlich schnell fahren dürfen. Es geht ja schon so weit, dass DDR-Fahrzeuge keine 60kmh-Zulassung bekommen, nur weil das Typschild über die Jahre abhanden gekommen ist. Somit ist es eine positive Nachricht.

    Auch meiner Einschätzung nach wird sich am Markt nicht viel tun. Die Fahrzeuge ohne Papiere werden im Preis steigen bzw. weniger werden. Extrem günstige Reimporte werden auch jetzt schon immer seltener angeboten. In Osteuropa bekommt man eine Simson auch nicht mehr hinterhergeworfen. Sieht so aus, als ob es schwieriger wird, in Osteuropa günstige Fahrzeuge zu finden.

  • Aus technischer Sicht ist es auch nicht nachvollziehbar, wenn identische Fahrzeuge (Stand eines DDR Fabrikates) unterschiedlich schnell fahren dürfen.

    Dies interessiert aber keinen, sondern was es nach den gesetzlichen Vorschriften, maximal darf

    und da haben wir bei einer Simson sogar vier Höchstgeschwindigkeiten, 60km/h, 50km/h, 45km/h und 40km/h, abhängig vom Ort und wann die Simson erstmalig in den verkehr gebracht wurde.

    Das ist auch der Grund warum der Neckermann-Spatz sogar nur eine 40km/h BE hat wie auch die von Fa. Paul Lange importierten S51.

    1986 hat man in der BRD die maximale Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h auf 50Km/h angehoben bist 2002 die 45km/h EU-Regelung umgesetzt wurde.

    Daher gibt es auch von der Fa. Paul Lange importierten S51 welche mit einer 50km/h BE.

    Auch ist auch der Grund warum Nachwendemodelle nur 50km/h dürfen und die SC050 / TS050 nur 45km/h.

  • Simson-Mopeds: Auch reimportierte Modelle dürfen jetzt Tempo 60 fahren
    Schwalben oder Stare fahren schneller als Mopeds aus dem Westen – legal, wenn sie aus der DDR-Zeit übrig geblieben sind. Nun wird die Simson-Sonderregel…
    www.spiegel.de

    "Mit der nun getroffenen Entscheidung des Bundes werde die rechtliche Gleichbehandlung Tausender Halterinnen und Halter geschaffen, hieß es."

    »Wir ändern nicht die Rechtslage, sondern haben unsere nach nochmaliger Prüfung nur nachgeschärft.«

  • Was für ein Artikel.......

    "woraus Zulassungs- und Führerscheinpflicht gefolgt wäre."

    Ach wie jetzt, man braucht kein Führerschein bisher und in Zukunft auch nicht. :P

    "»Wir ändern nicht die Rechtslage, sondern haben unsere nach nochmaliger Prüfung nur nachgeschärft.«"

    Die Rechtslage war bisher da klar geregelt, also das Reimporte nur 50km/h dürfen, wie schärft man da was nach ohne die Rechtslage zu ändern :/

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!