Reimporte dürfen in Sachsen-Anhalt legal 60km/h fahren

  • Aus technischer Sicht ist es auch nicht nachvollziehbar, wenn identische Fahrzeuge (Stand eines DDR Fabrikates) unterschiedlich schnell fahren dürfen. Es geht ja schon so weit, dass DDR-Fahrzeuge keine 60kmh-Zulassung bekommen, nur weil das Typschild über die Jahre abhanden gekommen ist. Somit ist es eine positive Nachricht.

    Auch meiner Einschätzung nach wird sich am Markt nicht viel tun. Die Fahrzeuge ohne Papiere werden im Preis steigen bzw. weniger werden. Extrem günstige Reimporte werden auch jetzt schon immer seltener angeboten. In Osteuropa bekommt man eine Simson auch nicht mehr hinterhergeworfen. Sieht so aus, als ob es schwieriger wird, in Osteuropa günstige Fahrzeuge zu finden.

  • Aus technischer Sicht ist es auch nicht nachvollziehbar, wenn identische Fahrzeuge (Stand eines DDR Fabrikates) unterschiedlich schnell fahren dürfen.

    Dies interessiert aber keinen, sondern was es nach den gesetzlichen Vorschriften, maximal darf

    und da haben wir bei einer Simson sogar vier Höchstgeschwindigkeiten, 60km/h, 50km/h, 45km/h und 40km/h, abhängig vom Ort und wann die Simson erstmalig in den verkehr gebracht wurde.

    Das ist auch der Grund warum der Neckermann-Spatz sogar nur eine 40km/h BE hat wie auch die von Fa. Paul Lange importierten S51.

    1986 hat man in der BRD die maximale Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h auf 50Km/h angehoben bist 2002 die 45km/h EU-Regelung umgesetzt wurde.

    Daher gibt es auch von der Fa. Paul Lange importierten S51 welche mit einer 50km/h BE.

    Auch ist auch der Grund warum Nachwendemodelle nur 50km/h dürfen und die SC050 / TS050 nur 45km/h.

  • Simson-Mopeds: Auch reimportierte Modelle dürfen jetzt Tempo 60 fahren
    Schwalben oder Stare fahren schneller als Mopeds aus dem Westen – legal, wenn sie aus der DDR-Zeit übrig geblieben sind. Nun wird die Simson-Sonderregel…
    www.spiegel.de

    "Mit der nun getroffenen Entscheidung des Bundes werde die rechtliche Gleichbehandlung Tausender Halterinnen und Halter geschaffen, hieß es."

    »Wir ändern nicht die Rechtslage, sondern haben unsere nach nochmaliger Prüfung nur nachgeschärft.«

  • Was für ein Artikel.......<X

    "woraus Zulassungs- und Führerscheinpflicht gefolgt wäre."

    Ach wie jetzt, man braucht kein Führerschein bisher und in Zukunft auch nicht. :P

    "»Wir ändern nicht die Rechtslage, sondern haben unsere nach nochmaliger Prüfung nur nachgeschärft.«"

    Die Rechtslage war bisher da klar geregelt, also das Reimporte nur 50km/h dürfen, wie schärft man da was nach ohne die Rechtslage zu ändern :/

    Einmal editiert, zuletzt von ckich (18. August 2026 um 16:25)

  • Das hat alles einen sehr faden Beigeschmack. Zu Beginn wurde es abgeschmettert ohne jegliche Diskussion. Und jetzt, zum richtigen
    Zeitpunkt mit den "richtigen Leuten" kann man plötzlich nachschärfen?

  • @ AlexING

    genau, nun plötzlich eine Rolle rückwärts, da wird man halt skeptisch, weil sie ja auch zum Jahreswechsel erst nochmal nachgeschärft hatten, das auch alle Zulassungsstellen das geltenden Recht halten bzw. umsetzten.

    Was soll das "Nachtschärfen" sein ohne die Rechtslage zu ändern ?

    Es wird wieder so gemacht wie vor Jahren überall gelaufen ist, 21er Einzelabnahme machen lassen als KKR mit 60km/h und die Zulassungsstellen haben einfach abstempelt, weil sie nicht nachkommen konnten und/oder nicht wollten ob es Reimport oder warum auch immer.

    Da würden ja bedeuten das BE`s gegen geltende Recht erteilt werden........

    2 Mal editiert, zuletzt von ckich (18. August 2026 um 16:46)

  • Die Rechtslage ändert sich nicht, da die gesetzliche Grundlage, der Einigungsvertrag, nicht verändert wird. Man hat "nur" eine neue rechtliche Bewertung durchgeführt, die damit zu einem anderen Ergebnis kommt, als zuvor.

    Es wird nun eine Rechtsauffassung bestätigt, die ich bspw. seit langem vertrete, denn der Einigungsvertrag war immer als positive Ausnahme zum Bestandsschutz der existierenden Fahrzeuge gedacht. Irgendwann wurde angefangen den Wortlaut ausschließend auszulegen, was hiermit wieder gerade gerückt wird.

    Wie geht das praktisch? Indem man an den richtigen Stellen konsequent nachhakt. Das macht man nicht aus der Fundamentalopposition heraus, wie es jetzt manch eine wohlduftende Schmalzlocke verkaufen will. Das machen Politiker in Verantwortung, die im Bundesverkehrsministerium nicht locker lassen. In diesem Fall war es, wie ich aus valider Quelle weiß, Christian Hirte als Parlamentarischer Staatssekretär.

    Wie gesagt: Initiative aus Thüringen vom Juni 2025, die konsequent weiter verfolgt wurde. Sowas braucht halt auch etwas Zeit.

    Mir ist wichtig, dass es diese grundsätzliche Neubewertung gibt. Jetzt gilt es, dass es in den Ländern umgesetzt wird.

    Hier sind Sachsen und Sachsen-Anhalt momentan sehr schnell. Ich denke in Thüringen ist man da auch hinterher und wird es nicht mehr lange dauern.

    "Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart." - Curt Goetz

  • Die Rechtslage ändert sich nicht, da die gesetzliche Grundlage, der Einigungsvertrag, nicht verändert wird. Man hat "nur" eine neue rechtliche Bewertung durchgeführt, die damit zu einem anderen Ergebnis kommt, als zuvor.

    Es wird nun eine Rechtsauffassung bestätigt, die ich bspw. seit langem vertrete, denn der Einigungsvertrag war immer als positive Ausnahme zum Bestandsschutz der existierenden Fahrzeuge gedacht. Irgendwann wurde angefangen den Wortlaut ausschließend auszulegen, was hiermit wieder gerade gerückt wird.

    Hm, wie will man das rechtlich anders bewerten, wenn wie ich meine, er Ort des Inverkehrbringens im Einigungsvertrag genannt wird ?

    Da steht ua. auch drin , die nach den Vorschriften der DDR als KKR erstmalig in den verkehr gebracht wurden.

    Reimporte sind bekanntlich nun nicht nach den Vorschriften der DDR erstmalig in den verkehr gebracht wurden, sondern nach des jeweiligen Landes in den exportiert wurden.

    Damit ist das ein Bestandsschutz, nur für die existierenden Fahrzeuge, die in der DDR auf der Straße waren, deshalb trifft diese Regelung ja auch für die Jawa´s und Duo´s zu die in der DDR auf der Straße waren.

    Das hat man so im Einigungsvertrag festgehalten, da sonst wegen der 60km/h Höchstgeschwindigkeit die tausende Moped, als LKR eingestuft geworden wären und man hätten die mit Mopedschein nicht mehr fahren dürfen.

    Wegen den 60km/h musste ja deswegen auch eine Führerschein Regelung her, die auch im Einigungsvertrag steht und da sollten wir heilfroh sein das damals nicht an weiteren Bedingungen geknüpft wurde, wie zb. nur wenn der erste Führerschein in der DDR ausgestellt wurde oder wer den Führerschein vor dem 1. Juli 1990 erworben hat.


    Ich kann mich noch relativ gut erinnern, das die Dekra 2021 da auch mal anderer Meinung war bzw. wollte es anderes auslegen und ist gescheitert.

  • Welche anderen Hersteller sollten das sein? Da fällt mir nur eine Jawa Mustang ein. Die fährt auch 60km/h und fällt schon immer unter die Regelung. Die war nämlich nie herstellerspezifisch.


    Ich finde es irgendwie irritierend, dass diese an sich positive Entwicklung gerade so skeptisch betrachtet wird.

    "Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart." - Curt Goetz

  • Ich finde es irgendwie irritierend, dass diese an sich positive Entwicklung gerade so skeptisch betrachtet wird.

    Ich sehe da aus meinen Erfahrungen der letzten Jahre erstmal nur eine einfachere Möglichkeit, andere über den Tisch zu ziehen. Deutlich mehr als die Hälfte der Fahrzeuge, die ein 21er Gutachten hatten, die ich in den letzten Jahren in den Fingern hatte, waren Fake-Simsons, aufgebaut auf Neuteilen. Und die Prüforganisationen freuen sich natürlich über jeden Auftrag, auch wenn die Rahmennummer aussieht, als hätte sie ein Kindergartenkind mit den Füßen eingeschlagen.

    Welche anderen Hersteller sollten das sein? Da fällt mir nur eine Jawa Mustang ein. Die fährt auch 60km/h und fällt schon immer unter die Regelung. Die war nämlich nie herstellerspezifisch.

    Theoretisch alle Hersteller. Wo steht denn, dass es nur Fahrzeuge betrifft, die in der DDR hergestellt wurden? Es heißt: …Kleinkrafträder im Sinne der bisherigen Vorschriften der DDR…

  • Der Einigungsvertrag sagt halt nichts über den Ort des Inverkehrbringens aus.

    Einigungsvertrag, Anlage I Kap XI B III Anlage I Kapitel XI

    Zitat:

    " 21) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotoren im Sinne der bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik gelten als Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotoren nach §18 Abs. 2 Nr. 4 wenn sie bis 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind. "

    Die in den Export gegangen sind, sind bekanntlich nun nicht nach den Vorschriften der DDR erstmalig in den Verkehr gekommen.

    Ich finde es irgendwie irritierend, dass diese an sich positive Entwicklung gerade so skeptisch betrachtet wird.

    Tja, das kommt davon was man so an persönlich an Erfahrungen, in diesen Lande gemacht hat. Ist ja nicht so das ich das nicht gut fände mit den 60km/h für Reimporte.

    Ich habe nun mal ua. die Erfahrung gemacht, bis dazu keine Anpassungen der rechtlichen Regelung vom Gesetzgeber gibt, ist alles nur ein versprechen und es ist ja auch nicht so, das noch nie zurück gerudert wurde.

    Auch ist es ja so, das da schon mehrerer dran waren, der Meinung waren, das es auch für Reimporte gilt, da nichts zum Ort des Inverkehrbringens steht, der steht aber im Grunde drin auch wenn er nicht Explizit genannt wird.

    Da fällt mir nur eine Jawa Mustang ein. Die fährt auch 60km/h und fällt schon immer unter die Regelung.

    Gab auch andere Moped die in der DDR vereinzelt gelandet sind und sofern die eine BE in der DDR bekommen haben, fallen die auch darunter.

    Das unter diese Regelung die Duo"s auch fallen, ist den einen oder anderen, nicht so bewusst.


    Die Jawa Mustang`s die nach der Wende in die BRD exportiert worden und werden, müssten dann ja auch alle 60km/h dürfen, wenn nach deiner Auffassung der Einigungsvertrages nichts über den Ort des Inverkehrbringens, nicht steht oder ??? Im Grund dann ja alle KKR vor den 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

    5 Mal editiert, zuletzt von ckich (19. August 2026 um 12:38)

  • Das unter diese Regelung die Duo"s auch fallen, ist den einen oder anderen, nicht so bewusst.

    hatten die Duo's nicht einen 40 oder 45 Aufkleber zu DDR Zeiten ? und was stand da in der BE als Höchstgeschwindigkeit ? beim SR2 z.B. habe ich schon BE gesehen wo da 45 km/h drin steht

    MfG

  • hatten die Duo's nicht einen 40 oder 45 Aufkleber zu DDR Zeiten ?

    Nee hatten sie nicht.

    Die Duo´`s 4/1 und 4/2 sind mit 55km/h Höchstgeschwindigkeit angeben laut BE.

    beim SR2 z.B. habe ich schon BE gesehen wo da 45 km/h drin steht

    SR 2 der ist mit 45km/h als Höchstgeschwindigkeit angegeben und der Spatz SR4-1 sowie KR 50 mit 50km/h, sofern es sich um DDR Ausführungen handeln.

  • Die in den Export gegangen sind, sind bekanntlich nun nicht nach den Vorschriften der DDR erstmalig in den Verkehr gekommen.

    Simson S51 ist im Jahr 1980 erstmalig in Verkehr gekommen. Sie wurde als Nachfolger der S50 im VEB Fahrzeug- und Jagdwaffenwerk Suhl produziert.

    Unabhängig von Export oder Verbleib.

  • Bobbin

    ja und ?

    Es geht aber nicht darum wann die S51 auf dem Markt gekommen ist, bzw. die ersten in den Verkehr gebracht wurden und das sie der Nachfolger der S50 ist. :rolleyes:

    Es geht um die Regelung im Einigungsvertrag, bitte lese die nochmal in ruhe,

    Einmal editiert, zuletzt von ckich (19. August 2026 um 14:18)

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