es geht nicht darum wann die S51 auf dem Markt gekommen ist, bzw. die ersten in den Verkehr gebracht wurden
Deine, sehr persönliche Meinung. Ich zitiere Dich:
" 21) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotoren im Sinne der bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik gelten als Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotoren nach §18 Abs. 2 Nr. 4 wenn sie bis 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind. "
Edit: Du verstehst unter "erstmals in den Verkehr gekommen sind" als Erstzulassung des Individualfahrzeugs, ich als Typfreigabe des Inverkehrbringers. Wobei die Rechtsverdeher nie eine Erstzulassung sehen wollten, sondern eine Pauschalregelung gemacht haben. Das ist weder das eine noch das andere.