Reimporte dürfen in Sachsen-Anhalt legal 60km/h fahren

  • Bobbin

    es geht nicht darum wann die S51 auf dem Markt gekommen ist, bzw. die ersten in den Verkehr gebracht wurden :rolleyes:

    Deine, sehr persönliche Meinung. Ich zitiere Dich:

    " 21) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotoren im Sinne der bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik gelten als Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotoren nach §18 Abs. 2 Nr. 4 wenn sie bis 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind. "

    Edit: Du verstehst unter "erstmals in den Verkehr gekommen sind" als Erstzulassung des Individualfahrzeugs, ich als Typfreigabe des Inverkehrbringers. Wobei die Rechtsverdeher nie eine Erstzulassung sehen wollten, sondern eine Pauschalregelung gemacht haben. Das ist weder das eine noch das andere.

    Einmal editiert, zuletzt von Bobbin (19. August 2026 um 14:34)

  • Sorry aber jetzt scheiterst es offenbar mit lesen und verstehen bei dir.

    Schön, dass Du von der sachlichen auf die persönliche Ebene wechselst: keine Argumente mehr?

    Edit: Aus aktuellem Anlass: Achtet bitte auf das vernünftige Miteinander

    Zitat

    Oder auf was willst du hinaus ?

    Ach, Du hast es selbst nicht verstanden. Ich erkläre es Dir:

    Im Einigungsvertrag fehlt der Wirkungsbereich. Und auch in dem von Dir genannten Artikel. Das S51 ist ein KKR und vor dem 28.2.92 erstmals in den Verkehr gekommen. Man hat das nicht auf das Gebiet der ehemaligen DDR eingeschränkt - damit gilt es für alle S51 Fahrzeuge weltweit, die in der DDR hergestellt wurden.

    Just my 2cents ...

    Einmal editiert, zuletzt von Bobbin (19. August 2026 um 15:03)

  • Viel zu kleinstückige Betrachtung, wozu mit Fahrgestellnummern und Typen abgeben. Ich würde - spätestens nach der 2. Flasche lecker lecker Rum - befürworten, dass alle Fahrzeuge welche unter dem IFA vor dem 1.3.92 in Verkehr gekommen sind darunter gelten lassen.
    Oder doch lieber den gesammten Ostblockfahrzeugbar? Muss ich mir noch überlegen wie sehr ich meinen Verstand ausschalte...

    Kopfschüttelnde Grüße an deine 4 Pfennig...

  • Schön, dass Du von der sachlichen auf die persönliche Ebene wechselst: keine Argumente mehr?

    Ich hatte sorry geschrieben.

    Im Einigungsvertrag fehlt der Wirkungsbereich.

    Nein, der ist in Grunde benannt mit "im Sinne der bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik"

    Das ist auch deswegen so formuliert wurden damit die Moped, die auf Halde standen nach der Wiedervereinigung bis zu 28.02.92 so mit 60km/h als KKR verkauft werden konnten.

    zb. eine Ungarisches S51, ist nicht im Sinn der Vorschriften der DDR erstmals in den Verkehr gekommen., wie auch nicht eine Nachwende-Simson vom „Suhler Fahrzeugwerk GmbH“ nicht.

    Die Ungarische Ausführungen erfüllt ja nicht mal die nicht die Vorschriften der DDR, weil sie ua. keine Tacho, Hupe haben.

    Die sind nach Ungarischen Vorschriften gebaut wurden, ua, ua. weil die nach ungarischen Bestimmungen nur 50km/h oder sogar nur 40km/h laufen dürfen je nach Typfreigabe, sowie nur Solo gefahren werden dürfen.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich (19. August 2026 um 17:15)

  • Vielleicht wurde wegen den Fake-Simsons, (aufgebaut auf Neuteilen, selbst eingeschlagene Rahmennummer und 21er Papiere) in letzter Zeit immer mal wieder die Regelungen nachgeschärft. Daran ändert die neue Regelung nichts, das wird es weiterhin geben. Mich hat die Meldung und auch der Zeitpunkt überrascht. Ich finde die neue Regelung gut. Auch bei importierten Oldtimern gelten die Regeln zum Jahr der Erstzulassung. Auch zu DDR-Zeiten hätte man eine Simson importieren können, vielleicht ist das auch passiert. Es gibt sowieso schon viele Exportfahrzeuge mit 60 km/h Papieren. Nach meiner Einschätzung wird sich daher der Markt nicht sehr verändern.

    Eigentlich sollte auch das KBA mit Fotos Papiere für Exportfahrzeuge ausstellen können. Vermutlich wird es aber nur über den Weg mit 21er Abnahme gehen.

  • Eigentlich sollte auch das KBA mit Fotos Papiere für Exportfahrzeuge ausstellen können.

    Offensichtlich übersiehst du, das das KBA eine Zweitschrift/Nachweis von der bestehenden KTA-BE ausstellt die nun mal Exportfahrzeuge nicht haben.

    Und ja wenn das kommt, geht es nur über eine 21er Einzelabnahme, es muss ja geprüft werden ob die auch gesetzlichen Vorschriften erfüllen werden, was zb. ein Ungarnmoldell nicht tut auf Grund des fehlenden Tachos, Hupe usw.

  • Nein die Grundlage ändert sich da ebennicht, weil sie halt "nur" Zweitschriften von den bestehenden KTA-BE erstellen können.

    Export bzw. Reimport Fahrzeug haben nun mal keine deutsche BE und diesen können nur über eine 21er Einzelabnahme erlangt werden wenn das Fahrzeug den deutschen Vorschriften entspricht und technisch In Ordnung ist.

    Was sie ändern wollen, ist das die Reimporte auch ein deutsche BE mit 60km/h als KKR erlangen können und da heißt es abwarten ob das auch so kommt.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich (19. August 2026 um 20:25)

  • Ich glaube nicht, dass das KBA jemals Papiere offiziell für Reimporte ausstellen wird.

    Ich hätte auch nicht gedacht, dass die Reimporte jemals offiziell 60kmh Papiere über 21er Abnahme bekommen. Daher ist es auch schwer zu verstehen. Aber wie gesagt, ich glaube auch nicht, dass es so kommen wird.

    KTA-Nummer müsste übernommen werden und das Fahrzeug technisch der KTA entsprechen. KBA überprüft nicht, ob das Fahrzeug vollständig Deutschen Vorschriften entspricht und technisch In Ordnung ist. Das wird so momentan auch nicht gemacht. Daran würde sich nichts ändern. Über KBA wäre es jedenfalls günstiger. Und im Endeffekt ist es egal, wer die 60 km/h Papiere ausstellt. Aber wie gesagt, ich glaube auch nicht, dass es das jemals geben wird. Gesetze, Einigungsvertrag und andere rechtliche Dinge behindern das.


    Wäre schön, wenn wir hier gemeinsamen uns unterhalten könnten und ein nettes Miteinander pflegen.

  • Wo liegt so eine 21er Abnahme kostentechnisch? Vmtl. werden dann einige "Schnäppchen" aus dem Export ohnehin uninteressant.

    Ich finds schön, dass die Reimporte zugelassen werden können mit 60km/h und AM. Erfahrungsgemäß schwingt aber natürlich die Sorge mit, dass das ganze entweder finanziell unrentabel, extrem langwierig oder einfach ewig in der Schwebe bleiben wird. Ich sags nur ungern, aber schnelle, bürgerfreundliche Lösungen wären in DE für mich ein Novum.

  • Wäre schön, wenn wir hier gemeinsamen uns unterhalten könnten und ein nettes Miteinander pflegen.

    Kein Ding, aber da darf man schon fundierte Infos und Grundlagen erwarten, oder?
    Dein letzter Beitrag zeigt nur eins: Hauptsache was geschrieben, ob wichtig oder richtig spielt keine Geige. Zieht sich leider durch einige Beiträge...

    Anders gefragt: Worin siehst du jetzt den neuen Erkenntnisgewinn in deinem letzten Beitrag der es rechtfertigt Strom für den notwendigen Speicherplatz zur Verfügung zu stellen?

  • 21er kostet meiner Erfahrung nach zwischen 150€ und 300€.

    Es wurde auch veröffentlicht, dass mit einem Antrag die Zulassungsstelle die Papiere auf 60 km/h ändert. Ich verstehe das so, dass es da keine technischen Überprüfung geben soll.

    @SternExpo: Kein Ding. Sorry, wenn das mit dem KBA als bestätigte Info rüber kam. Das war nur mal so eine Überlegung. Momentan ist das Thema zu frisch und nicht alles bestätigt und fundiert.

    Einmal editiert, zuletzt von Micki (19. August 2026 um 22:05)

  • Ich verstehe das so, dass es da keine technischen Überprüfung geben soll.

    Was in den Medien zu lesen ist, soll eine von mehren Voraussetzungen sein, dass die Verkehrssicherheit geprüft werden soll, also eine technischen Überprüfung des Mopeds.

    Nachzulesen zb. im link des Eröffnungsbeitrag.

    Eigentlich logisch das der technisch Zustand überprüft werden muss, da ja gewährleistet werden muss das die Reimporte unseren Vorschriften entsprechen wie ich dir bereits erklärt hatte.

    Selbst wenn per Antrag die Papiere auf 60km/h geändert werden, heißt es ja nicht das keine technisch Untersuchung gefordert wird. Zum anderen ist es ja so, das man für ein Reimport bisher nur eine BE erlangen konnte, über eine 21er Einzelabnahme, wo ja geprüft wird ob das Moped den Vorschriften entspricht und Verkehrssicher ist, also es ist ja zumindest mal schon geprüft worden ob da nun eine erneute Überprüfung gefordert wird, wird dann sich zeigen.

    KBA überprüft nicht, ob das Fahrzeug vollständig Deutschen Vorschriften entspricht und technisch In Ordnung ist.

    Warum auch, das KBA gibt doch nur eine Zweischrift/Nachweises der KTA-BE raus, die verbummelt wurde, für die Mopeds, die nach den Vorschriften der DDR erstmalig in den Verkehr gekommen sind und eine 2 Jährige HU-Pflicht gibt es bisher noch nicht für KKR.

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