Rahmennummer -Typenschild echt?

  • An der Rahmennummer wurde rumoperiert. Und wie schon geschrieben, das Gutachten ohne Stempel der Zulassungsstelle ist wertlos.

    Das Typenschild ist neu befestigt, also auch schwierig mit KBA Papieren. Aber die würden wahrscheinlich auch ablehnen wegen der Fahrgestellnummer.

    Lass stehen das Ding

  • Steht auf dem Typenschild Baujahr 1978 ? Der Habicht wurde nur bis 1975 hergestellt.....

    Ja, ein weiteres fettes ?

    Nach einiger Recherche Waren wir schon wieder auf dem Rückweg den Habicht zurück zugeben. Dann rief unser TÜV Prüfer zurück und zerstreute unsere Bedenken( also meine Skepsis bleibt) und der steht jetzt beim Kumpel in der Garage.

    Heute will er zur Zulassungsstelle den Stempel drauf machen lassen. Bin sehr gespannt was da raus kommt.

    Den Dekra Mann auf dem Gutachten gibt es tatsächlich. Da will er mal fragen was es mit der 78 auf sich hat.

    Kann ja berichten wenn von Interesse…

  • Ich würde mir mal Gedanken zu der angefressenen FIN machen.

    Sprich zusehen ob die Zulassungsstelle eine Schlaggenehmigung rausrückt da die so schlecht bzw. nicht eindeutig lesbar ist, damit eine Prüfstelle die FIN neu daneben einschlagen kann.

    Dazu wird dann ein neues 21er Gutachten gemacht, worin das vermerkt ist. das die FIN neu eingeschlagen wurde, damit muss man dann eh zur Zulassungsstelle.

    Wie alt ist denn das jetzige 21er Gutachten überhaupt ? Das ist nur befristet gültig.

  • Das jetzige Gutachten ist 4 Jahre alt.

    Laut hiesiger Zulassungsstelle muss es nicht komplett neu gemacht werden sondern „nur“ bestätigt werden, so jedenfalls die gestrige Aussage.

    Danach soll er über das KBA Papiere beantragen mit einer eidesstattlichen Erklärung des Verkäufers.

    Unser TÜV Prüfer guckt sich die Rahmennummer in den nächsten Tagen vor Ort an. Dann wird entschieden wie es weiter geht.

  • Das jetzige Gutachten ist 4 Jahre alt.

    Laut hiesiger Zulassungsstelle muss es nicht komplett neu gemacht werden sondern „nur“ bestätigt werden, so jedenfalls die gestrige Aussage.

    Genau, kommt auf die Zulassungsstelle an, ob der eine Bestätigung reicht oder ein neues Gutachten fordert.

    Quote

    Danach soll er über das KBA Papiere beantragen mit einer eidesstattlichen Erklärung des Verkäufers.

    Zu was soll das dann gut sein, wenn die Zulassungsstelle auf Grundlage des 21er Gutachten erteilt ?

    Macht absolut kein Sinn, da das KBA einen Zweitschrift/Bestätigung der DDR KTA Betriebserlaubnis erstellt, wenn die Voraussetzung gegeben sind.

    Würde er einen Antrag stellen beim KBA und dieser geht durch, dann bekommt er Automatsch eine gültige BE für den Habicht zugeschickt, dann braucht er das Gutachten nicht, bzw. nicht damit auf die Zulassungsstelle zwecks Erteilung einer BE.

    Ist in dem 21er Gutachten technische Veränderungen eingetragen ?

  • Na dann ist nötig, das auf Grundlage des 21er Gutachten eine BE erteilt wird.

    Nur warum soll er, wenn die Zulassungsstelle eine BE auf das Gutachten erteilt, dann noch hinterher eine Zweitschrift beim KBA beantragen ?

    Das ist doch Quatsch das dann noch zu machen und sinnlos Kohle dafür zu verbrennen.


    Ich würde erst mal den Prüfer die FIN anschauen lassen, ich gehe davon aus das die neu eingeschlagen wird und da wird dann eh neues 21er Gutachten erstellt, wo darin das eingetragen wird.

    Wäre ja Käse das die Zulassungsstelle erst auf das alte Gutachten eine BE erteilt und dann muss er nochmal hin, damit dann auf das neuen Gutachten BE erteilt wird. .

    Edited once, last by ckich (September 3, 2026 at 2:19 PM).

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