Die größten Eintragungen!

  • Also wärst du bereit mehrere Tausend, gar Zehntausend Euro dafür hinzupacken?

    Also, dass das Gutachten nicht geschenkt wird, ist mir klar. Wenn dass Gutachten allein mehr als 5k kostet, müsste man halt versuchen, sich Partner ins Boot zu holen, aber ich bin mir bewusst, dass das nicht leicht wird:S.

  • Hat schonmal jemand darüber nachgedacht das dieser Festigkeitsnachweiß dann auch erstmal "geschafft" werden muss ohne das sich der Rahmen in seine bestandteile auflöst? Wir reden hier so gesehen auch nicht von einer beanspruchung wie sie im normalen Betrieb auftritt...

    Korrekt, der Rahmen muss sehr wahrscheinlich verstärkt werden,.....

  • Außerdem geht es in meiner Anfrage nicht darum, dass so ein Projekt teuer wird, sondern darum einen Tüver zu finden.;) Trotzdem schonmal danke für die Anregungen und ich hoffe auf weitere Antworten :lol:

  • Es wird dir hier niemand einen tüver sagen der sowas machen würde. Zum einen weil es einfach kein festigkeitsgutachten zu den rahmen gibt und zum andern es auch kein vergleichbares model von haus aus mit mehr leistung gibt. (S51/70)

  • Ich hab dämmung (Akustik-Schaumstoff) in den Herzkasten gemacht um die Abnahme zu überstehen,

    danach hab ich das Zeug aber raus gerissen weil das Leistung frisst und nicht zu wenig.

    Wenn man jetzt ne Messung macht könnte es natürlich enger werden (ist ja auch +5db Messtoleranz meines Wissens). Und meiner ist nur ein Schlitzer...

    Also Legal kann man eigentlich fast sicher mit Nein beantworten. Hinterher macht man die Dämmung eh wieder raus und ist wohl Illegal.

    Höchstens der Rahmen ist 1983 oder älter, aber auch dann wirds knapp beim Membraner.


    Servus erstmal,

    danke dann werde ich das mit Akustikschaumstoff machen. Notfalls lass ich ihn nach bearbeiten dass er wieder 18 PS hat Herzkasten hab ich muffler etc bereits drin.

  • Ich hab dämmung (Akustik-Schaumstoff) in den Herzkasten gemacht um die Abnahme zu überstehen,

    danach hab ich das Zeug aber raus gerissen weil das Leistung frisst und nicht zu wenig.

    Wenn man jetzt ne Messung macht könnte es natürlich enger werden (ist ja auch +5db Messtoleranz meines Wissens). Und meiner ist nur ein Schlitzer...

    Also Legal kann man eigentlich fast sicher mit Nein beantworten. Hinterher macht man die Dämmung eh wieder raus und ist wohl Illegal.

    Höchstens der Rahmen ist 1983 oder älter, aber auch dann wirds knapp beim Membraner.

    Moin,


    würde nicht pauschal sagen, dass ein Membraner nicht eintragbar ist.
    Habe im Juli meinen unbearbeiteten MTX 110 eintragen lassen. Ergebnis der Geräuschmessung: 84 dB, wobei die Lautstärke nicht von Luftfilter oder Auspuff kommen, sondern von Motorteilen wie Primär etc.

    Der Luftfilter hat auch keine Zusatzbohrungen, die nachträglich von mir hinzugefügt wurden. Bei meinem Luftfilterkasten handelte es sich ursprünglich um den herkömmlichen Tuning-Luftfilterkasten mit 36mm Anschluss für die Vergasermuffe und dieser, ich glaube 20mm Zusatzbohrung oben.
    Ich habe hier lediglich den Ansaugstutzen ausgefräst und den Ansaugstutzen für Membraner von PL Motorsport eingeklebt und verschraubt. Zur Geräuschmessung wurde kein zusätzliches Dämmmaterial im Luftfilter verwendet. Als Auspuff dient der JWSport MTX Street. Vergaser ist ein 24er Mikuni.

    Ich habe hier wirklich versucht, ein vernünftiges Konzept umzusetzen, was die Fahrbarkeit und Lautstärke angeht und bei der Leistungsmessung ergaben sich 14,7 PS am Motor bei 13,6 NM. Da eine Simson durch ihr geringes Gewicht maximal um die 12 PS haben kann, wenn es mit A1 Führerschein gefahren werden soll, wurde am Ende ein Motorrad daraus, was aber für mich kein Problem darstellt, da ich den großen Motorradführerschein habe.


    Gruß

  • Da eine Simson durch ihr geringes Gewicht maximal um die 12 PS haben kann, wenn es mit A1 Führerschein gefahren werden soll, wurde am Ende ein Motorrad daraus, was aber für mich kein Problem darstellt, da ich den großen Motorradführerschein habe.

    Ohje da ist aber einiges schief gelaufen.

    Meines Wissens gilt die Regelung mit dem Leistungsgewicht erst seit 2013 und ich glaub nicht, dass deine Simme eine Erstzulassung nach 2013 hat.

    Ich hab 15Ps als LKR sprich A1 im Schein.

    Allerdings muss auch der Führerschein glaube ich vor 2013 erwirben worden sein, gilt also für Fahrer und Moped.

    Nagelt mich nicht fest aber irgendwie so war das (habe den Gesetzestext grade nicht zur Hand)


    Ansonsten zur Lautstärke: Glaube ich dir gerne.. Vielleicht gibt es ja hier jemanden der einen Membraner eingetragen hat und Wasserdicht unterwegs ist.

    TÜV-Moped S51B 1985 (ZT90N, ZT-Reso D bzw. JMP Sport Classic, VM24, 5-Gang)

    S51 Enduro 1986 Schmitt Sportfreund 60ccm 4-Gang

    2 Mal editiert, zuletzt von Mutzhunter94 (10. August 2025 um 22:49)

  • Da hast du natürlich recht! Der TÜVer hat mich am Ende gefragt, Welchen Führerschein ich habe und ob es ein Leichtkraftrad oder ein Motorrad werden soll. Habe die A1 2004 und die Klasse A 2011 erworben und immer wieder nur beiläufig von diesen Regelungen gelesen, daher war ich da nicht so ganz sicher.
    Kann meinen Fahrzeugschein gerne posten wenn es zugelassen ist.


    Gruß

  • würde nicht pauschal sagen, dass ein Membraner nicht eintragbar ist.
    Habe im Juli meinen unbearbeiteten MTX 110 eintragen lassen. Ergebnis der Geräuschmessung: 84 dB, wobei die Lautstärke nicht von Luftfilter oder Auspuff kommen, sondern von Motorteilen wie Primär etc.

    Der Luftfilter hat auch keine Zusatzbohrungen, die nachträglich von mir hinzugefügt wurden.

    Ja und das ist auch einer der Hauptgründe warum du die 84db(A) halten konntest...
    Der MZ Auspuff ist ebenfalls extrem leise, so beinflussen sich die beiden Geräuschquellen gegenseitig nicht zu stark. Die Übersetzung macht hier auch extrem viel.

    Da eine Simson durch ihr geringes Gewicht maximal um die 12 PS haben kann, wenn es mit A1 Führerschein gefahren werden soll, wurde am Ende ein Motorrad daraus, was aber für mich kein Problem darstellt, da ich den großen Motorradführerschein habe.


    Das ist grundlegend falsch, Zulassungsrechtlich (FZV) macht es keinerlei Unterschied welches Leistungsgewicht das Fahrzeug hat. Hier ist die Regelung <125ccm und <= 15PS. Wenn sie nach EU Recht geschlüsselt ist, ist es die Fahrzeugklasse L3e-A1 (bitte nicht von dem A1 Irritieren lassen, hat mit dem Führerschein A1 nichts zu tuen.) Es bleibt ein Leichtkraftrad auch mit 1,3 kw/kg.

    Das Leistungsgewicht gibt es nur in der Führerscheinverordnung (FeV) und auch hier sind die Fahrzeuge der Marke Simson raus da:


    Kurz gesagt: Steht in der Zulassungbescheinigung unter B: ein Datum vor dem 18.01.2013 (i.d.R. sollte hier der 01.07. des BJ des Fahrzeuges stehen). Darf es von jedem Fahrzeugführer mit der Führerscheinklase A1 bewegt werden wenn der Hubraum < 125ccm ist und die Leistung <= 15PS / 11kw ist.

    Firma: Motoren Service Maul

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  • Danke für die Aufklärung.

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