Die größten Eintragungen!

  • Also wärst du bereit mehrere Tausend, gar Zehntausend Euro dafür hinzupacken?

    Also, dass das Gutachten nicht geschenkt wird, ist mir klar. Wenn dass Gutachten allein mehr als 5k kostet, müsste man halt versuchen, sich Partner ins Boot zu holen, aber ich bin mir bewusst, dass das nicht leicht wird:S.

  • Hat schonmal jemand darüber nachgedacht das dieser Festigkeitsnachweiß dann auch erstmal "geschafft" werden muss ohne das sich der Rahmen in seine bestandteile auflöst? Wir reden hier so gesehen auch nicht von einer beanspruchung wie sie im normalen Betrieb auftritt...

    Korrekt, der Rahmen muss sehr wahrscheinlich verstärkt werden,.....

  • Außerdem geht es in meiner Anfrage nicht darum, dass so ein Projekt teuer wird, sondern darum einen Tüver zu finden.;) Trotzdem schonmal danke für die Anregungen und ich hoffe auf weitere Antworten :lol:

  • Es wird dir hier niemand einen tüver sagen der sowas machen würde. Zum einen weil es einfach kein festigkeitsgutachten zu den rahmen gibt und zum andern es auch kein vergleichbares model von haus aus mit mehr leistung gibt. (S51/70)

  • Ich hab dämmung (Akustik-Schaumstoff) in den Herzkasten gemacht um die Abnahme zu überstehen,

    danach hab ich das Zeug aber raus gerissen weil das Leistung frisst und nicht zu wenig.

    Wenn man jetzt ne Messung macht könnte es natürlich enger werden (ist ja auch +5db Messtoleranz meines Wissens). Und meiner ist nur ein Schlitzer...

    Also Legal kann man eigentlich fast sicher mit Nein beantworten. Hinterher macht man die Dämmung eh wieder raus und ist wohl Illegal.

    Höchstens der Rahmen ist 1983 oder älter, aber auch dann wirds knapp beim Membraner.


    Servus erstmal,

    danke dann werde ich das mit Akustikschaumstoff machen. Notfalls lass ich ihn nach bearbeiten dass er wieder 18 PS hat Herzkasten hab ich muffler etc bereits drin.

  • Ich hab dämmung (Akustik-Schaumstoff) in den Herzkasten gemacht um die Abnahme zu überstehen,

    danach hab ich das Zeug aber raus gerissen weil das Leistung frisst und nicht zu wenig.

    Wenn man jetzt ne Messung macht könnte es natürlich enger werden (ist ja auch +5db Messtoleranz meines Wissens). Und meiner ist nur ein Schlitzer...

    Also Legal kann man eigentlich fast sicher mit Nein beantworten. Hinterher macht man die Dämmung eh wieder raus und ist wohl Illegal.

    Höchstens der Rahmen ist 1983 oder älter, aber auch dann wirds knapp beim Membraner.

    Moin,


    würde nicht pauschal sagen, dass ein Membraner nicht eintragbar ist.
    Habe im Juli meinen unbearbeiteten MTX 110 eintragen lassen. Ergebnis der Geräuschmessung: 84 dB, wobei die Lautstärke nicht von Luftfilter oder Auspuff kommen, sondern von Motorteilen wie Primär etc.

    Der Luftfilter hat auch keine Zusatzbohrungen, die nachträglich von mir hinzugefügt wurden. Bei meinem Luftfilterkasten handelte es sich ursprünglich um den herkömmlichen Tuning-Luftfilterkasten mit 36mm Anschluss für die Vergasermuffe und dieser, ich glaube 20mm Zusatzbohrung oben.
    Ich habe hier lediglich den Ansaugstutzen ausgefräst und den Ansaugstutzen für Membraner von PL Motorsport eingeklebt und verschraubt. Zur Geräuschmessung wurde kein zusätzliches Dämmmaterial im Luftfilter verwendet. Als Auspuff dient der JWSport MTX Street. Vergaser ist ein 24er Mikuni.

    Ich habe hier wirklich versucht, ein vernünftiges Konzept umzusetzen, was die Fahrbarkeit und Lautstärke angeht und bei der Leistungsmessung ergaben sich 14,7 PS am Motor bei 13,6 NM. Da eine Simson durch ihr geringes Gewicht maximal um die 12 PS haben kann, wenn es mit A1 Führerschein gefahren werden soll, wurde am Ende ein Motorrad daraus, was aber für mich kein Problem darstellt, da ich den großen Motorradführerschein habe.


    Gruß

  • Da eine Simson durch ihr geringes Gewicht maximal um die 12 PS haben kann, wenn es mit A1 Führerschein gefahren werden soll, wurde am Ende ein Motorrad daraus, was aber für mich kein Problem darstellt, da ich den großen Motorradführerschein habe.

    Ohje da ist aber einiges schief gelaufen.

    Meines Wissens gilt die Regelung mit dem Leistungsgewicht erst seit 2013 und ich glaub nicht, dass deine Simme eine Erstzulassung nach 2013 hat.

    Ich hab 15Ps als LKR sprich A1 im Schein.

    Allerdings muss auch der Führerschein glaube ich vor 2013 erwirben worden sein, gilt also für Fahrer und Moped.

    Nagelt mich nicht fest aber irgendwie so war das (habe den Gesetzestext grade nicht zur Hand)


    Ansonsten zur Lautstärke: Glaube ich dir gerne.. Vielleicht gibt es ja hier jemanden der einen Membraner eingetragen hat und Wasserdicht unterwegs ist.

    TÜV-Moped S51B 1985 (ZT90N, ZT-Reso D bzw. JMP Sport Classic, VM24, 5-Gang)

    S51 Enduro 1986 Schmitt Sportfreund 60ccm 4-Gang

    2 Mal editiert, zuletzt von Mutzhunter94 (10. August 2025 um 22:49)

  • Da hast du natürlich recht! Der TÜVer hat mich am Ende gefragt, Welchen Führerschein ich habe und ob es ein Leichtkraftrad oder ein Motorrad werden soll. Habe die A1 2004 und die Klasse A 2011 erworben und immer wieder nur beiläufig von diesen Regelungen gelesen, daher war ich da nicht so ganz sicher.
    Kann meinen Fahrzeugschein gerne posten wenn es zugelassen ist.


    Gruß

  • würde nicht pauschal sagen, dass ein Membraner nicht eintragbar ist.
    Habe im Juli meinen unbearbeiteten MTX 110 eintragen lassen. Ergebnis der Geräuschmessung: 84 dB, wobei die Lautstärke nicht von Luftfilter oder Auspuff kommen, sondern von Motorteilen wie Primär etc.

    Der Luftfilter hat auch keine Zusatzbohrungen, die nachträglich von mir hinzugefügt wurden.

    Ja und das ist auch einer der Hauptgründe warum du die 84db(A) halten konntest...
    Der MZ Auspuff ist ebenfalls extrem leise, so beinflussen sich die beiden Geräuschquellen gegenseitig nicht zu stark. Die Übersetzung macht hier auch extrem viel.

    Da eine Simson durch ihr geringes Gewicht maximal um die 12 PS haben kann, wenn es mit A1 Führerschein gefahren werden soll, wurde am Ende ein Motorrad daraus, was aber für mich kein Problem darstellt, da ich den großen Motorradführerschein habe.


    Das ist grundlegend falsch, Zulassungsrechtlich (FZV) macht es keinerlei Unterschied welches Leistungsgewicht das Fahrzeug hat. Hier ist die Regelung <125ccm und <= 15PS. Wenn sie nach EU Recht geschlüsselt ist, ist es die Fahrzeugklasse L3e-A1 (bitte nicht von dem A1 Irritieren lassen, hat mit dem Führerschein A1 nichts zu tuen.) Es bleibt ein Leichtkraftrad auch mit 1,3 kw/kg.

    Das Leistungsgewicht gibt es nur in der Führerscheinverordnung (FeV) und auch hier sind die Fahrzeuge der Marke Simson raus da:


    Kurz gesagt: Steht in der Zulassungbescheinigung unter B: ein Datum vor dem 18.01.2013 (i.d.R. sollte hier der 01.07. des BJ des Fahrzeuges stehen). Darf es von jedem Fahrzeugführer mit der Führerscheinklase A1 bewegt werden wenn der Hubraum < 125ccm ist und die Leistung <= 15PS / 11kw ist.

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  • Danke für die Aufklärung.

  • Hallo,

    geht einfach zu eurer Tüv-Dienststelle (oder mehreren) und sprecht dort vorab (mit vernünfigem Auftreten) euer Umbau Projekt mit einem Tüv Prüfer (der ach Lust an solchen Prjekten hat) an und klärt dort alles vor Baubeginn mit ihm ab. Nicht einfach wild drauf los bauen, dann geht es meistens in die Hose.

    Gegebenenfals vermitteln die euch dort meist auch gerne jemanden der auf so etwas spezialisiert ist.

    Dann kann es los gehen und klappt auch meistens. Solange ihr damit die Schallmauer nicht durchbrechen wollt ;)

    Habe selber einige Fahrzeuge (Simson) mit großer Nummer und im Freundes- und Bekanntenkreis sind auch über 10 Stück mit großer Nummer unterwegs. Egal ob S50 S51 oder Schwalbe. Schlitzgesteuerte und viele Membraner. Alles dabei, von 70 - 120ccm. Als Leichtkraftrad oder Motorrad Zulassung. Nie gab es dort größere Probleme. Gegebenfals mussten nur noch Kleinigkeiten geändert werden, das das Fahrzeug abgenommen wurde.

    Vorab, nein! Sie wurden nicht am "Biertisch" oder durch besondere Beziehungen abgenommen. Die Fahrzeuge wurden durch verschiedene Tüv-Prüfer und verschiedene Dienststellen, ganz offiziell und ohne "schmuh" mit einem Stempel versehen. Auch danach die HU`s verliefen immer ohne Probleme egal in welcher Prüfstelle. Auch schon diverse Polizeikontrollen (auch von speziellen Motorrad Kontrolleinheiten) verliefen immer ohne Probleme.

    Daher mein Tipp:: 1. Einen geeigneten Tüv-Ingenieur suchen 2. Persönliches Gespräch suchen (mit vernüftigem Auftreten!) 3. Projekt ordentlich vorstellen ggf mit Unterlagen / Bildern usw. von dem Vorhaben 4. Tüv Prüfer schon beim Bau mit ins "Boot" holen (um eventuell auftretente Fehler schon vorzeitig zu beseitigen und er so das Projekt schon begutachten und den Aufbau mit begleiten kann 5. Abnahme, Stempel drauf - Danke sagen und bei der Zulassungsstelle umschreiben lassen.

    Nummernschild dran machen und jede Menge Spaß damit haben!! Viel Erfolg und gutes Gelingen!!

  • Bei mir wars ähnlich.

    Was ich gerne noch ergänzen würde:

    - Scheibenbremse Pflicht

    - Endurostreben Pflicht

    - Härtere Schwingenlager (Polyamid und co.) Pflicht

    - Kastenschwinge Empfehlenswert

    - Weitere Verstärkungen wie Obergurt-"Spinne" zum einschweissen Empfehlenswert.


    Mein Tüv-Prüfer hat da im einzelnen gar nicht so drauf geachtet (beispielsweise bei den Endurostreben) und diese Vorschläge kamen eher von mir aus, deswegen nochmal der Hinweis.

    Nur weil es nicht verlangt wird, heißt es nicht, dass es nicht Sinnvoll wäre.

    Ist kein Vorwurf an ihn, er macht ja nicht den ganzen Tag nur Simson-Abnahmen.

    TÜV-Moped S51B 1985 (ZT90N, ZT-Reso D bzw. JMP Sport Classic, VM24, 5-Gang)

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