E steht für Export
Ab BJ. 1983 stand keine Modellbezeichnung mehr auf Typenschild, beim DDR-Modell.
Garantiert? Ohne Ausnahmen? 🫠
E steht für Export
Ab BJ. 1983 stand keine Modellbezeichnung mehr auf Typenschild, beim DDR-Modell.
Garantiert? Ohne Ausnahmen? 🫠
Wenn die Papiere echt sind hätte ich da keine Schmerzen.
Sehen genauso auf alt getrimmt aus wie das Typenschild und der unter Stempel ist erst danach drauf gekommen ![]()
Hier die Ausgangsbasis https://www.ebay.de/itm/1547597303…QPYfKrQgvvjyIdW
Ja das hab ich auch schon gesehen, nur naja... Das was auf jeden Fall auffällt das die Rahmennummer links oben steht... Halt vollkommen falsch
Weil gab's denn keine Prototypen der S50L und S? Also richtig komplettes Fahrzeug mit Nummer und allem drum und dran?
Gab es da war aber nie ein Typenschild dran mit der Bezeichnung. Diese Testfahrzeuge waren auch nur zum Start der s50 (1974-75) unterwegs.
Das hier ist eindeutig eine Fälschung (die Typenschilder waren damals schon produziert wie auch die Motorgehäuse). Die Nummer mit schlechtem falschem Schlagbild ist eindeutig das es sich nicht um ein Original handelt.
Ist schon gemeldet
mal mit rechts aufs bild klicken und dann im neuen tab öffnen hilft da oft
Aber das ist doch nicht der Sinn an einen klickbaren Bild
Da hast du recht, aber der genannte Weg ist wenigstens erfolgversprechend
Jetzt wird das doch irgendwie interessant.... Nur trauen tu ich dem immer noch nd
Was für ein Schnäppchen Fake. ![]()
Interessant was so gebastelt wird, einfach mal paar Halter an die Gabel gebraten
Viel schöner finde ich, das man scheinbar mittlerweile keine Distanzhülsen mehr braucht, um das Rad mittig in der Gabel zu führen.
Diese Aufgabe übernimmt ab jetzt einfach der Bremssattel ![]()
Der arme Käufer ![]()
Lustige N mir B Obergurtstreben, Kombischalter.....
Grundplattenkabelbaum ist auch " ideal" verlegt ![]()
Die DDR Papiere möchte ich mal sehen.
Solche Sätze wie auch in dieser Anzeige finde ich immer lustig:
ZitatAuf die bei mir gekauften Artikel, besteht keinerlei Widerrufs- und Rückgaberecht (312dAbs.4Nr.5BGB)
Du kannst selbst bei einem Privatverkauf von einem Kfz bis zu drei Monate danach vom Kauf zurücktreten. Die rechtliche Lage hat sich massiv verändert, deswegen verkaufe ich überhaupt nichts mehr. Ist einem Kunden passiert, Pickup verkauft, hatte beim neuen Besitzer einen Getriebschaden(der Verkäufer wusste wirklich nichts davon, kam plötzlich). Die Sache ging vor Gericht, er musste den kompletten Verkaufspreis zurückerstatten und hatte das Auto wieder Zuhause. Bei einem verdeckten und nicht unerheblichen Mangel egal welcher Art kann man zurücktreten, auch wenn es privat verkauft wurde. Bedankt euch bei der EU.
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