Kleinkraftrad >zu Leichtkraftrad umschreiben?!

  • Leute es gibt da eine Frage die mich schon seit langer Zeit beschäftigt und sich an die "Zulassungsspezis" richtet... :sorry:
    In letzter Zeit tauchen im Netz zb. auf Kleinanzeigen immer mehr Simsons auf die mal ein normales S50/ S51 oder eine KR51 waren und nun ein amtl. Kennzeichen sprich eine Leichtkraftradzulassung haben.
    Ich meine bewusst nicht die freiwillige Zulassung als Kleinkraftrad> sondern die getunten Modelle mit 60/70/90ccm ect. und diversen eingetragenen Höchstgeschwindigkeiten über 60km/h.
    Davon auch unheimlich viele ohne zb. Unterzugstreben wie sie beim org. S70 Serie waren. Ebenso Schwalben die es ja nie als Leichtkraftrad gab.

    Daraus ergeb sich für mich einige Unklarheiten:

    -kann ein Moped einfach so zum Leichtkraftrad umgeschrieben werden?!
    -Endurostreben & Rahmen sind nicht mehr zwingend?
    -wie läuft das bei der Schwalbe ?

    für mich ist das total verwirrend weil ich bis jetzt immer davon ausging ein DDR Kleinkraftrad(Moped) ist bei 50ccm & 60km/h beschränkt, alles was mehr Hubraum hat ist auch ein Leichtkraftrad und damit zumindest vom Rahmen her umbaupflichtig :ask:
    Mittlerweile scheint es aber irgendwie alles zu geben , jede ccm Zahl mit jedem Rahmen & jeder Geschwindigkeit :ask:


    Heute habe ich grad wieder jemanden gefunden der sowas anbietet:

    https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/sims…030090-305-5995


    Antowort des Anbieter zwecks Papieren:

    Zitat

    60 kmh ist orginal mit 50 ccm 80 kmh ist eine einzelabname 63ccm und 80 kmh die streben hat sie nicht da es keine orginal enduro oder s 70 ist und auch nicht die 75 kmh Zulassung wie die s 70 hat denke der Mann vom tüv Süd wuste was er tat er hat keine streben verlangt darum wurden auch keine eingeschweißt

    mir kommt das alles Spanisch vor :unsure:

  • Da es jetzt so langsam allen Prüforganisationen, egal ob Ost oder West, erlaubt ist Sonderabnahmen zu machen, gehen da sicherlich einige neue Türen auf was solche Annahmen angeht.
    Hängt ja auch einiges an Geld dran was da jetzt verdient werden will und die ein oder andere Unwissenheit des Prüfers hängt sicher auch noch mit dran.

    85/4 neu eastsideperformance :thumbup:
    [b][size=14]70/2 eastsideperformance :thumbup:
    [b][size=14]85/5M Adler tuning/esp :thumbup:

  • Hatte mal irgendwo gelesen das es die s70 orginal auch ohne endurostreben gab. Ob das stimmt weiß ich nicht. Sollte es aber stimmen ist es natürlich möglich das ganze auf s70 um zu tragen. Was 60ccm oder 63ccm angeht da ist der normale wertegang das eine offizielle leistungsmessung gemacht wird und sobald auspuff und/oder luftfilter geändert wurde muss auch eine geräuschmessung mit gemacht werden. Das ganze wird dann alles eingetragen.

    Jeder prüfer ist da anders weil sie im gewissen maße selber bestimmen was sie möchten. Der eine will scheibe, der andere nicht..usw..

    Meine s50 mit 83ccm wurde zb auf s70 umgetragen.

  • Man sollte nicht alles glauben was in Anzeigen steht.
    "Zur Simson sie besitzt die 60 kmh und 80 kmh Papiere also mit Führerschein Klasse M oder B Fahrbar"
    Das ist Quack entweder hat die Karre eine Betriebserlaubnis als Kleinkraftrad oder als Leichtraftrad und so ist zugelassen.
    Ist es als Leichtraftrad zugelassen ist es als solchen Registriert, das kann man nicht einfach Versicherungsschild dranschrauben und mal einfach so als Kleinkraftrad damit rum fahren.
    Das muss da erst über eine Abnahme zum Kleinkraftrad werden (oder wieder).
    Fürn Leichtraftrad Führerschein A1 nötig, darf man nicht mit M oder B Fahren.

    Eine S51 als Leichtraftrad umzuschreiben, aller S70, ist normal machbar.
    Dazu wird normal gefordert das das Moped auch einer S70 entspricht, Endurostreben , Blinker usw.
    Hier mal was zur Info https://v2.racepowertuning.de/tuev

    Was man auch wissen muss dabei, das es normal nach bundesdeutschen Recht kein Kleinkraftrad mit 60km/h gibt.
    Das man nun mit den Moped die in der DDR Regestiert wurde 60km/h fahren darf, ist im Einigungsvertrag geregelt.
    Schaut man jetzt mal auf das Theater mit den Reimorten.
    Lässt man für Reimport eine Vollabnahme machen damit man an Papieren kommt, gibt normal als Kleinkraftrad Papiere mit 50km/h.
    mit 60Km/h steht in den Papieren mal schnell das es ein Leichtraftrad ist.
    Dazu mal bespiel, ist zwar kein Reimport aber im Prinzip das gleiche.
    Hier wollte offenbar jemand ein S83 zum Kleinraftrad machen, Umschreibung auf 50ccn und 60Km/h.
    Wie man lesen kann ist es immer noch ein Leichtraftrad, damit eine komplett Sinnlose Umschreibung auf 60km/h.
    https://images.app.goo.gl/TKyKVUUiL8vy63y28

  • Die andere Sache die ich jetzt öfters festgestellt habe.
    Das Fahrzeug wurde durch eine Abnahme umgeschlüsselt und z.B. 8KW bei 110ccm und 100km/h eingetragen. In Wirklichkeit hat der Zylinder irgendwas um die 13 KW. Dazu dann keine Mindestradabdeckung und andere kuriose Teile am Fahrzeug. Die Besitzer pralen dann mit "Alles eingetragen". Fragt man dann nach und versucht herrauszubekommen, wo er denn damit war, bekommt man keine oder dumme Antworten. Das man seinen Prüfer nicht verrät, kann ich noch verstehen. Das tu ich auch nicht, vermittel diesen aber, wenn ich mir sicher bin, dass derjenige einen sauberen Umbau plant und nicht mit solchen betrügerischen Sachen da auchftaucht.

    Das soll nur zeigen, dass es mittlerweile viele eingetragene Umbaten gibt, die im Grunde nichts wert sind, weil der Prüfer sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben gehalten hat. Auch wenn es genügend Leute gibt, die das anders sehen. Aber solche Sachen wie Mindestradabdeckung, Blinkerabstand etc. sind durch die Straßenverkehrsordnung gereglt und ändern sich auch nicht beim Umschlüsseln.
    Das Zauberwort hier lautet "Zugelassen nach ...". Neue Fahrzeuge "EG". Unsre Simson, egal welche Typ, "StvO". Die Unterschiede findet man in dieversen PDF Broschüren der Prüforganisatoren und werden von guten Prüfern auch so umgesetzt. Das hat zur Folge, das man z.B. an einem Caferacer Umbau hinten ein optisch nicht so schönes Schutzblech haben muss und nicht ohne oder mit einem sehr kurzen fahren darf.

    Bezüglich Rahmen, Leistung und Bremse haben die Prüfer einen gewissen Spielraum. Dafür sind es Ingenieure. ABER auch hier gibt es Vorgaben. Nicht umsonst sagt RPT bis 8KW. Mehr geht, wenn der Prüfer das vertreten kann und nur unter weiteren Vorraussetzungen. Mehr wie 4KW, nur mit besserer Bremse (kann man eh nur jedem Empfehlen, hängt das eigene Leben dran). Liegtballes ander Tasache, das es keine Fahzeuge auf Basis dieses Rahmens gab, die mehr Leistung/Hubraum hatten. Dadurch gibt es keine Nachweise übder die Haltbarkeit des Rahmens bei höheder Belastung. Auch wenn wir wissen, dass es der Rahmen mitmacht, hält auch der Prüfer bei der Abnahme seinen Kopf mit hin.
    Es gab mal eine Zeit, wo an Trabis von einigen Prüfern eine Tieferlegung eingetragen wurde auf Basis von Blattfederlagen weglassen etc. Einigen Prüfern (hab ich jetzt nur vom Kumpel gehört) hat diese Eintragungen den Job gekostet. Daher nicht wundern, wenn man mit einer einfachen Sache vom Prüfer weggeschickt wird. Dann kennt er sich mit den Fahrzeugen nicht aus und geht auf Nummer sicher. Ich habe auch lange gesucht um einen Prüfer zu haben der meine Umbauten einträgt. Auch musste ich mehrmals einen Neuen suchen, weil der aktuelle Prüfer den nächsten Schritt nicht mitgehen wollte (weil sich zum Beispiel die Vorgaben der Prüforganisation geändert hat).

    Ich beschäftige mich seit 15 Jahren mit dem Thema Simson Umbauen und legal Fahren und denke mittlerweile ganz gut zu wissen was geht und was nicht. Daher kann ich nur dazu raten solch dubiose Umbauten nicht zu kaufen.

    Bezüglich denen, die schreiben sie haben Papiere für den Umbau und zusätzlich die Papiere für 60km/h.
    Die Basis der Eintragung ist immer die ABE deren Abzug man vom KBA (oder auch im Original aus DDR Zeiten) mit sich führt. Nach der Abnahme des Prüfers muss man zur Zulassungsstelle. Dort bekommt das Fahrzeug einen Fahrzeugbrief (hatte es vorher durch die ABE nicht) und einen Fahrzeugschein. Der ABE Abzug wird in dem Zuge ungültig gemacht (abschneiden einer Ecke etc.). Das passiert nicht immer ujd man hat noch seine originalen Papiere. Genauso kann man den Abzug beim KBA neu beantragen. Den bekomt man auch (ging zumindest vor einigen Jahren noch, evt. wird hier mittlerweile auch geprüft), da im Original es immer noch eine Simson als Mokick ist und man von KBA nur Papiere für den Original zustand bekomt. Mit diesen Papieren darf man aber nicht fahren, da das Fahrzeug verändert wurde.

    Es ist auch möglich Umbauten einzutragen ohne den Fahrzeugtyp zu ändern. Selbst dann ist der KBA Auszug nicht mehr gültig und das Dokument vom Prüfer wird von der Zulassungsstelle abgestempelt und damit zum neuen Dokument, welches man beihaben muss.
    Das geht im Übrigen auch mit einer Mehrleistung bis 5,1 KW (selbst gemacht).

  • Servus bin neu hier kann mir jemand mit meiner Fin: 4706278 helfen. Finde kein Baujahr heraus.
    Danke schon mal
    Habe da nicht so die Ahnung

    Einmal editiert, zuletzt von Fcb1971 (5. April 2020 um 14:48)

  • Das sich Typ und Bj. nicht ändern kann ist wohl klar. Soweit ich weiß gibt es zwei Arten bei einer Zulassung, die Wiederinbetriebnahme, d.h. das Fahrzeug war schon einmal zugelassen, oder die Neuzulassung bei der die aktuelle Gesetzgebung eine Rolle spielt.
    Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 gibt es nur bei einem Krad, bei einem Lkr gibt es eine Typengenehmigung.
    Für mich stellt sich die Frage wie das mit der Schadstoffklasse bei einer Zulassung geregelt wird, wenn man nicht nachweisen kann, daß das Fahrzeug schon mal in Deutschland zugelassen war.

  • Ich sag ja es ist wirklich verwirrend :unsure:  
    Das man ein org. S70 zb. auf 85ccm umbaut und das bei TüV/Dekra abnehmen kann erscheint mir ja noch logisch da es von vornherein eine amtl. Zulassung hat wie ein Auto auch.
    Wie aus einem 60km/h Kleinkraftrad allerdings ohne Rahmenverstärkung ein 90km/h schnelles "Moped" wird ist mir immer noch schleierhaft.
    Sicher der Rahmen hält das auch so wissen wir alle - keine Frage - aber...

    Zitat

    Es wird irgendwelche Richtlinien geben, aber welche sind das und was steht darin geschrieben?


    genau daher interessiert mich das auch mal


  • Ich sag ja es ist wirklich verwirrend :unsure:

    Wieso verwirrend?
    Für Kleinkraftrad ist eine BE ausgestellt wurden bevor es erstmalig in Verkehr gebracht wurde.
    Da es kein zulassungspflichtiges Fahrzeug ist, zählt genau der Datum, allerdings ist der oft nicht bekannt und es wird nach den Baujahr gerichtet.
    Eine Neu- Zulassung, ist wenn das Fahrzeug noch nie in den verkehr gebracht wurde.
    Im dem fall hier, ist es eine Wiederinbetriebnahme, somit zählen die Vorschriften zum Zeitpunkt der EZ.
    Mal "§21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge" lesen, da geht's um Fahrzeuge für die so zu keinem genehmigten Typ gehören und eine BE hat ein zulassungspflichtiges sowie ein nicht zulassungspflichtiges Fahrzeug.
    Fahrzeuge mit Umbauten, wo die verbauten Teile selber kein Gutachten haben für das betreffende Fahrzeug haben (gehören auch zu keinem genehmigten Typ),
    kann nur über eine 21er Abnahme zu einer BE kommen.
    Beispiel, Einbau einer Scheibenbremse aus der S53 in die S51 geht auch nur über eine 21er Abnahme.
    Auf Grund der Fahrzeug-Gegebenheiten ergibt sich bei der Begutachtung zu welcher Fahrzeugklassen es gehört.
    Draus ergibt sich ob es zulassungspflichtig ist oder nicht und welcher Führerschein erforderlich ist.


    Wie aus einem 60km/h Kleinkraftrad allerdings ohne Rahmenverstärkung ein 90km/h schnelles "Moped" wird ist mir immer noch schleierhaft.
    Sicher der Rahmen hält das auch so wissen wir alle - keine Frage - aber...
    [quote]
    Endurostreben werden in der Regel verlangt schon bei S70 Umbau ohne Leistungssteigerung, Leistungssteigerung mit kommen meist weiteres dazu. https://v2.racepowertuning.de/tuev
    Beim Rahmen sehe ich da nicht das "Problem" beim den Bremsen dagegen schon.

  • Glück Auf,

    Ich denke das passt hier ganz gut rein.

    Wäre es machbar einen Mofarahmen der S53serie auf Leichtkraftrad umzuschreiben, sprich von 25km/h auf entspannte 90km/h? Oder auch noch ein ganzes Stück weiter?

    Der Rahmen würde sich ja perfekt anbieten, da die Versteifung bereits eingeschweißt ist und sich fix Streben montieren lassen.

    Grüße

    Der Motor stöhnt, der Kolben schreit, zwei Takte bis in Ewigkeit
    :cheers: :cheers: :cheers: :cheers: :cheers: :cheers:
    S51-B1-4 '89 mit ZT90N-S105, Mikuni24, DailyRaceSP, ZT-5Gang, Kaiser3DDruck Duplexbremse mit EBC, K66 80/80 1,85/2,15

  • Der rahmen ist doch auch baugleich dem der s83 bzw 70. von daher sollte es keine probleme geben ihn sls lkr zuzulassen. Mit 90kmh oder mehr luegt am prüfer selber. Mann muss immer sehn, du musst den bock auch zu 2t zum stehn dann bekommen und ob da die kleine scheibe reicht.. aber das wird dir der prüfer sagen. Auf jedenfall im vorfeld mit ein prüfer reden.


  • Wäre es machbar einen Mofarahmen der S53serie auf Leichtkraftrad umzuschreiben, sprich von 25km/h auf entspannte 90km/h? Oder auch noch ein ganzes Stück weiter?

    Schau doch mal in dem link im Beitrag vor deinen rein, da siehst du was machbar und Voraussetzungen dazu .

    Man kann so eine S53M auch umschreiben lassen zum KKR mit 50km/h.

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