Leute es gibt da eine Frage die mich schon seit langer Zeit beschäftigt und sich an die "Zulassungsspezis" richtet...
In letzter Zeit tauchen im Netz zb. auf Kleinanzeigen immer mehr Simsons auf die mal ein normales S50/ S51 oder eine KR51 waren und nun ein amtl. Kennzeichen sprich eine Leichtkraftradzulassung haben.
Ich meine bewusst nicht die freiwillige Zulassung als Kleinkraftrad> sondern die getunten Modelle mit 60/70/90ccm ect. und diversen eingetragenen Höchstgeschwindigkeiten über 60km/h.
Davon auch unheimlich viele ohne zb. Unterzugstreben wie sie beim org. S70 Serie waren. Ebenso Schwalben die es ja nie als Leichtkraftrad gab.
Daraus ergeb sich für mich einige Unklarheiten:
-kann ein Moped einfach so zum Leichtkraftrad umgeschrieben werden?!
-Endurostreben & Rahmen sind nicht mehr zwingend?
-wie läuft das bei der Schwalbe ?
für mich ist das total verwirrend weil ich bis jetzt immer davon ausging ein DDR Kleinkraftrad(Moped) ist bei 50ccm & 60km/h beschränkt, alles was mehr Hubraum hat ist auch ein Leichtkraftrad und damit zumindest vom Rahmen her umbaupflichtig
Mittlerweile scheint es aber irgendwie alles zu geben , jede ccm Zahl mit jedem Rahmen & jeder Geschwindigkeit
Heute habe ich grad wieder jemanden gefunden der sowas anbietet:
https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/sims…030090-305-5995
Antowort des Anbieter zwecks Papieren:
Zitat60 kmh ist orginal mit 50 ccm 80 kmh ist eine einzelabname 63ccm und 80 kmh die streben hat sie nicht da es keine orginal enduro oder s 70 ist und auch nicht die 75 kmh Zulassung wie die s 70 hat denke der Mann vom tüv Süd wuste was er tat er hat keine streben verlangt darum wurden auch keine eingeschweißt
mir kommt das alles Spanisch vor :unsure: