Ein Blick in die VDI 2230 zeigt, das bei einem Anzugsmoment der Stehbolzen der Festigkeitsklasse 8.8 mit 10Nm so ziemlich genau die Streckgrenze erreicht oder sogar schon überschritten ist (Reibwertabhängigkeit), jede weitere Erhöhung der Vorspannkraft, dazu zählt auch die Temperaturerhöhung und damit verbunden Ausdehnung des Zylinders, führt unweigerlich zur plastischen Verformung der Bolzen und somit zum sofortigen abfallen der Vorspannkraft. Daher ist offenabr der Kopf auch undicht geworden und dass trotz zusätzlicher Dichtung.
Die in der VDI dargestellten Werte beziehen sich jedoch auf eine 90%ige Ausnutzung der Streckgrenze, welche jedoch für Stehbolzen mit zunehmender Vorspannkraft durch Temperatureinflüsse definitiv zu hoch ist. Rechnet man das auf eine 70%ige Ausnutzung der Streckgrenze, um Reserven für die Ausdehnung zu schaffen runter, ergeben sich so ziemlich genau 7Nm (6,97Nm), was auch den Herstellervorgaben entspricht. Ein Bolzen der Festigkeitsklasse 12.9 würde bei einem Anzugsmoment von 7Nm nur zu einer 40%igen Ausnutzung der Streckgrenze führen, bei über 17Nm wäre dann auch hier die Streckgrenze erreicht.
Des Weiteren erfährt nicht nur der Zylinder eine Längenänderung durch thermische Einflüsse, sondern auch die Stehbolzen, welche hier die Hälfte des Zuwachses aufweisen wie der Zylinder. Eine wichtige Rolle bei der ganzen Thematik nimmt hier die Fußdichtung ein, denn diese kompensiert teilweise die Änderungen der thermisch bedingten Vorspannkräfte, man spricht hier auch von einem Atmen der Dichtung. Verzichtet man jedoch auf die Dichtung, aus welchen Gründen auch immer, wird die Spannung nahezu vollständig in den Zylinder geleitet und führt zu diversen Begleiterscheinungen.