Sozius Fußrasten an Simson S 51N

  • Hallo zusammen

    Habe meinen Sohn eine S51N gekauft.

    Nun würde er gerne Sozius Fußrasten hinten anbringen. Dabei ist uns aufgefallen das es keine offensichtliche Befestigung dafür gibt. Im Netz habe ich nun gesehen das es dafür wohl Obergurtstützstrebe gibt an der die Fussrasten fest gemacht werden. Diese strebe hat unsere nicht.

    Gibt es noch eive andere Art die Fussrasten zu montieren oder brauche ich die Streben zwingend? Auf den Händlerseiten habe ich auf den ersten Blick nur Fußrasten dafür gefunden.

    Gruß Stefan

  • Herzlichen Glückwunsch zum ungarischen Reimport.

    Gibts wenistens sowas ähnliches wie Papiere? Falls nein, dann freundet euch mit 50km/h an.

    Die Soziusrasten bei den N-Modellen waren direkt an der Schwinge befestigt.

    Nachträglich ists einfacher die Streben zu tauschen.

    Passen "plug&play"

  • Woher kann man dies feststellen das es eine aus Ungarn ist ?

    Gibt's dann keine Papiere vom KBA?

    Seht sogar auf der KBA-Seite das für Reimporte keine Zweitschrift gibt, von welcher KTA-BE auch ?


    An der Tatsache das die keine Aufnahmen an der Schwinge hat für die Sozius Fußrasten.

    Nach Ungarischen verschriften dürfen die nur Solo fahren und deswegen haben die keine.

    Ich vermute mal die hat auch keine Hupe und wahrscheinlich auch kein Fernlicht und auf Typenschild wenn es original noch ist, wird da CM50 eingeschlagen sein oder auf Rahmen daneben.

  • Das Problem an den Ungarn Simson ist das man seit ca.3 Monaten keine Einzelabnahme mit 60KM/H mehr bekommt da es auch dem KBA zu viel mit Export Maschinen wird. Aber vielleicht hast du ja Glück und findest einen Prüfer der es dir trotzdem abnimmt, vielleicht finde ich dieses Glück auch noch...

  • Das Problem an den Ungarn Simson ist das man seit ca.3 Monaten keine Einzelabnahme mit 60KM/H mehr bekommt

    Das ihr schon länger so, das über eine 21er Einzeiabnahme nur noch eine BE mit 50kmh als KKR bekommst es sei du kannst belegen das die in der DDR auf die Straße gekommen ist.

    Zitat

    da es auch dem KBA zu viel mit Export Maschinen wird.

    Nee das hat nicht zu tun damit das die Reinporte dem KBA zu werden

    Bei einer Einzeiabnahme ist das KBA raus.

    Beim KBA stellt halt nur eine Zweischrift wenn für das Moped zu DDR Zeiten eine BE bom KTA der DDR ausgestellten/ erteilt wurde.

    Von was soll das KBA auch sonst eine Zweischrift erstellen?

    Bei einer 21er Einzeiabnahme geht es nun mal nach bundesdeutsche StVZO/FZV, danach gibt es kein KlKR was 60km/h darf nur 50kmh bis Baujahr 2002 und ab 45km/h.

    Zitat

    Aber vielleicht hast du ja Glück und findest einen Prüfer der es dir trotzdem abnimmt, vielleicht finde ich dieses Glück auch

    Und was nützt das wenn ein Prüfer findest und die Zulassungsstelle auf Grund es Gutachten mit 60km/h keine BE als KKR erteilt ?

    Ok. Dann ist das eben so.

    was du aber mit Nepper, Schlepper, Bauerfänger sagen möchtest erschließt sich mir nicht ganz...

    Das übern Tisch gezogen wurdes oder hat die der Verkäufer gesagt das es ein Reimport ist und die Problematik damit ?

    Normal kauft man ein Fahrzeug nur mit gültigen Papieren und wenn ohne sollte man sich vorm Kauf schlau machen wie und ob man es überhaupt

    zugelassen bekommt bzw. eine Betriebserlaubnis dafür bekommt.

    Hm.

    Hupe ja richtig. Hat sie keine.

    Weil in Ungarn eine Fahrrad Klingel reicht und die war auch dran.

    Eine Hupe ist in Deutschland dagegen vorgeschrieben.

    2 Mal editiert, zuletzt von ckich (16. November 2023 um 21:22)

  • nicht nur daß solche Verkäufer immer wieder behaupten - mit einem ordnungsgemäßen Kaufvertrag ist die Zulassung auf 60 Km/h kein Problem, ich habe erst gestern bei einem gelesen .......wir kaufen die Fahrzeuge von überall

    Soll wohl heißen.... Sie wissen worauf Sie sich einlassen

  • Hallo stekifa,

    ich kann das nachempfinden,daß man sich betrogen fühlt, aber deshalb bleibt das Moped doch. Ich habe vor kurzem auch ein Moped gekauft , der Händler hat mir versichert,daß dieses Moped definitiv kein Reimport ist. Allerdings mit einem ,dem Alter entsprechenden Typenschild und der passenden FIN. Ich habe mich im Vorfeld auch etwas erkundigt und auf solche Sachen wie Fußrasten Hupe und Blinker geschaut. Habe mich aber auf die Ausage des Händlers verlassen und die Anfrage beim KBA gestellt. (online ) .

    Es wurde eine Zweitschrift erteilt. Aber man hat natürlich die Möglichkeit ,das Moped der Prüforganisation vorzustellen und über diese die BE zu erlangen. Aber selbst wenn die dem Moped die 60Km/h bescheinigen ,ist damit der Drops noch nicht gelutscht. Entscheiden tut das das jeweilige Straßenverkehrsamt.

    Und wie anfangs gesagt, das Moped bleibt doch ,nur eben mit einer eingetragenen Höchstgeschwindigkeit von 50 Km/h. Das wären 10 Km/h weniger,aber wer kontrolliert das ? Wenn da keine offensichtlichen Änderungen dran vorgenommen werden ( Auspuff, anderer Zylinder usw.) wird das wohl der Rennleitung nicht auffallen.

  • Und wie anfangs gesagt, das Moped bleibt doch ,nur eben mit einer eingetragenen Höchstgeschwindigkeit von 50 Km/h. Das wären 10 Km/h weniger,aber wer kontrolliert das ? Wenn da keine offensichtlichen Änderungen dran vorgenommen werden ( Auspuff, anderer Zylinder usw.) wird das wohl der Rennleitung nicht auffallen

    Und wenn doch? Das ist wie ein 50er Sport, sieht man auch kaum und fährt ja auch nur 70 und damit 10kmh schneller, fahren eventuell ohne Fahrerlaubnis und ohne Betriebserlaubnis. Ersteres ist eine Straftat und wenn der Sohn damit dann sich eine Führerscheinsperre einfängt ist das schon Mist oder?

    Meine Mopeds.
    74er Einser Schwalbe, Kilometermaschine
    82er S51b 1 4 Saharabraun, Originalzustand, mein Goldstück
    Irgendwo dann noch ein Duo, was äußerst restaurationsbedürftig ist, aber auch Ori

  • ich bin davon ausgegangen,daß an diesem Moped keinerlei Umbauten gemacht werden, also alles völlig original ist. Damit hat dieses Moped eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 60mKm/h (die bürokratisch auf 50 runtergesetzt ist) . Und für ein Moped mit 60 KM/h hat der Sohn ja eine Fahrerlaubnis, sollte er doch den Straftatbestand " Fahren ohne Fahrerlaubnis" nicht erfüllen. Das mit der Betriebserlaubnis ist eine andere Sache .Im Übrigen hat er doch einen Tacho, und er sollte dann die Sache eben nicht ausreizen-aber er kann doch damit fahren. wenn auch nur 50

    Später kann er sich überlegen das Moped aufzurüsten und mit mehr PS und Nummernschild durch die Gegend zu düsen

  • Nein.

    Er hat mit der Ausnahmeregelung die Befugnis 60 zu fahren. Diese gilt aber nicht bei dem moped, wenn es nur 50 fahren darf. 60 wäre nur als leichtkraftrad möglich. Ergo fahren ohne fahrerlaubnis

    Meine Mopeds.
    74er Einser Schwalbe, Kilometermaschine
    82er S51b 1 4 Saharabraun, Originalzustand, mein Goldstück
    Irgendwo dann noch ein Duo, was äußerst restaurationsbedürftig ist, aber auch Ori

  • ich bin davon ausgegangen,daß an diesem Moped keinerlei Umbauten gemacht werden, also alles völlig original ist. Damit hat dieses Moped eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 60mKm/h

    Nein ist nicht der Fall.

    In Ungarn durften die eh nur maximal 50km/h fahren und nicht 60Km/h.

    Und für originale S51N Ungarn-Ausführung bekommt man auch keine 21er Einzelabnahme, da sie nicht deutschen Vorschriften entspricht.

    Wie Moritz bereits geschrieben hat, die Regelung im Einigungsvertrag mit den 60km/h als KKR, betrifft nur die Moped die in der DDR in den Verkehr gebracht wurden.

    Also für die das KTA der DDR eine Betriebserlaubnis erteilt hat.

    Darunter fallen im übrigen nicht nur Simson´s, auch Duo`s, die Jawa 50, die es offiziell in der DDR zu kaufen gab.

    Simson- Exportmodelle habe keine BE der DDR bekommen, zu was auch.

    Auch war das gar nicht möglich, die sind entsprechen nach den Vorschriften des Landes gebaut worden und entsprachen zum teil nicht den Vorschriften der DDR,

    Zitat

    Im Übrigen hat er doch einen Tacho

    Ungarn-Ausführung hat den nicht zwingend. ;)

    Tacho ist aber in D vorgeschrieben.

    Zitat
    Und für ein Moped mit 60 KM/h hat der Sohn ja eine Fahrerlaubnis

    Falsch hat er nicht,

    Der Sohn hat sicherlich den Führerschein erst gemacht, dann hat er diesen nach EU Vorschriften gemacht.

    Danach darf man mit AM-Schein nur bauartbedingt maximal 45km/h.

    Das wir nun in D mit KKR 50km/h dürfen, beruht auf nationale Regelung, für die BRD Bestands-KKR bis Baujahr 2002

    und was die DDR Mopeds betrifft mit 60km/h, die erstmalig in der DDR auf die Straße gekommen sind, das ist im Eignungsvertrag geregelt.

    Diese Regelungen gelten auch nur innerhalb Deutschlands.

    Zitat

    nur eben mit einer eingetragenen Höchstgeschwindigkeit von 50 Km/h. Das wären 10 Km/h weniger,aber wer kontrolliert das ?

    Die Rennleitung

    Es sollte bekannt sein das es auch Simsons gibt, mit eine BE nach dem diese "nur" 50km/h oder gar 25km/h dürfen.

    Ja und wenn in der BE 50km/h steht es aber 60km/h läuft, ist der Straftatbestand " Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis" erfüllt, da es ja nur Bauart bedingt nur 50km/h darf

    Da muss man nicht mal schneller gefahren sein, nur alleine auf der tatsche das das Moped schneller läuft reicht da.

    2 Mal editiert, zuletzt von ckich (17. November 2023 um 13:06)

  • mein Gott ist das kompliziert. Dann darf also jeder,der heutzutage den AM Schein hat in Europa nur 45 fahren in D aber 50. Ist es ein Moped für den Inlandsmarkt (DDR)darf er bauartbeding 60 fahren ? ( bis 2002)

    Hab ich das jetzt verstanden ?

    Dann hat der Kollege ja wirklich Pech

    Sehe ich folgendes richtig ?

    Fährt der Junge jetzt mit einem Moped mit BE 60 Km/h , beispielsweise mit einem S 50, darf er das ,fährt er mit dem Ungarn Moped S50 auch 60 ,fährt er aber ohne gültge Fahrerlaubnis

  • mein Gott ist das kompliziert.

    Daran ist nichts kompliziert, solange die Mopeds nicht schneller fahren können als im Serienzustand ist man im grünen Bereich.

    Heißt ein 50km/h Importmoped darf nicht einfach so 60km/h fahren auch wenn die meisten Bauteile identisch mit den DDR-Mopeds sind.

  • bis Feb. 92

    Vorsicht,

    nur wenn die Simson auf dem Gebiet der ehemaligen DDR erstmalig in den Verkehr gekommen ist, gab noch nach 1990 eine 60km/h BE,

    in den gebrauchten Bundesländern nicht, da gab es da wie da üblich, nur eine mit 50km/h.

    Im übrigen die S51B-D-4 (BRD-Export) hat bis 1986 nur eine 40km/h BE bekommen, weil die damals in der BRD nur 40km/h durften.

    Ab 1986 durften die KKR 50km/h

    Die mit 40km/h können über eine 21er Abnahmen eine bekommen mit 50km/h aber keine mit 60km/h.

    mein Gott ist das kompliziert.

    Wir leben ja schließlich in Deutschland wo zur eigenen Regelierungswut noch das der EU dazu kommt.

    Zitat

    Dann darf also jeder,der heutzutage den AM Schein hat in Europa nur 45 fahren

    Wie Sterni schreibt

    "Nein, europaweit ist bei 45 Feierabend.

    Alles was drüber liegt sind nationale Ausnahmeregelungen bzw. Bestandsschutz"

    Heißt auch, wenn mit einen KKR, was in Deutschland mit 50km/h oder 60km/h legal mit AM-Führerschein fahren darfst, ins Ausland fährst, ärger droht.

    Zitat

    Ist es ein Moped für den Inlandsmarkt (DDR)darf er bauartbeding 60 fahren ? ( bis 2002)

    Ja wenn die 60km/h auch in der BE steht

    Ein Spatz, KR50 zb. darf nur maximal 50km/h, da steht auch 50km/h in der BE.

    Bis Baujahr 2002 durfte nach bundesdeutscher Regelung ein KKR maximal 50km/h, nach 2002 nur noch 45km/h.

    Das ist im übrigen "die" Grundlage bei einer 21er Einzelabnahmen für Reimport um eine deutsche BE zu erlangen.

    Also warum ein Reimport nur eine BE mir 50km/h erlangen kann..

    Zitat

    Fährt der Junge jetzt mit einem Moped mit BE 60 Km/h , beispielsweise mit einem S 50, darf er das fährt er mit dem Ungarn Moped S50 auch 60 ,fährt er aber ohne gültge Fahrerlaubnis


    Er fährt ohne Betriebserlaubnis, sonst wüsste er ja ob er legal 60km/h fahren darf nicht,

    Die V-max steht in der BE.

    Und wenn da 50km/h steht und das Moped läuft 60km/h ist das dann fahren ohne einen gültigen Führerschein.

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