Dann kann er gleich Kaffee mitbringen.

Stammtisch
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aus Cuba mitbringen: Havana Club Maximo extra anejo
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Kaffee gibt's in der Dom.Rep auch guten
Und beim Rum nehme ich lieber Barcelo... bekomme gleich durst
naja, 0 Uhr nach unserer zeit bin ich da...dann in naher Zukunft wird sicher auch einer verkostet
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Kann man Bestellungen abgeben? Ein paar Zigarren hätte ich gerne
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Äh, ne...freimenge ist schon erschöpft
Ich wünsch euch was
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Simson_S51-B Ulfus
Kurze Frage an euch Versicherungsheinis.
Wildschaden, per TK, Nutzungsausfall über Versicherung nach einreichen des Rep.-Gutachtens Ja oder Nein?Bisher kannte ich nur Ja, gibts da andere Fälle/Möglichkeiten?
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Eine Fachfrage und schon sind'se weg...🤣
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Simson_S51-B Ulfus
Kurze Frage an euch Versicherungsheinis.
Wildschaden, per TK, Nutzungsausfall über Versicherung nach einreichen des Rep.-Gutachtens Ja oder Nein?Bisher kannte ich nur Ja, gibts da andere Fälle/Möglichkeiten?
Sterni,
in der Teilkasko ist versichert:
- Brand und Explosion
- Entwendung
- Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben, Vulkanausbruch
- Zusammenstoß mit Tieren ( je nach Billigtarif nur Haarwild Bundesjagdgesetz)
- Bruch der Verglasung
- Kurzschlussschäden an der Verkabelung
- Tierbissschäden ( nur Marderbiss an Schläuchen und elektrischen Leitungen bei Billigtarif)
-Austausch von Schlössern nach Einbruch / Raub
Nutzungsausfall kannst Du als Geschädigter nur bei einem Haftpflichtschaden gegenüber der Versicherung des verursachenden Kfz ´s machen,
in der Teilkasko ist das nicht versichert.
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Gleiche Familie, gleiche Versicherung, gleiche Voraussetzung (wirtsch. Totalschaden), gleiche Reparaturbedingungen samt Reparaturgutachten. Bei Auto A haben sie Nutzungsausfall gezahlt, bei Auto B stellen sie sich auf die Hinterbeine
Wirft mir Frage(n) auf. -
Anderer Sachbearbeiter in der Schadensabteilung?
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Im Rahmen eines Kaskoschadens ist nach Vertragsbedingungen nicht versichert:
"A.2. Kaskoversicherung
...
A.2.5.9. Was wir nicht ersetzen und Rest- und Altteile
A.2.5.9.1
Wir zahlen nicht für Veränderungen, Verbesserungen, Alterungs- und Verschleißschäden. Ebenfalls nicht ersetzt werden Folgeschäden wie Verlust von Treibstoff und Betriebsmittel (z.B. Öl, Kühlflüssigkeit), Wertminderung, äußerem Ansehen, Zulassungskosten, Überführungskosten, Verwaltungskosten, Nutzungsausfall oder Kosten eines Mietfahrzeuges. ..."Da hat der Schadensachbearbeiter bei Auto A Mist gebaut - sei froh, sofern es ein Kaskoschaden war.
Bei einem Haftpflichtschaden gibt es natürlich kompletten Schadenersatz (wenn der Anwalt mit im Boot ist - sonst wird manchmal etwas "vergessen") also auch Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert, Unkostenpauschale, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, ggf. Überführungs-, An- und Abmeldekosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Unfallrente, Bestattungskosten, Hinterbliebenengeld §844 3 BGB, Barunterhaltsschaden und Betreuungsunterhaltsschaden- je nach dem, was anfällt...
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Gleiche Familie, gleiche Versicherung, gleiche Voraussetzung (wirtsch. Totalschaden), gleiche Reparaturbedingungen samt Reparaturgutachten. Bei Auto A haben sie Nutzungsausfall gezahlt, bei Auto B stellen sie sich auf die Hinterbeine
Wirft mir Frage(n) auf.Kaskoversicherung bezahlt normal keine Nutzungsaufallentschädigung oder Leihwagen.
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Mhm, is wiet is, wa.
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Moin, Kaffee und Kuchen hinstell, Wochenende!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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Moin
Danke.
Wochenende, da kommt bei mit keine so wirklich Freude auf, da es bedeutet Urlaub ist vorbei.
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Wat mut, Dat mut!
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Grüße aus dem Urlaub
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Du bist von H nach KI geflogen???
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Wenn dann "HAJ"...es war aber "FRA-POP"
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Moin
Danke.
Wochenende, da kommt bei mit keine so wirklich Freude auf, da es bedeutet Urlaub ist vorbei.
Ich fühle mit dir
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