Wusste nur nicht das man in dem Fall ein Kfz zweimal gleichzeitig versichern kann. Welche Versicherung zahlt denn dann bei einem Unfall wenn es gleichzeitig auf zwei Personen versichert ist? ...
Die Versicherung ist an das Versicherungskennzeichen (VKZ) gebunden, welches sich an dem zulassungsfreien, aber versicherungspflichtigen KKR befindet, zusätzlich ist bei Betrieb ein Nachweis (Versicherungskärtchen) analog oder digital mitzuführen.
2. Wird das KKR mit VKZ verkauft, geht die Versicherung auf den Käufer über, allerdings muss der Verkauf zwingend der Versicherung gemeldet werden, da sich Tarifinhalte ändern können (z. B. neu junger Nutzer unter 23). Erfolgt die Veräußerungsanzeige nicht an die Versicherung, ist ggf. mit Leistungseinschränkungen oder fehlendem Versicherungsschutz zu rechnen. Auch der Nachweis (Versicherungskärtchen) analog oder digital ist dem Erwerber auszuhändigen.
3. Wird das KKR ohne VKZ verkauft, ist dieses nicht mehr versichert. Es muss ein neues VKZ bei einer Versicherung gekauft werden. Das "alte" VKZ kann vom Verkäufer an die Garagenwand gehängt werden oder der Versicherung nebst Kopie Veräußerungsanzeige (Kaufvertrag) zurück gegeben werden, ggf. gibt es anteilige Kostenerstattung.
4. Der Vertrag über ein VKZ vom Datum Abschluss bis zum letzten Februartag des (Folge)jahres kann nur aufgehoben werden durch: Nachweis Verschrottung oder Nachweis Verkauf/Schenkung - in beiden Fällen ist das VKZ zurück zu geben.
5. Bei einem Unfall zahlt die Versicherung, deren VKZ am KKR ist.