Ist für mich ein Reimport sinnvoll?

  • Hallo Simson Community,

    bevor mir gesagt wird das ich keine 60km/h Zulassung bekomme, möchte ich erstmal meinen Plan erläutern.

    Ich will mir billig aus Ungarn, Tschechien oder Bulgarien eine S51 kaufen.
    Mir ist bewusst das ich hier zu lande nur 50km/h Papiere bekomme.

    Jedoch möchte ich mir 60ccm eintragen lassen sowie ein 5 Gang und den ganzen Schnick Schnack.

    Jetzt meine Frage: Ist der oben genannte Plan sinnvoll oder eher nicht?

  • Hab genau das selbe gemacht. 👍🏻

    Reimport für 1.000€ gekauft und direkt als LKR zugelassen (Vollabnahme musst ja eh machen).

    TÜV-Moped S51B 1985 (ZT90N, ZT-Reso, VM24, 5-Gang)

    S51 Enduro 1986 Schmitt Sportfreund 60ccm 4-Gang

  • Warum dann nicht wenigsten 70ccm wie eine S70 hat ?

    Da ich versuchen werde den LT60 EVO eintragen zu lassen und mit nem AOA 2. Komme ich ja ca. auf die 9.5 ps, die ich für den A1 nur mit den 70kg fahren darf. Auch will ich den Motor nicht so gerne Aufspindeln lassen.

  • Dann vielleicht lieber noch den L60 Pro statt dem Evo.

    Kommst auch auf 9.5ps aber hast ein besseres Band und er geht früher los.

    TÜV-Moped S51B 1985 (ZT90N, ZT-Reso, VM24, 5-Gang)

    S51 Enduro 1986 Schmitt Sportfreund 60ccm 4-Gang

  • Dann vielleicht lieber noch den L60 Pro statt dem Evo.

    Kommst auch auf 9.5ps aber hast ein besseres Band und er geht früher los.

    Ja aber wenn ich dann anstatt A1 dann den A2 habe möchte ich den LT Reso Auspuff daran geben und dann mit den vollen 0.2kw/kg fahren

  • Umschreiben zu was ?

    Die S53 die geht eigentlich nur auf LLR mit 70ccm 5,6PS, also auf S83 Motor umzuschreiben.

    Bei der S50/51 in Verbindung mit mit Hubraum- und Leistungssteigerung, geht das im Prinzip nur bis Bj1988, da ab Bj1989 ein Abgasgutachten benötigt wird.

    2 Mal editiert, zuletzt von ckich (6. Mai 2024 um 13:21)

  • Ich hab jetzt einen S83 das ist richtig, der aber mit mehr Leistung eingetragen ist, war auch kein Problem beim TÜV. Habe das vorher erfragt, musste nur alle üblichen Bedingungen wie Bremse etc. erfüllen das war es schon. Optisch ist das Fahrzeug auf S50 aufgebaut.

  • Nochmal ein kleiner Hinweis da wir es nun auch von offizieller Seite so bestätigt bekommen haben:

    Speziell im Fall Simson als LKR:
    Du darfst mit der Führerscheinklasse A1 auch Fahrzeuge führen die >0,1kw/kg haben diese müssen allerdings vor dem 18.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sein und dürfen nicht mehr wie 11kw haben. Das Datum wann der FS erlangt wurde, spielt (in diesem Falle) keine Rolle.


    FE A 1.pdf

    Firma: Motoren Service Maul

    :!: - S50/S51/S70 - TÜV Abnahmen bis 15PS - Festigkeitsgutachten Hauptrahmen bis 18 PS - :!:
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    Einmal editiert, zuletzt von TommyMaul (7. Mai 2024 um 09:19)

  • Ich hab jetzt einen S83 das ist richtig, der aber mit mehr Leistung eingetragen ist, war auch kein Problem beim TÜV. Habe das vorher erfragt, musste nur alle üblichen Bedingungen wie Bremse etc. erfüllen das war es schon. Optisch ist das Fahrzeug auf S50 aufgebaut.

    Kurios, in mehrerer Hinsicht

    Ein Prüfer kann nicht den Fahrzeugtyp ändern nur die Fahrzeugart, eine S53 bleibt eine S53 auf wenn man diese als LKR (Fahrzeugart) abnehmen lässt, genauso wie eine S50/51 nicht zur S70 wird, auch wird aus einer S53M keine S53 wenn man diese abnehmen lässt als KKR, es beliebt eine S53M.

    Und wie gesagt geht ohne Abgasgutachten ab Bj1989 normal nichts, außer die 70ccm, 5,6PS, kann man auch zb.hier nachlesen https://v2.racepowertuning.de/tuev , https://www.motorenservicemaul.de/tuev

    S53/83 optisch als S50 aufgebaut, dieser Umbau muss auch abgenommen werden.

  • Das hat in diesem Falle mit der 40% Regel nichts zu tuen. Für Fahrzeuge ab dem 01.01.1989 gilt die ECE R40. Nimmst du an einem solchen Fahrzeug eine Leistungssteigerung vor musst du via Abgaslabor (Abgasgutachten) nachweißen dass das Fahrzeug diese Grenzwerte weiterhin einhällt. Egal ob 5%, 10% oder 60% mehrleistung... Einzig die möglichkeit das ganze auf ein komplettes Original S70/S83 Setup umzubauen da hierfür ja der Nachweiß seitens Simson erfolgt ist.

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  • 40%-Regel ?!

    Die hat mit dem Abgasgutachten nichts zu tun.

    Leistungssteigerung über 40% ist normal ein ist Nachweis erforderlich das es das Fahrwerk spricht der Rahmen das mitmacht.

    Wenn man von S70/83 Motor als Basis ausgeht, ist bei 5,7kW Schluss ohne Nachweis, ohne die Fahrwerksgleiche Basis wäre bei 3,7 kW bei einer S50 und 3,8 kW bei einer S51 Schluss.

    Ein Abgasgutachten ist ab Bj. 1989 bei jeder Leistungssteigerung, erforderlich, von daher geht im Prinzip nur eine Leistungssteigerung auf 70ccm 4,1kW , also den Serien M741 Motor, weil es für diesen Motor das nötige Abgasgutachten gibt. Simson benötigte das ja selber um eine Zulassung dafür zu bekommen.

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