S51 TÜV Dunlop oder Heidenau Reifen?

  • Huhu


    Wir wollen unsere Mopeds im Winter tüvig umbauen (100kmh, 11ps). Haben soweit alles zusammen, bis auf die Reifen. Auf meinem stino Moped habe ich die Heidenau K63, mit denen ich extremst zufrieden bin. Wie ich gelesen habe, sind diese für TÜV Eintragungen aber wohl nicht zugelassen.

    Wir schwanken zwischen dem Dunlop Scootsmart in 80/80 und dem Heidenau K55 CRM.

    Den normalen K55 bin ich schon oft gefahren, war aber nicht so angetan (vor allen Dingen im Vergleich zum 80/80 K63!)


    Vielleicht hat jemand Erfahrungen zu den beiden o.g. Reifen


    Viele Grüße

    Paul

    Wir lieben das, was knallt und stinkt und trotzdem keine Leistung bringt

  • Den CRM brauchst du im Straßenverkehr nicht. Da wird er wenig besser sein, als ein normaler K55, aber deutlich mehr Verschleiß zeigen.

    "Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart." - Curt Goetz

  • Warum sollst du den K63 nicht eingetragen bekommen? Es gibt doch Unterlagen von Heidenauer wo alles für TÜV drin steht.

    Versteh ich auch nicht wieso der K63 keine Zulassung hat... Er hat doch auch die einzelnen Abkürzungen an der Seite entlang siehe Größe, Index usw

  • Auf meinem stino Moped habe ich die Heidenau K63, mit denen ich extremst zufrieden bin. Wie ich gelesen habe, sind diese für TÜV Eintragungen aber wohl nicht zugelassen.

    Sind sie, in 80/80x16 müssen halt nur eingetragen werden, da sie ja eine andere Größenbezeichnung haben.

    Ist die reinste Bürokratie, weil früher die Reifenfreigabe mitzuführen, gereicht hat.

    https://cdn.akf-shop.de/media/product/document/2b/7b/30/1730111803/reifenfreigabe-k63k66-heidenau-s50-s51-s70.pdf?ts=1730111835

  • Der K63 ist zwar bis 100kmh zugelassen, aber soweit ich das bisher gelesen habe akzeptieren die Prüfer den nicht... wegen dem Lastindex...?

    46= 170kg, stimmt, wenn man mit denen 100km/h fahren will wird das nichts.

    Da musste 90/80x16 nehmen, 52= 200kg, aber da brauchst auch breiter Felgen.

    Warum sollte der k63 so auf dem Moped erlaubt sein, aber mit mehr Leistung nicht mehr? Die zulässige gesamtmasse ändert sich ja nicht.

    Hat nix mit der Leistung zu sondern mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, und dem Tragfähigkeitsindex- Aufschlag

    Lastindex 46= 170kg, das reicht nicht, 180kg wird benötigt

    Für ein Moped was maximal 60km/h darf mit ein Reifen der Lastindex 46 und Gewindigkeitsindex J = 100km/h hat, gibt es laut Tabelle 23% Aufschlag auf den Lastindex, damit ist man dann bei 209kg und darf ihn fahren.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich (25. November 2024 um 19:50)

  • für 90/80 gibts meiner Info nach keine passende Reifenfreigabe auf einer 1.5/1.6er Felge. Breite Felgen sind nicht zulässig.

    Firma: Motoren Service Maul

    :!: - S50/S51/S70 - TÜV Abnahmen bis 15PS - Festigkeitsgutachten Hauptrahmen bis 18 PS - :!:
    - Polyurethan Fahrwerkslager - Das Original seit 10 Jahren - exklusiv bei uns -

    - HighEnd Motoren Teile 100% made in Germany -

    -> https://www.MotorenServiceMaul.de/

  • für 90/80 gibts meiner Info nach keine passende Reifenfreigabe auf einer 1.5/1.6er Felge. Breite Felgen sind nicht zulässig.

    Deswegen schrieb ich ja breitere Felgen und genaugenommen müssen die 1,6 auch abgenommen werden.

    Breiter Felgen sind nicht zulässig, sagt wer ?

    zb. die Simson 050 TS und 050 SC hat 1,85x16 und 90/80 hinten darauf .

    Das da so einigen Prüfer keine eintragen wollen, ist bekannt.

    Aber 80/90x16" passt dann wieder.

    80/80 vorn und 80/90 hinten auf 1,5x16 Felgen, da gibt es eine Freigabe für den City Pro von Michelin https://moto.permission.jfnet.de/MICHELIN/3064-H.pdf

    Da sollte da mit dem Last und Geschindikeits-Index passen.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich (26. November 2024 um 09:46)

  • Breiter Felgen sind nicht zulässig, sagt wer ?


    Ewig und unendlich diskutiert bis in höchste stellen beim TÜV/DEKRA & Co.
    Es bleibt ein Austauschrad. Für ein Austauschrad müssen für eine Eintragung Nachweise erbracht werden, unter anderem die Räderprüfrichtlinie, hat bspw. SaMo bereits probiert und ist gescheitert. Keine Nachweise, keine Eintragung. Trägt es trotzdem jemand ein reden wir von einer Gefälligkeit, stichwort gefälligkeitsgutachten...

    Wenn du an nem Auto ne Felge montierst die optisch dem Original entspricht, bspw irgendwelche Replika Felgen dann sind die auch nicht zulässig, verstehe immer die Diskussion nicht.

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  • Es bleibt ein Austauschrad. Für ein Austauschrad müssen für eine Eintragung Nachweise erbracht werden.

    .....

    Wenn du an nem Auto ne Felge montierst die optisch dem Original entspricht, bspw irgendwelche Replika Felgen dann sind die auch nicht zulässig, verstehe immer die Diskussion nicht.

    Wie auch sämtliche 1,5x16 Nachbaufelgen und Räder und da kräht keiner danach..... .:o

    Ist das selbe Spiel bei MZ Felgen/Rädern.

    Aber du hast recht wir brauchen dahingehend nicht weiter zu diskutieren.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich (26. November 2024 um 10:29)

  • Ewig und unendlich diskutiert bis in höchste stellen beim TÜV/DEKRA & Co.
    Es bleibt ein Austauschrad. Für ein Austauschrad müssen für eine Eintragung Nachweise erbracht werden, unter anderem die Räderprüfrichtlinie, hat bspw. SaMo bereits probiert und ist gescheitert. Keine Nachweise, keine Eintragung. Trägt es trotzdem jemand ein reden wir von einer Gefälligkeit, stichwort gefälligkeitsgutachten...

    Wie schauts dann da mit den Excel Tagasako Felgenringen in der Größe 1,85x16" aus? Oder wrnn man MZ Felgenringe verwendet?

  • Wie schauts dann da mit den Excel Tagasako Felgenringen in der Größe 1,85x16" aus? Oder wrnn man MZ Felgenringe verwendet?

    Ist das selbe in grün damit, hast kein Teilegutachten übers komplette Rad.

    Das Problem sind eigentlich nicht die Felgenringe, sondern die Trommel, die ist meines Wissen der Knackpunkt bei der Prüfung (Speichen wohl auch) und das die Prüfung nach neusten Räderprüfrichtlinie erfolgt und nicht der von damals.

    Das sie nach neuster geprüft werden und nicht nach der von damals, halte ich persönlich für Nonsens. Mit den originalen darfst fahren.......

    Mal ganz davon abgesehen davon, das die 050 TS und 050 SC mit den selben Rädern 2002 auf Markt gekommen ist............

  • Stimmt genau, das hatte mir jemand über den SaMo Support über Instagram auch erklärt das die Naben und Speichen da Kummer bereiten...

    Ich meine liegts da eigentlich an dem Material das es nicht die Prüfungen standhält, oder der "einfachen" Bauform von 1964...

    Weil wie du schon gesagt hast ckich , ich verstehe das auch ne so ganz wieso das nach den heutigen Prüfungen geprüft wurde.... MZA hat ja auch erst vor ein paar Jahren ihre Herstellererklärung zu ihren originalen Speichenrädern veröffentlicht...

    Was du ansonsten sagtest bzgl der 050 TS und SC... Gab es zu dem Zeitpunkt wo sie erstmalig angeboten wurden nicht noch andere Prüfverfahren?

  • MZA hat ja auch erst vor ein paar Jahren ihre Herstellererklärung zu ihren originalen Speichenrädern veröffentlicht...

    Es ist eine Herstellererklärung nichts weiter,

    Die verweist auch nicht auf ein Prüfbericht von der Dekra, TÜV oder sonstige Prüforganisation dazu wie die zb. übern Rahmen.

    Was du ansonsten sagtest bzgl der 050 TS und SC... Gab es zu dem Zeitpunkt wo sie erstmalig angeboten wurden nicht noch andere Prüfverfahren?

    Davon gehe ich aus, westdeutsche Prüfvorschriften.

    Fakt ist das mehrere Simson Modell nach der Wende nicht nur einmal eine neue BE erlangen mussten.

    „Suhler Fahrzeugwerk GmbH“, Simson Motorad GmbH & Co KG, jeder Hersteller musste die BEs neu erlangen.

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