Ich überlege momentan hin und her. Habe eine Stino S51 und fahre meine Simson mit BF17 also Begleitetes fahren (45 Schein). Jetzt weiß ich nicht, ob ein 60er oder ein 50er Sport LT besser wäre. Ich habe ein bisschen Bammel mir damit meine nächsten Jahre mit dem Führerschein zu versauen (Verlängerung Probezeit usw.). Klar ist, dass wenn die mein Moped einkassieren der 60er sofort auffällt. Meint ihr aber das die beim TÜV oder der DEKRA auch einen 50 Sport erkennen?
VG
S51: Fäält 50ccm Sport LT beim Tüv oder Dekra auf?
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Davon kannst Du ausgehen...wenn die entsprechenden Herren das wollen.
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Also ich behaupte das die Wahrscheinlichkeit eher gering ist. Denn wirkliche Spezialisten für Simsontuning sind bei Dekra und Co doch eher gering.
Da wird beim Zylinder nach dem kolbenmaß geschaut und ob mehr Kanäle drin sind und dann hört es langsam auf.
Es wird sicherlich auch irgendwo einen auskenner geben, aber auf den zu treffenDa sind Auspuff, Vergaser und Luftfilter eher ein Augenmerk um auf Tuning zu schließen als das da jemand die Steuerzeiten ausmisst.
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Meinst Du nicht , wenn man durch eine erhöhte Geschwindigkeit als "normal " auffällt , das dann nicht genauer hingeschaut wird ? In unserer Region ist jemand bei der Rennleitung , der in seiner Jugend einer der Schnellsten hier im Ort war . Das ist heute der Simsonschreck schlechthin , weil er weiß , wie es geht ...
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Auch wenn da nur die Vernunft aus mir schreibt und ich es selbst damals übertrieben habe... warum solltest du dir dich der Gefahr aussetzen, deinen frisch erworbenen Führerschein aufs Spiel zu setzen? Nur für einen 50er Sport oder einen popeligen 60er?
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Genauso siehts aus. Auch wenn ich damals alles anders gemacht habe, aber das waren auch noch andere Zeiten. Hol dir nen DDR zylinder, lass den schleifen, barikit kolben rein, vergaser und Zündung ordentlich einstellen und das Ding läuft auch vernünftig. Wenn du den Krümmer etwas kürzt, was keiner merkt fährt das ganze auch knapp 70 auf der geraden. Man kann auch mit der Zündung etwas experimentieren. Bin früher immer 2,0 vor OT gefahren zB
Quetschmaß auf 0,8 bringen etc. Man kann viel machen was keiner merkt. -
Nur für einen 50er Sport oder einen popeligen 60er?
Genau, wenn dann richtig und den 130er MTX rein in die Kiste, es soll sich auch rentieren. Spass beiseite.
Ein gewisses legales Ausreizen find ich nicht verkehrt. Ich hab nem Verwandtem den 50ccm Plus von LT mit Barikit verbaut. Der wurde von den Steuerzeiten an die Grenzen gebracht und leistet dort um die 4 PS bei ganz normalen Serien Drehzahlniveau. Die Simson läuft gute 65 laut GPS und fühlt sich dort in der hügeligeren Landschaft gleich etwas besser an, zum vorher originalen (etwas ausgenudelten) Zylinder. Bei Rückenwind können auch mal 70 drin sein.
Da würd ich sagen, das kannst du machen ohne grössere Gefahr zu laufen, erwischt zu werden. Einen Sport der wesentlich schärfere Steuerzeiten besitzt, fällt allein schon durch sein Drehzahlniveau und durch seine Endgeschwindigkeit auf und führt zu genauerem Hinsehen, wie von meinen Vorrednern bereits geschrieben. Denn nicht nur der Tüv, sondern auch die Strasse spielt eine Rolle. Zumindest sagen mir das allein die Diagramme wenn ich sie vergleiche.Bei uns kommt Regional noch dazu, dass Simson eh schon auffällt, da sie keine 45 sondern 60 läuft. In den neuen Bundesländern weiss das jeder Beamte, bei uns nicht zwingend, was bei Stino schon zu vermehrten Kontrollen führen kann. Also auch der regionale Unterschied machts.
Gruß Michael
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Meinst Du nicht , wenn man durch eine erhöhte Geschwindigkeit als "normal " auffällt , das dann nicht genauer hingeschaut wird ? In unserer Region ist jemand bei der Rennleitung , der in seiner Jugend einer der Schnellsten hier im Ort war . Das ist heute der Simsonschreck schlechthin , weil er weiß , wie es geht ...Wer ohne Sünde ist, der werfe bitte den ersten Stein.
Fällt mir da gerade ein zu dem Typen aus der Rennleitung.
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Ein gewisses legales Ausreizen find ich nicht verkehrt.Hm,
legal ausreitzen, gibt es im Prinzip nicht.
Schon Krümmer kürzen ist eine Tuningmaßmahme.Laut Gesetz ist die bauartbedingt zulässig Höchstgeschwindigkeit 60km/h.
Heißt, läuft das Teil schneller gib es Ärger, auch wenn da keine Tuningmaßmahmen gemacht wurden.
Dax gibt's auch Gerichtsurteile dazu,
Roller war 10km/h zu schnell ohne nachweisbare
Tuningmaßmahmen.
Das die BE entzogen,wurde bist er mangel abgestellt ist, sah das Gericht als trotzdem richtig an sowie
das dazu verhängte Bußgeld .
Gericht sah als erwiesen, das das Fahrzeug nicht den Vorschriften entspricht.
Fahrzeugführer/ Halter darf nur ein Fahrzeug in Betrieb
nehmen wenn den Vorschriften entspricht und ein Fahrzeug was die Bauart bedingte zulässig Höchstgeschwindigkeit nicht einhält, ist nicht Vorschriftsmäßig.
Die Führerscheinrechtliche Straftat bzw. verfahren wurde eingestellt.
Der technische Sachverständige hatte festgestellt das die höhere Endgeschwindigkeit auf Grund des hohen Verschleiß der Variomatik zurückzuführen ist. -
Lasst euch einfach nicht mit zu hoher Geschwindigkeit von der Polizei anhalten und ab und zu mal in den Rückspiegel schauen. Solange die nur ne allgemeine Verkehrskontrolle machen, können sie eine zu hohe Endgeschwindigkeit nicht nachweisen. Und sich einfach mal aufs Moped setzen und ne Runde fahren, darf die Polizei nicht.
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Das ist etwas zwiespaltig weil die simson keinen begrenzer hat. Im damaligen rzt forum hatte ein user geschrieben das durch den fehlenden begrenzer eine toleranz von 20% eingeräumt wird anstatt 5%.
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Ich denke das es egal ist welcher Zylinder da drauf ist, solange 50ccm und Vmax nicht überschritten werden gilt das Fahrzeug als Kleinkraftrad.
Vmax läßt sich mit dem Übersetzungsverhältnis begrenzen. Bei einer elektronischen Zündung kann auch die max. Motordrehzahl begrenzt werden. -
Hm,
legal ausreitzen, gibt es im Prinzip nicht.
Schon Krümmer kürzen ist eine Tuningmaßmahme.Laut Gesetz ist die bauartbedingt zulässig Höchstgeschwindigkeit 60km/h.
Heißt, läuft das Teil schneller gib es Ärger, auch wenn da keine Tuningmaßmahmen gemacht wurden.
Dax gibt's auch Gerichtsurteile dazu,
Roller war 10km/h zu schnell ohne nachweisbare
Tuningmaßmahmen.
Das die BE entzogen,wurde bist er mangel abgestellt ist, sah das Gericht als trotzdem richtig an sowie
das dazu verhängte Bußgeld .
Gericht sah als erwiesen, das das Fahrzeug nicht den Vorschriften entspricht.
Fahrzeugführer/ Halter darf nur ein Fahrzeug in Betrieb
nehmen wenn den Vorschriften entspricht und ein Fahrzeug was die Bauart bedingte zulässig Höchstgeschwindigkeit nicht einhält, ist nicht Vorschriftsmäßig.Gibt es denn überhaupt eine Regelung welche Besagt bei welchen Bedingungen die 60KM/H gefahren werden dürfen?
Bergauf, Bergab, auf der Geraden - zu zweit, alleine, mit Gegenwind oder ohne? -
Gibt es denn überhaupt eine Regelung welche Besagt bei welchen Bedingungen die 60KM/H gefahren werden dürfen?
Bergauf, Bergab, auf der Geraden - zu zweit, alleine, mit Gegenwind oder ohne?Die Regelung sagt "bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h ".
Da ist Wurst ob Bergauf, Bergab, auf der Geraden -zu zweit, alleine usw.fährst, Karre darf nicht schneller wie 60. -
Das heißt dann also im Umkehrschluss, das so ziemlich jedes Simson Modell nicht mehr unter die 60KM/H Regelung fällt weil die ja vom Werk aus schon schneller laufen?
Dann würde die Regelung ja gar nicht greifen... -
Nö
war halt damals halt so, das es technisch nicht machbar war, das genau bei 60km/h Schluss ist.
Dadurch gibt es eine gewisse Streuung was die tatsächliche Endgeschwindigkeit angeht.
Ist bei einer Puch, Zündapp usw. damals auch nicht anderes gewesen, nur das die maximal 50km/h dürfen.
Das die Bergab auch schneller werden bringt nun mal Physik mit sich.
Gewisse Toleranzen werden ja berücksichtig, das ja nur schon beim Geschwindigkeitsmessen.Die neuern KKR werden ja elektronisch begrenzt, wie auch die TS/SC 050.
Da wird, wenn die bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit erreicht ist, per Zündungseingriff die Motordrehzahl begrenzt.
Mit son Teil wird man Bergab nicht wirklich mehr groß schneller.
Deswegen kann da die Rennleitung, diese Roller auf ein kleinen mobilen Rollenrrüfstand fix prüfen, was er läuft. -
Nö
war halt damals halt so, das es technisch nicht machbar war, das genau bei 60km/h Schluss ist.
Dadurch gibt es eine gewisse Streuung was die tatsächliche Endgeschwindigkeit angeht.
Ist bei einer Puch, Zündapp usw. damals auch nicht anderes gewesen, nur das die maximal 50km/h dürfen.
Das die Bergab auch schneller werden bringt nun mal Physik mit sich.
Gewisse Toleranzen werden ja berücksichtig, das ja nur schon beim Geschwindigkeitsmessen.Merkst du eigentlich, das du dir selber widersprichst?
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Und wo genau soll ich mich widersprechen ?
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Und wo genau soll ich mich widersprechen ?Beitrag #14
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Beitrag #16 von dir -
Na wenn du jetzt so kommst, da hätte ich wohl mal deine Frage wörtlich nehmen sollen und nicht wie ich angenommen habe sie gemeint ist.
"Gibt es denn überhaupt eine Regelung welche Besagt bei welchen Bedingungen die 60KM/H gefahren werden dürfen? "
Ja die gibt es steht in der StVO §3 Geschwindigkeit
"Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen"......usw. Vollständig nach zu lesen in der StVO §3 https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__3.htmlDas sollte man eigentlich wissen wenn man ein Führerschein gemacht hat........
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