• Unabhängig von allem muss man ZT an dieser Stelle mal loben so etwas überhaupt gemacht zu haben in der heutigen Zeit! Vielleicht animiert es andere Anbieter auch Zylinder mit Gutachten anzubieten und man so eventuell sogar ein klein wenig Auswahl hätte? Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.

  • Richtig... und niemand hat in der heutigen Zeit etwas zu verschenken. Deshalb auch meine Wortwahl, bisher einzigartig im 50er Segment.

    Wollen wir hoffen das die 50er nie wirklich zur Hauptunsersuchung bzw. zum TÜV müssen, wie es die EU Kommission mal angedacht hatte. Das wäre wohl der Tod für viele Mopeds, da selbst die einfache CNC-Lenkerklemmung ohne TG schon illegal ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Tom301 (7. August 2025 um 20:12)

  • Komm wieder runter,

    Es ist eindeutig geregelt das das Moped bauart bedingt maximal 60km/h darf, Plus minus eine Toleranz und mit der ist bei 66km/h schluss, da ist nichts relativ gerade wenn heute ein Teilegutachten oder ABE für Teile erlangen wird.

    Läuft die Karre schneller, Teilegutachten hin oder her, kann es Stess geben, stellst sich dann bei der Überprüfung von Sachverständigen heraus, das es am Zylinder liegt , ist der Hersteller auch sein Teilegutachten mal ganz schnell los.


    Denk darüber darüber nach warum das Teilegutachten beim TÜV Austria erlangt wurde und nicht in Deutschland beim TÜV, Dekra usw. ;)

  • Komm wieder runter,

    Es ist eindeutig geregelt das das Moped bauart bedingt maximal 60km/h darf, Plus minus eine Toleranz und mit der ist bei 66km/h schluss, da ist nichts relativ gerade wenn heute ein Teilegutachten oder ABE für Teile erlangen wird.

    Läuft die Karre schneller, Teilegutachten hin oder her, kann es Stess geben, stellst sich dann bei der Überprüfung von Sachverständigen heraus, das es am Zylinder liegt , ist der Hersteller auch sein Teilegutachten mal ganz schnell los.


    Denk darüber darüber nach warum das Teilegutachten beim TÜV Austria erlangt wurde und nicht in Deutschland beim TÜV, Dekra usw. ;)

    Verstehendes Lesen !

    Ich habe geschrieben das Teilegutachten wurde von der GTÜ in Deutschland erteilt und NICHT vom TÜV Austria!

    Wenn Du der Meinung bist es ist ein anderer oder nicht der ürsprüngliche TGL, gut. ^^

    Grüße

  • Wie kommst du darauf. Ohne dümmlichen zwinker smiley

    Verstehendes Lesen !

    Ich habe geschrieben das Teilegutachten wurde von der GTÜ in Deutschland erteilt und NICHT vom TÜV Austria!

    Erlich gesagt, weiß ich das jetzt auch nicht, offensichtlich habe ich was gelesen was halt nicht geschrieben steht . :sorry: offensichtlich ruft das Bett.

    Wenn Du der Meinung bist es ist ein anderer oder nicht der ürsprüngliche TGL, gut. ^^

    Hier gebe ich dir das verstehendes Lesen zurück

    Ich bin nicht der Meinung, daß ein anderer ist, sondern wollte es wissen ob es so ist.

    Unabhängig von allem muss man ZT an dieser Stelle mal loben so etwas überhaupt gemacht zu haben in der heutigen Zeit! Vielleicht animiert es andere Anbieter auch Zylinder mit Gutachten anzubieten und man so eventuell sogar ein klein wenig Auswahl hätte? Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.

    Ja sehe ich in Grunde auch so und ich könnte mir vorstellen das son Zylinder für die M53 Motoren sogar noch eine große Bereicherung wäre..

  • Richtig, laut Einzelfallentscheidung eines OLG aktuell gültige Rechtssprechung.

    Also da hätte ich gerne die Fallnummer, das Verfahren würde ich mir durchlesen und dann ausgedruckt im Herzkasten mitführen. Die Gesichter bei einer Kontrolle würde ich zu gerne sehen.

  • Also da hätte ich gerne die Fallnummer, das Verfahren würde ich mir durchlesen und dann ausgedruckt im Herzkasten mitführen. Die Gesichter bei einer Kontrolle würde ich zu gerne sehen.

    ^^ ... und in deinem speziellen Fall dann nicht anwendbar, mit dem Ausdruck im Herzkasten könnte man "Vorsatz" unterstellen.

    Eine Einzelfallentscheidung ist kein Freibrief für einen gewissen Sachverhalt und nicht allgemein anwendbar, schon gar nicht auf das Thema Simson. Diese Entscheidung kann wegweisend sein, die letzte Instanz ist auch ein OLG nicht!

    Es ging aber in diesem speziellen Fall auch um ein Leichtkraftrad mit nicht mehr als 50 ccm.

    Und wie schon geschrieben, es ist eine Einzelfallentscheidung zu der es laut Recherche bisher kein weiteres oder anderslautendes Urteil gibt.

    Den Sachverhalt genau lesen bitte und nicht wieder auslegen wie man es gern hätte oder braucht.

    openJur

  • Entscheidend im Urteil ist aber, dass keine Veränderungen am Fahrzeug durchgeführt wurden. Die Montage eines Zylinders, der von der Serie abweicht ist eine Veränderung.

    "Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart." - Curt Goetz

  • Eine Veränderung in Form von einem MZA NPC-Zylinder, allein dafür ist das Urteil interessant. Die 60km/h fallen mit dem Zylinder locker flockig, wenn alles technisch top ist gehen die richtig gut und auch hier und da mal mehr wie 66km/h. Es dauert zwar obenraus, ist aber möglich.

  • ja so meinte ich das. es ist ja schön, dass dieser zylinder die gleiche leistung hat, wie ein s70. aber in dieser art darauf hin zu weisen, ist irreführend. denn das suggeriert manchen leuten, dass das dann auch so geht, wie eine s70. und das tut es halt wegen dem fehlenden hubraum nicht.

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