Guckt mal, in dem Teilegutachten zu dem Lenker ist ein Schnellgasgriff und andere Armaturen abgebildet.
Erfahrungen mit Sachsenmoped
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Hier mal der Samo Lenker im Vergleich zum MZA Enduro-Lenker.
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Vllt kannst Du ihn ja fürs BMX nehmen

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Steht nicht im Teilegutachten die Breite vom Lenker ?
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Hilft auch nicht wenn die Armaturen/Griffe nicht dran passen.
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ca.710mm + - 5mm
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Und ist der Lenker überhaupt so breit?
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Meine irgendwas mit 71cm hatte ich gemessen.
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Ich habe noch nie eine Zeichnung zu einem Lenker mit solchen schwammigen Maßangaben gesehen. Beeindruckend. Was trägt der Prüfer da ein? Lenker xy Breite 710 +- 5mm?
Insbesondere bei sicherheitsrelevanten Teilen greife ich nach wie vor auf renommierte Hersteller zurück. Lenker entweder original oder LSL/Fehling/ABM....
Es ist und bleibt eben der billigste asiatische Schrott mit dem die Leute behumst werden. Gutachten hin oder her.
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Was trägt der Prüfer da ein? Lenker xy Breite 710 +- 5mm?
Keine Maße, normal die Kennzeichungs/KBA-Nummer die auf dem Lenker und Gutachten steht.
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Kenne ich anders aber ok.
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Wenn mein Prüfer mir Lenker ohne Kennzeichnung (zB MZ auf Simson) abnimmt, muss er auch die Maße dazu schreiben.
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Was das für eine seltsame Abnahme, wohl eine "Gefälligkeit Abnahme" weil es für den Lenker kein ABE oder Teilgutachten gibt ?
In Teilgutachten steht normal sogar drin was eingetragen wird, hier zb. beim Tommaselli-Lenker https://www.ostoase.de/mediafiles/Son…tachten_%20.pdf auf der linke Seite unten auf dem ersten Blatt.
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Na klar steht in der ABE/Gutachten was in Feld 22 eingetragen werden muss. Da nur ne KBA Nr. hin zu schreiben bringt dem Cop bei ner Kontrolle ungefähr gar nichts.
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Was das für eine seltsame Abnahme, wohl eine "Gefälligkeit Abnahme" weil es für den Lenker kein ABE oder Teilgutachten gibt ?
Käse. Die Abnahme macht der leitende Prüfingenieur (Dr.) in der Niederlassung und nicht Hans Wurst irgendwo im Hinterhof. Serienteile eines Fremdfabrikats abzunehmen hat nichts mit Gefälligkeit zu tun. Für sowas gibt's Sonderabnahmen.
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Ich kenne das auch so, dass die Kennzeichnung am Lenker (Teile- / KBA- / EG Nummer) sowie der Typ und Hersteller in den Bemerkungen eingetragen wird. Ändert sich die Fahrzeugbreite weil der Lenker breiter / schmaler ist als Serie gibts dafür das Feld 19. Damit kann der nette Polizist kontrollieren ob auch am Fahrzeug montiert wurde was im schein steht...
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Na klar steht in der ABE/Gutachten was in Feld 22 eingetragen werden muss. Da nur ne KBA Nr. hin zu schreiben bringt dem Cop bei ner Kontrolle ungefähr gar nichts.
Jetzt erzählt du aber echt Käse.
Die Nummer/Kennzeichnung die im Feld 22 eingetragen wird, steht auch auf dem Lenker,
Die vergleicht der Cop mit der in den Papieren und dann weiß er, das genau der Lenker auch abgenommen bzw. eingetragen ist.
Wenn da nur ein Maß vom Lenker den Papieren drin steht, kann der Cop bezweifeln das genau dieser Lenker auch abgenommen und eingetragen wurde.
Da da jeder x beliebige Lenker sein kann der die Breite hat, wird so eine Abnahme auch schnell mal angezweifelt.
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Das is aber auch keiner schafft mal etwas ordentliches zu produzieren, wie viele Teile ich schon neu bestellt habe weil nach einiger Zeit immer Mängel auftreten.
Sei es Chrome Lenker die rosten, obere Gabelbrücken wo sich der Lack ablöst, Auspuffe die rosten, Spiegel die blind werden, blanke Eisenteile einfach mit Lack drüber gepustet statt ordentlich zu grundieren usw.
Das kann ja alles nicht so schwer sein, kein Wunder das viele auf Elox Teile zurück greifen.
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Das kann ja alles nicht so schwer sein,
Nicht gewollt.
Kosteneinsparungen gepaart mit was lange hält bringt kein Geld.
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