• Selbst eingeschlagen, Glückwuuunsch.

    Die Nummer wird immer runder...


    Edit:

    Memo an mich selbst: Es gibt nen Grund warum gewisse Idioten auf deiner Ignoreliste stehen.

    Nee

    Wenn dus nicht besser weißt, dann halt deine Finger still und schreibe keinen Scheiß.
    Die Nummer ist schief und viel zu hoch eingeschlagen. Sie entspricht keiner Originalnummer.
    Unglaublich dass Klappspaten wie du hier schreiben dürfen.

    Hätte der Alte lieber vor de Rinde jewichst...

  • ist die gefälscht?

    Den Super Gau haste.

    In deinen Papieren steht nichts von einer FIN Übertragung auch ist die FIN nicht mit TP28 Siegel begrenzt, die taugen maximal zum Pops abwischen und das Moped ist bist auf den Rahmen nur als Ersatzspender zu gebrauchen. Den Rahmen kann man nur entsorgen, sonst läuft man noch gefahr wegen Urkundenfälschung Stress zubekommen.

    Ich würde mich jetzt nicht wundern wenn im Kaufvertrag nicht der Händler sondern eine Privatperson drin steht und die zum Schluss nicht gibt oder im Ausland wohnt.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich (20. Oktober 2024 um 22:09)

  • ne haben keinen gemacht☹️

    Perfekt, kannst also nicht mal nachweisen, das von Person oder Händler xy gekauft hast.

    Damit auch nicht das es dein Eigentum ist.

    Dann wirst du wohl das unter Lehrgeld verbuchen müssen und auf ein Rahmen oder Moped , mit sauberen FIN und Papieren sparen.

    PS. Ich schaue gerade selber nach Rahmen mit Papieren, dabei habe ich mehrere mit Papieren gefunden wo entweder die Papiere Fake sind oder die FIN auf Rahmen war eine selbs eingeklöppelt.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich (21. Oktober 2024 um 12:33)

  • ne haben keinen gemacht☹️

    Aber ich hab seine Telefonnummer.

    Der hat glaub ich keinen Laden aber der hatte auf jedenfall mehrere mopeds da stehen aber nur eine simson

    Teures Lehrgeld.

    Ruf ihn an, konfrontiere ihn mit dem Betrugsvorwurf und biete Rückgabe gegen volle Kohle an, ansonsten Du ihn leider anzeigen musst - über die Rufnummer findet die StA den Betreffenden, falls der Staatsanwalt drauf Bock hat.

    Und für einen Händler ohne Laden interessiert sich auch die Finanzbehörde... :evil:

  • Man kann es ja mal versuchen......... aber mehr als ihn mal drohen so ohne Kaufvertrag, wirds nicht werden, eine Anzeige wird da erfolglos im Sande verlaufen.

    Der stellt sich hin und sagt beweise mal das genau dieses Moped oder überhaupt ein Moped von mir gekauft hast.

    Zu guter letzt kommt da noch einer und sagt das der TE das Moped geklaut hat.

  • Man kann es ja mal versuchen......... aber mehr als ihn mal drohen so ohne Kaufvertrag, wirds nicht werden, eine Anzeige wird da erfolglos im Sande verlaufen.

    Der stellt sich hin und sagt beweise mal das genau dieses Moped oder überhaupt ein Moped von mir gekauft hast.

    Zu guter letzt kommt da noch einer und sagt das der TE das Moped geklaut hat.

    Wenn der so abgebrüht ist, hast Du leider recht. Ob die Anzeige im Sande verläuft, kommt auf die StA an, aber meist ist dem so...

    Ganz blöd ist es, wenn der TE alleine war und der Händler meist dann auch noch nen "Kumpelzeugen" hat.

  • Rate mal warum solche Händler keinen Kaufvertrag machen oder wenn dann ein wo sie nach diesen nicht der Verkäufer sind ?

    Damit sind sie aus allen raus sind und rechtlich nicht greifbar sind.

    Was fürn kauf soll der StA rückgängig machen, wenn es kein Beleg darüber gibt das überhaupt einer statt gefunden hat oder die Person im Kaufvertrag nicht existiert oder im Ausland wohnt ?

    Zweiter Punkt, wenn da ein kauf statt gefunden hat, wie viel Geld ist denn geflossen, es gibt ja kein Kaufvertrag in dem es steht.

  • Geht nicht um Rückgängigmachen seitens der StA, sondern wegen Betruges - falsche FIN, falsches Typschild... - aber der Nachweis ggü des "Verkäufers" ist in der Konstellation nahezu unmöglich.

    Da ist ein Privatverkaufsvertrag ehrlicher:

    "Privat verkauft wie besichtigt als Bastlerfahrzeug zur Ersatzteilgewinnung in nicht zulassungsfähigem und nicht fahrfähigem Zustand ohne Garantie, ohne Gewährleistung und keine Rücknahme."

    Dann weißt Du, woran Du bist - aber Gier schlägt meist Hirn...

  • Geht nicht um Rückgängigmachen seitens der StA, sondern wegen Betruges - falsche FIN, falsches Typschild... - aber der Nachweis ggü des "Verkäufers" ist in der Konstellation nahezu unmöglich.

    Kein kauf, kein betrug, sagt es ja selber das es ohne Nachweiß aussichtslos ist.

    "Privat verkauft wie besichtigt als Bastlerfahrzeug zur Ersatzteilgewinnung in nicht zulassungsfähigem und nicht fahrfähigem Zustand ohne Garantie, ohne Gewährleistung und keine Rücknahme."

    Dann weißt Du, woran Du bist - aber Gier schlägt meist Hirn...

    Die FIN auf Rahmen muss selbst dann sauber sein wie auch die mitgegeben Papiere

    Verkäufer brauchen sich nicht einzubilden mit so Spruch "ohne Garantie, ohne Gewährleistung und keine Rücknahme" sind sie fein aus allen raus, die zählen nämlich nicht bei arglistiger Täuschung und Urkundenfälschung.

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