Sonderregelung für Reimporte - hätte ja auch klappen können

  • Die Ablehnung war abzusehen. Alleine schon der bürokratische Aufriss...Die Aussichten sowas auf EU-Ebene mit allen Konsequenzen durchzudrücken sind noch viel unwahrscheinlicher. Die Ausnahmeregelung im Einigungsvertrag war schon ein großes Zugeständnis. Das jetzt im Nachgang noch weiter auszurollen kann ich mir schwer vorstellen. Aber warten wir mal ab.

  • Die verantwortlichen Politiker wussten, dass das scheitern wird. Haben sich letztenendes für den "Vorschlag" aber feiern lassen, als wenn Sie persönlich die Simson gerettet hätten

    Einmal editiert, zuletzt von Resosos (2. Dezember 2025 um 16:23)

  • Billiger Stimmenfang der Politik.


    Das interne Dekrapapier das entsprechend umgerüstet Reimporte eine 60km/h BE erhalten geisterte schon vor über 5 Jahren auf Facebook Rum. Wird auch vielerorts so praktiziert, nur manche Zulassungsstellen wollen es nicht abstellen. Habe aber selbst im persönlichen Umfeld solche Fahrzeuge

  • Das interne Dekrapapier das entsprechend umgerüstet Reimporte eine 60km/h BE erhalten geisterte schon vor über 5 Jahren auf Facebook Rum.

    Weil die dekra in dieser Hinsicht ja auch irgendwas bestimmen kann. Die dekra selbst kann ausstellen was sie will, das letzte Wort hat nen anderes Amt 😉

  • Und genau da sollte ja der Ansatz sein die Reglungen zu den Reimporten endlich mal einheitlich von Staatsseite zu gestalten.

    Aber wirds von jemanden wenigstens schonmal angeschoben und zum Thema gemacht gibt's anscheinend auch wieder nur gemaule :rolleyes:

    85/4 neu eastsideperformance :thumbup:
    [b][size=14]70/2 eastsideperformance :thumbup:
    [b][size=14]85/5M Adler tuning/esp :thumbup:

    Einmal editiert, zuletzt von HELparts (2. Dezember 2025 um 08:56)

  • Weil die dekra in dieser Hinsicht ja auch irgendwas bestimmen kann. Die dekra selbst kann ausstellen was sie will, das letzte Wort hat nen anderes Amt 😉

    Genau so siehts aus. Wenn das manche Behörden eigenmächtig so durchwinken ist das ihr Bier. Die übergeordnete Regelung sagt klar dass ein Reimport keinen Anspruch auf die Ausnahmeregelung hat und auch nie haben wird. Prinzipiell finde ich die Idee technisch gut, aber dem Ganzen fehlt die juristische Bodenhaftung. 35 Jahre später der Regelung noch was hinzuzufügen hat keine Grundlage.

  • Die Regelung ist einheitlich. Kein Anspruch. Warum auch?

    Ok, ich habe mich nicht ganz richtig ausgedrückt, stimmt. In der Ausnahmeregelung ist es geklärt.

    Eher eine einheitliche Regelung für die Prüfstellen und die Staatsorgane zu schaffen wie mit der Reimport Flut der letzten Jahre umzugehen ist.

    Bzw das die Streitigkeiten und Unstimmigkeiten vom Tisch sind

    85/4 neu eastsideperformance :thumbup:
    [b][size=14]70/2 eastsideperformance :thumbup:
    [b][size=14]85/5M Adler tuning/esp :thumbup:

  • Da zu streiten und zu diskutieren ist Zeitverschwendung. Die Sache ist klar geregelt. Dass die Mopeds das technisch können, wissen wir alle. Wenn Du einen Reimport hier zB zum LKR mit allem Zip und Zap machst, darf es technisch und gesetzlich auch schneller fahren.

    Es müsste eig auch der letzte Provinzprüfer mittlerweile geschnackelt haben dass es keine rechtliche Grundlage gibt einem Reimport als KKR die 60Km/h zu attestieren.

    Ich habe bspw 2008 eine GSXR aus der Schweiz importiert. Dazu hatte die Dekra hier keinen Datensatz für die Vollabnahme, weil sich DE und CH Modell in der Typenbezeichnung um einen Buchstaben und technische Details unterscheiden. Also habe ich mir von Suzuki D bescheinigen lassen dass die Modelle technisch vergleichbar sind und so konnte der Datensatz für das DE Modell als Grundlage genutzt werden. Auch mit offener Leistung, was mir wichtig war. Das wäre der einzige Weg für einen Reimport zu legalen 60 Km/h. Wird aber schwierig vom VEB Suhl als Hersteller diese Bescheinigung zu bekommen.

    4 Mal editiert, zuletzt von oel666 (2. Dezember 2025 um 10:43)

  • Eher eine einheitliche Regelung für die Prüfstellen und die Staatsorgane zu schaffen wie mit der Reimport Flut der letzten Jahre umzugehen ist.

    Bzw das die Streitigkeiten und Unstimmigkeiten vom Tisch sind

    Gibt dich eine einheitliche Regel.

    In der DDR in betrieb genommen Fahrzeuge dürfen 60 fahren, alle anderen nur 50.

    Hat man keinen Nachweis über die Inbetriebnahme in der DDR, sieht es schwierig aus mit 60.

    Nur das eben jede Stelle diese Regeln anders auflegt ist das problem.

  • Und genau da sollte ja der Ansatz sein die Reglungen zu den Reimporten endlich mal einheitlich von Staatsseite zu gestalten.

    Ist doch geregelt, sogar sehr klar und eindeutig.

    Die Reimporte können nur eine deutsche BE über eine 21er Einzelabnahme erlangen, nach den bundesdeutschen Vorschriften der StVZO/FZV.

    Danach gibt und gab es nun mal kein KKR was 60km/h darf, maximal 50km/h bis Bj. 2002 und ab 45km/h und das maßgebend wenn man für eine Reimport/Import hier eine BE erlangen will.

    Dort sitzen aber die Sachverständigen die so etwas bewerten können.

    Die haben sich aber an die gesetzlichen vorgaben bzw. Vorschriften der StVZO/FZV zu halten, wie oben beschrieben.

    Das interne Dekrapapier das entsprechend umgerüstet Reimporte eine 60km/h BE erhalten geisterte schon vor über 5 Jahren auf Facebook Rum. Wird auch vielerorts so praktiziert, nur manche Zulassungsstellen wollen es nicht abstellen. Habe aber selbst im persönlichen Umfeld solche Fahrzeuge

    Und genauso lange ist eigentlich bekannt das das nicht zählt was die Dekra meint.

    Die Prüfstellen haben sich wie oben schon geschrieben die gesetzlichen Vorgaben zu halten , sowie an das was ihnen die Zulassungsstelle vorgibt.

    Das ein Reimport / Import entsprechend gegebenenfalls umgerüstet werden, so das er die Vorschriften der StVZO/FZV entspricht, ist so oder so Grundvoraussetzung um überhaupt eine BE / Zulassung zu bekommen.

    Für die Erlangung eine BE bezüglich eines Importfahrzeug ist nicht der erste Ansprechpartner eine Prüfstelle sondern die Zulassungsstelle. Steht auch in jeden Ablehnungsschreiben.

    Das nun der eine oder andere mal eine 60km/h BE über eine 21er Einzelabnahme durchrutscht, liegt wahrscheinlich an Unwissenheit in der eine oder andere Amtsstube.


    Man sollte auch nicht denken Stempel ist drauf, es kein einer mehr hinterher was, Pustekuchen.

    Konnte ich erst wieder mit erleben

    US-Import hat per 21er Einzelabnahme vor gut 2 Jahren eine Zulassung bekommen, jetzt ist er durch die HU gefallen, weil ein Prüfer seine Arbeit nicht richtig gemacht hat.

    Bei diesen US-Import steht die FIN nur auf einen Blechschild, und die hätte bei der 21er ins Chassis eingeschlagen werden müssen weil es so in der StVZO/FZV vorgegeben ist. Kam richtig Freude bei Besitzer auf, speziell bei dem was auf ihn zu kommt.

    Das wäre der einzige Weg für einen Reimport zu legalen 60 Km/h. Wird aber schwierig vom VEB Suhl als Hersteller diese Bescheinigung zu bekommen.

    Nein, wäre es nicht, weil ausschlaggebend ist wo die Erstinbetriebnahme war bzw. ob eine BE vom KTA der DDR erteilt wurde, ob es technisch ein DDR Modell einspricht ist da nicht relevant.

    Die Regelung im Einigungsvertrag gilt nur für die KKR, die in der DDR auf der Straße waren, also eine BE vom KTA erteilt bekommen haben.

    Darunter zählen zb. auch Indianer Fahrräder die in der DDR auf der Straße waren.

    Seltsam ist bezüglich der Jawas das da nicht son tam tam gibt, bezüglich der die nach der Wende importiert wurden/werden, da ist es quasi selbstverständlich das die nur 50km/h dürfen.

    2 Mal editiert, zuletzt von ckich (2. Dezember 2025 um 10:44)

  • Die Regelung im Einigungsvertrag gilt nur für die KKR, die in der DDR auf der Straße waren, also eine BE vom KTA erteilt bekommen haben.

    Ist klar. Deswegen schrieb ich dass es eine Weg gäbe wenn der Hersteller noch greifbar wäre. Wie in meinem Beispiel. Da dies aber nicht der Fall ist, kann auch keine Freigabe erteilt werden.

  • Ist klar. Deswegen schrieb ich dass es eine Weg gäbe wenn der Hersteller noch greifbar wäre. Wie in meinem Beispiel. Da dies aber nicht der Fall ist, kann auch keine Freigabe erteilt werden.

    Du hast es offenbar nicht richtig verstanden,

    selbst wenn der Hersteller noch greifbar wäre, ginge das nicht, da die Regelung nur gilt wenn das Fahrzeug in der DDR auf der Straße war, also eine BE vom KTA dafür erteilt wurde.

    Das ist eine Bestandschutz-Regelung für die es in der DDR gab, alles andere ist da raus.

    Der Hersteller kann keine Freigabe erteilen für eine 60km/h BE. Der kann wenn es so ist, bestätigen das die technisch gleich sind, mehr auch nicht.

    Das hätte zb. ein tschechisches Modell, klar zur Folge, das sie auf 50km/h gedrosselt werden muss um eine deutsche BE als KKR zu erlangen. sonst kann nur eine BE als LKR erlangen werden.

    Abgesehen davon, Ungarn Modelle sind nicht technisch gleich (ua. laufen die nur 50km/h oder gar nur 40km/h) auch erfüllen die zum teil so auch nicht unsere Vorschriften, weil sie kein Tacho, Hupe Fernlicht usw. haben.

    4 Mal editiert, zuletzt von ckich (2. Dezember 2025 um 11:54)

  • Du hast es offenbar nicht richtig verstanden,

    selbst wenn der Hersteller noch greifbar wäre, ginge das nicht, da die Regelung nur gilt wenn das Fahrzeug in der DDR auf der Straße war, also eine BE vom KTA dafür erteilt wurde.


    Das hätte zb. ein tschechisches Modell, klar zur Folge, das sie auf 50km/h gedrosselt werden muss um eine deutsche BE als KKR zu erlangen. sonst kann nur eine BE als LKR erlangen werden.

    In der CSSR durften die 50ccm Fahrzeuge früher auch 60km/h schnell sein.

  • Richtig, deswegen auch das Beispiel mit dem tschechischen Modell oder auf was willst du jetzt hinaus ?


    Ist das eine überflüssige und ziellose Diskussion.:rolleyes:

    Aber hier, werden im Gegensatz zum Landtag und Bund, keine Steuergelder dafür verbraten ;)

    Einmal editiert, zuletzt von ckich (2. Dezember 2025 um 12:20)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!