Wie finde ich heraus welchen Motor ich habe?

  • nicht dein Ernst jetzt? Ich hab auch ne S50 und da is schon immer ein 4 Gang drin. Seid ich die gekauft habe..Also das is Schwachsinn..

    Das ist also deine Erklärung, warum der Motorumbau legal ist? 'Hab ich so gekauft'. Hört die Polizei sicher nicht oft und nimmt sie sicher gut auf.

    Auch der Umbau auf Enduro ist per se nicht legal.

  • Ich werde ja sehen wenn se mich mal irgendwann anhalten sollten ob se sich freuen so ein schönes Moped zu sehen oder anfangen zu suchen. Ich glaube kaum das die jemanden wie mich suchen der schon 20 Jahre seinen Führerschein hat. Denke es geht eher um die Junge Generation. Solche nehmen die gerne hoch. Mir ist das alles grundlegend egal.

    -DDR Zylinder mit Hiker Steuerzeiten
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    -Vape
    -5 Gang
    -Zt Performance Stoßdämpfer Titan

  • Hier schreiben einige Leute ganz sachlich die Grundlage und du reagierst doch sehr aggressiv darauf. Kontrolle hin oder her, hier ging es um die Legalität des ganzen und die sollte man dem Ersteller des Threads schon mitteilen. Bei einem Unfall kann die Versicherung durchaus Faxen machen bei sowas.

  • Sieht nach M541 aus.

    Wenn ich aber die Dichtmasse schon wieder bei der Mitteldichtung rausquellen sehe is mir doch schon wieder alles klar.


    Geht der Rest denn am Moped oder ist alles nur so halbgar und zusammengestückelt?

    Vielen Dank für die Antwort!

    An sich gehen tut alles, jedoch wurde bei der Elektrik viel zusammengebastelt und gestückelt. Viele Kabel sind nicht angeschlossen bzw. Komisch angeschlossen.

  • Darf ich dir nen guten Rat geben? Guck dir mal den Rahmenfuß an ob dort was weggegammelt ist. Der Abstand vom Gehäusemittelteil zum Vergaser sieht mir Riesig aus oder das Untere Motorlager ist rausgefallen bzw. Teile fehlen. Ich habe das alles schon mal erlebt. So hier SOLLTE es aussehen...

    Danke, ja bei mir sieht der Abstand deutlich größer aus, ich werde mich mal auf die Suche machen!

  • Also Leute, im Reperaturbuch für S50, S70, S51 steht, dass der Umbau legal ist. Ich denke mal, dass dich da keiner rannimmt. Und selbst wenn, bekommt das ein guter Anwalt sicherlich hin auszubügeln. Weil es ist ja legal.

    Und die allseits beliebte Umbaurichtlinie seitens Simson hat eben ihre Gültigkeit verloren.

    Da gibts nichts dran zu rütteln.

    Nur weil (Beispiel Endurostoßdämpfer) alles von Simson gebaut und genehmigt wurde darf man eben nicht lustig mischen.

    Beispiel: Ihr fahrt nen VW Golf 6

    Wer kommt auf die Idee ohne Abnahme irgendeine andere Bremse (Durchmesser) eines anderen Golf 6 zu verbauen?

    Wohl die wenigsten.

    Hier handelt es sich gar um verschiedene Baureihen (Beispiel S50 X und S51 E)

    Da wären wir schon in dem Bereich Lupobremse an Golf 6 anpassen.

    Wird nicht besser, oder?

    Nur weil wir mit unseren simmen nicht alle 2 jahre zur HU müssen befinden wir uns nicht im rechtfreien Raum.

    Genau diese Schlussfolgerung mancher Simsonfahrer bescherte uns doch erst die Kontrollgeilheit der Verkehrsschutzorgane.

    "Da kräht kein Hahn nach" galt vor 15 jahren, heute hat sich die Welt ein bedeutendes Stück weiter gedreht.

  • Ich habe Freunde bei der Polizei. Ich hinterfrage das denn irgendwo muss ja stehen das diese Umbaurichtlinie nicht mehr gilt. Man kann ja nicht so einfach Richtlinien abschaffen. Die 60km/ Regel kann man ja auch ni einfach abschaffen. Ich frage mich wo solche Informationen bezogen wurden.

    Und eine richtige Grundlage hat hier keiner geschrieben dann hätte man irgendwo ein Schriftstück wo man sich einlesen kann. Ich informiere mich

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  • Die 60km/h Regel wurde anders als die in der DDR erlaubten Umbauten als Gesetz niedergeschrieben.

    Und nur dass einige Polizisten sagen sie würden es nicht bemängeln, heißt nicht dass alle so denken.

    Sollte nach einem Unfall von der Versicherung ein Gutachter eingestellt werden, wird der in jedem Fall entscheiden dass die BE erlischt, da sich mit dem M500 Motor in der S50 Hubraum und Leistung geringfügig ändern, in den meisten Fällen auch die Anzahl der Gänge.

    Natürlich kann man das so umbauen und fahren, man sollte sich aber auch den Risiken bewusst sein, wie bei allen nicht spezifisch erlaubten technischen Veränderungen am Fahrzeug.

  • Kurz gesagt: Wer versichert bestimmt die Regeln  :wacko:

    In der Öffentlichkeit geht nichts ohne Versicherung, jeder Vorgang, jedes Aktenzeichen, jede Person (=Sache) ist versichert und muss es auch sein. Der Mensch selbst und das Leben ist hingegen nicht versicherbar.

    Es kann auch gar nicht anders sein, mit der privaten unvbeschränkten Haftung kann die Öffentlichkeit auch nicht agieren, das sprengt im wahrsten Sinne die Haftungssummen.

    Mal ganz nüchtern betrachtet - abseits von der Versicherung und Öffentlichkeit - was sagt der gesunde Menschenverstand zum S50 Motor in der S51?

    Sicher wird braves angepasstes Verhalten in dieser Form der Menschenhaltung belohnt, verständlich! Da spielt Sinn oder Vernunft in der Sache auch keinen Rolle.

    Das sich alle Regeln zu unterwerfen haben die sie nicht selbst bestimmen können ist eine der wichtigen Grundlagen des jetzigen Systems, war es auch schon in den beiden vorherigen Sozialismusmus in auf dem Gebiet von Deutschland.

    Zurück zum Thema, wenn es darum geht sicherzustellen das die Versicherung im Schadensfalle zahlt, müsste man ganz penibel betrachtet vorab dort anfragen ob sie die Teilnahme mit dem Fahrzeug in dem Zustand in der Öffentlichkeit versichert.

    hier steht die Signatur 8-)

  • Kurz gesagt: Wer versichert bestimmt die Regeln  :wacko:

    Der Versicherungsgutachter war mehr ein Beispiel als der Begrenzende Faktor bei solchen Umbauten, sollte das Moped von der Polizei einkassiert und vom Gutachter untersucht werden, würden da die meisten auch entscheiden, dass der Umbau ohne Änderungsabnahme nicht erlaubt ist.

    Es gibt keine Rechtsgrundlage mehr die solche Umbauten einfach so erlaubt, die Rahmen der S51 und S50 mögen vielleicht die gleichen sein, der von der S50 wurde aber zum Zeitpunkt der Produktion nur für 230kg zulässige Gesamtmasse und den M53 Motor geprüft/getestet.

    Entsprechend ist nicht garantiert, dass er einwandfrei standhält wenn ein anderer Motor drin landet.

    Um das Beispiel von SternExp nochmal aufzugreifen:

    Man kann auch nicht einfach so den 2 Liter Diesel mit 7-Gang DSG aus einem Golf 8 in einen Golf 7 der ab Werk einen 2 Liter Diesel mit 6-Gang DSG hatte einbauen obwohl beide auf der gleichen Plattform basieren und die Motoren sehr ähnliche Leistungswerte haben.

  • Zurück zum Thema, wenn es darum geht sicherzustellen das die Versicherung im Schadensfalle zahlt, müsste man ganz penibel betrachtet vorab dort anfragen ob sie die Teilnahme mit dem Fahrzeug in dem Zustand in der Öffentlichkeit versichert.

    Hätte man sich ganz einfach ohne das Geschwafel herleiten können.

    Schau in die gänigen AGB der Moppedversicherungen.

    Fahrzeuge die nicht der BE entsprechen sind nicht versichert.

    Fertig ist die Nummer.

    Problem bei M53 in S51 ist weniger das Gesamtgewicht. Es liegt mehr an den Abgas- u. Geräuschwerten.

    Beides ist beim M53 einfach schlechter, was selbst die in umweltpolitischen Fragen sehr konservative DDR, einsah.

    Daraufhin wurde ja erst der M5X1 entwickelt.

    Später kam dann noch der 16N3 dazu, da gings aber eher um Regularien in den Exportmärkten.

  • Sicher kann man einfach einen anderen Motor reinhängen ;)

    In vielen Gebieten auf der Welt wäre das auch rechtlich kein Problem sofern das im menschlichen Ermessen angemessen ist.

    Wir sind es halt zutiefst gewöhnt das wir zuerst fragen ob uns jemand was erlaubt. Oder anders gesagt in dem "unsrigen" Weltbild ist alles verboten was nicht erlaubt ist. :wacko:

    Es ist wirklich schwer vorstellbar das es anders ist, das ein Vogel einfach so irgendwo hinfliegt ohne sich ein Visum geholt zu haben, das die Kuh einfach so auf der Wiese Gras frisst ohne das es zertifiziert wurde geht da eigentlich nicht ;)

    Mit etwas kommerziellen Grundverständnis wird deutlich sichtbar das die Grundregel in der Öffentlichkeit stets lautet: Wer versichert bestimmt die Regeln.

    Die Gesetze, Verordnungen usw. sind letztlich sowas wie die AGB der Versicherung. Wer die ihm angedachte Person im Rahmen dieser Regeln benutzt ist versichert und kann sich schadfrei halten.

    Ich will hier auch nicht zu "offtipc" gehen. Ich sage auch nicht das Du unrecht hast, es ging mir lediglich um eine andere - sehr ungewohnte - Perspektive. :cheers:

    hier steht die Signatur 8-)

  • Problem bei M53 in S51 ist weniger das Gesamtgewicht. Es liegt mehr an den Abgas- u. Geräuschwerten.

    Beides ist beim M53 einfach schlechter ...

    Hmm, dann ist der M53 Motor im S50 ok, aber der "bessere" Motor nicht?

    Die Verwaltung hat zuweilen seltsame, man könnte sagen weltfremde, Vorstellungen.

    Wie gesagt in der "modernen" Weltvorstellung muss eben alles eine Erlaubnis haben :rockz:

    hier steht die Signatur 8-)

  • Das ganze muß natürlich vom Sachverständigen dokumentiert werden.

    Was nichts anderes als eine (hier erwähnte) Abnahme ist.

    Es gibt auch seitens der VAG z.b. diverse freigegebenen Umbauten welche in Umbaurichtlinien zusammengefasst sind.

    Ohne Abnahme läuft aber auch da nix.

    franzalt

    Setze dich mit den Bestimmungen und Umbaurichtlinien der Sachverständigen auseinander.

    Es ist ziemlich klar geregelt, dass eine Verschlechterung der Abgas- u. Geräuschwerte nicht ohne weiteres abnahmefähig ist.

    Obs dir in deiner Traumwelt vom selbstbestimmten Personentum nun passt oder nicht.

    Bist ja nicht der erste aus der Simsonwelt welcher in eine gewöhnungsbedürftige Ecke abgedriftet ist.

    Sonnigst ... Langosch ^^

  • Es ist ziemlich klar geregelt, dass eine Verschlechterung der Abgas- u. Geräuschwerte nicht ohne weiteres abnahmefähig ist.

    Ja wie nun, ist der S51-Motor im S50 Rahmen bezüglich Abgas- u. Geräuschwerte jetzt eine Verschlechterung oder Verbesserung?

    Sonnigst .. the abdrifting Franz :)

    hier steht die Signatur 8-)

  • Dabei ging es mir um nicht abnahmefähige Konstellationen.

    Beispiel M53 in S51 X (war übrigens auch zu Ostzeiten schon nicht zugelassen).

    Wie im hier vorliegenden Fall ist der M5X1 im S50 X abnahmefäig, bedarf aber immernoch der Begutachtung durch einen aaSoP.

    Das ganze wurde schon in Beitrag 9 dargebracht. Die restlichen 29 sind nur Palaber und Ausschmückung. Unnützes Beiwerk wie das Petersilienblatt auf den Buffetsenfeiern.

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