Neue Ungarn Modelle für den Deutschen Markt...

  • Gerade durch Zufall gesehen.

    Fast alle mit neuen Typenschildern, nur eins das "original' aussah.

    Scheinbar wurden die gleich in Ungarn alle neu aufgebaut....


    Mal gucken wann hier wieder die Fragen auftauchen " ich bekomme keine KBA Papiere"...

  • Problem sind nicht nur die "dubiosen" Händler, sondern auch die Geschädigten. Nicht jeder hat die Nerven, die Geduld oder sonst was um dagegen vorzugehen. Das verstehe ich voll und ganz wenn viele nach so einer Erfahrung einfach ihre Ruhe haben wollen. Aber würde jeder der betrogen wurde dran bleiben und Anzeige erstatten wäre die Situation anders.

    Wie meine erste S51 dich ich wieder zurückgegeben habe, der Kerl arbeitet selbst beim TÜV und macht das mit den Simsons im großen Stil. Angeblich deutsches Moped, es war eine klassische und nachweisliche Ungarnmöhre. 60km/h-Papiere, von wegen! Die hat er sich quasi selbst ausgestellt und der Stempel der Zulassungsstelle fehlte natürlich. Das Moped sah so hübsch aus wie auf den Bildern hier oben, aber eigentlich war es nahezu zusammengepfuschter Kernschrott. Und er macht natürlich munter weiter :? .

  • "Simson"-Reimporte – Warum DDR-Mopeds aus Osteuropa begehrt sind | MDR.DE
    Fahrzeughändler aus Mitteldeutschland importieren verstärkt gebrauchte "S51"-Mopeds aus Osteuropa. Was die Kleinkrafträder aus DDR-Produktionen so rar und…
    www.mdr.de

    Ei woher kommen nur die neu aufgebauten her die da so zusehen sind........

    In größeren Mengen :lol:

    https://www.kleinanzeigen.de/s-anzeige/simson-s51-s50-in-groesseren-mengen/2770252728-305-19315

    Einmal editiert, zuletzt von ckich (21. Juni 2024 um 20:19)

  • Evtl. werden die Fahrzeuge in Rumänien & Bulgarien aufgekauft und in Ungarn bekommen die dann schwarze Kotflügel usw. Simmen aus RO oder BG hatten ja nicht unbedingt eine Exportkennung auf dem Typenschild.

  • Nochmals die ehrliche Frage...

    Wegen der 60 km/h Regelung... Spielt ja hierbei eine wichtige Rolle...

    Wo steht hierbei drinne, das es auf DDR Boden gelaufen sein muss? Also erstmals... Weil das ist doch mit der Zeit so dazugekommen...

    Ein paar Beispiele:

    - Fahrzeug wurde zuerst zugelassen in der DDR, dann doch privat oder anders exportiert, heutzutage wieder reimportiert, allerdings gibt es keine schriftlichen Nachweise mehr das es DDR war, auch Typenschild ist schon wieder neu

    - Fahrzeug kam direkt aus dem Werk in den Export, allerdings noch zu DDR Zeiten wieder reimportiert und 60 km/h Papiere erhalten, da es nun mal Umstand der DDR StVZO war, das Simsons so schnell fahren (und andere KKR), ist es dennoch rechtlich gesehen ein Exportmodell und dürfte eigentlich nur 45 km/h Papiere haben, obwohl es bspw. noch die DDR Papiere hat...


    Wäre es letztendlich nicht viel einfacher nachzugeben und allen Simsons, egal ob DDR oder Export Modell, hier inDeutschland die 60 km/h Papiere zu gewähren? (erhält man natürlich nur wenn man hier wohnt)

    Damit dämmt man doch gleich auch diese ganzen Schmuggelaktionen ein, da sie keinen Sinn mehr machen würden, weil nun alle Fahrzeuge gleichgestellt sind?

    Heißt im Endeffekt, einen Gesetzestext ausarbeiten und einarbeiten, um allen Simsons 60 km/h Papiere zu gewähren?

    Weil die Begeisterung ist doch sooo groß, das lohnt sich doch gewiss auch wirtschaftlich...?

  • Wenn man jetzt einen gesetztestext ausarbeiten würde der simson die 60km/h erlaubt, musst man der Gleichstellung wegen es auch den anderen rollern genehmigen.

    Und wo drinne steht das sie erstmals in der DDR gelaufen sein müssen, stichwort einigungsvertrag.

    Und zu deinen Beispielen.

    Nummer 1 hat eventuell Chancen auf 60km/h Papiere, auch ohne Nachweis. Die Listen welche wohin gingen werden immer besser.

    Nummer 2 hat nur Chancen wenn die Liste in diesem Bereich noch zu ungenau ist, ansonsten bekommt man keine 60/h.

  • Toni_04 das wird nicht kommen das hier nochmehr simson legal 60kmh fahren dürfen. Das die simme so gehypt wird, damit wurde nicht gerechnet. Da dachte man eher die will eh keiner und die 60kmh regel löst sich von selber.

  • Toni_04 das wird nicht kommen das hier nochmehr simson legal 60kmh fahren dürfen. Das die simme so gehypt wird, damit wurde nicht gerechnet. Da dachte man eher die will eh keiner und die 60kmh regel löst sich von selber.

    Sehe ich auch so. Der Hype war nicht abzusehen. Vor zwanzig Jahren bekam man ne Simme für nen Kasten Bier oder wenige hundert Euro hinterhergeschmissen.
    Angesichts neuer Umweltrichtlinien und dem geläufigem Interesse an Neuverkauf, wird das sicher nicht gefördert das noch mehr mit 60 km/h Regelung in den Verkehr kommen.

    86er S51 B2-4 "blacky" Tuningkarre

    82er Kr51/2 E "Patina komplett Ori"

  • Pah, da lach ich mich Schlapp...

    Ob das Fahrzeug nun 60 km/h (eigentlich 65) und gedrosselt eigentlich 45 km/h (fährt trotzdem zumeist 60) fährt spielt dezent keine Rolle...

    Zumal gibt es keine professionell Möglichkeit eine Simson auf 45 km/h zu drosseln... Das kannste nur zu gut nachweisen, und da wird ein Richter einem kaum widersprechen...

    Zumal kann ich auch einfach Trick 17 spielen und ich lasse das Fahrzeug freiwillig zu... Mach ich zur Not ein H Kennzeichen und komme beliebig in jede grüne Zone rein, falls man dahingehend mit Umwel usw. Probleme bekommen sollte...

  • Wenn man jetzt einen gesetztestext ausarbeiten würde der simson die 60km/h erlaubt, musst man der Gleichstellung wegen es auch den anderen rollern genehmigen.

    Und wo drinne steht das sie erstmals in der DDR gelaufen sein müssen, stichwort einigungsvertrag.

    Naja in dem bei mir oben angehangenen Ausschnitt des Einigungsvertrages bzgl. Simson steht ja sogesehen nur drinne das die Dinger weiter nach DDR StVZO laufen und bis 28.02.1992 in Betrieb gekommen sein müssen...

    Es steht nicht explizit drin, das sie auf DDR Boden erstmals versichert bzw. zugelassen sein muss...

    Daher ja erst meine Nachfrage...

    Und etwas reininterpretieren kann sich weder die Zulassungsstelle noch das KBA

  • Pah, da lach ich mich Schlapp...

    Ob das Fahrzeug nun 60 km/h (eigentlich 65) und gedrosselt eigentlich 45 km/h (fährt trotzdem zumeist 60) fährt spielt dezent keine Rolle...

    Ich lache mich dann schlapp wenn du mit nem reimport und 60km/h angehalten wirst, und der Vorwurf des Fahrens ohne versicherungsschutz im Raume steht. Den das Kennzeichen am Heck is nix wert wenn keine gültige be vorliegt, und eine 60km/h BE für einen reimport hat keine Gültigkeit.


    Und besonders lustig wird es dann noch wenn du keinen motorradführerschein besitzt, dann kommt noch fahren ohne Führerschein hinzu. Dann ises auch nen schön rundes ei, und die Probleme sind nicht zu klein dann.

  • Es steht nicht explizit drin, das sie auf DDR Boden erstmals versichert bzw. zugelassen sein muss...

    Daher ja erst meine Nachfrage...

    Das kannst du dir ganz leicht selbst beantworten und dem du dir zwei Fragen stellst.

    Erstens zwischen wem wurde der Vertrag geschlossen, und was umfasst ihn.


    Einer Tipp, es geht in dem Vertrag um die gebietskörperschafft der DDR, das schließt das in den Verkehr nehmen mit ein, und das kann nur innerhalb der DDR sein da wie in der Fragestellung oben zwischen welchen Ländern der Vertrag zustande gekommen ist schon beantwortet wird.

  • Pah, da lach ich mich Schlapp...

    Ob das Fahrzeug nun 60 km/h (eigentlich 65) und gedrosselt eigentlich 45 km/h (fährt trotzdem zumeist 60) fährt spielt dezent keine Rolle...

    Zumal gibt es keine professionell Möglichkeit eine Simson auf 45 km/h zu drosseln... Das kannste nur zu gut nachweisen, und da wird ein Richter einem kaum widersprechen...

    Sorry, aber was du wieder hier von dir gibst, darüber kann man nur Schlapp lachen, eigentlich nur Kopf schütteln.

    Das ist in zweierlei Hinsicht Quatsch, es interessiert den Gesetzgeber Null ob es einen zugelassen Drosselungssatz gibt oder nicht, die darf nicht schneller Punkt.

    Normal bekommt ein Fahrzeug was die zulässige Bauartbedingt Höchstgeschwindigkeit nicht einhält keine BE oder die vorhandenen erlicht dadurch..

    Ach muss man sich klar sein das nach der Wende darum ging bundesdeutsches Recht in der DDR umzusetzen (nicht nur bei den Mopeds) es ist zu keinen Zeitpunk gewollt gewesen irgendwelche DDR Regelungen ins BRD Recht zu integrieren. Von daher wird es da wohl nie eine Regelung geben, das alle Simsons 60kmh drüfen. Es dürften ja auch noch nie alle 60kmh.

    Das alle nur noch 45km/h dürfen, wird nicht kommen, da die KKR nach BRD Recht, seit 1986 bist 2002 , eine 50km/h BE bekommen haben, auch betreffen würde.

    Es steht nicht explizit drin, das sie auf DDR Boden erstmals versichert bzw. zugelassen sein muss..

    Muss sie ja auch nicht, nur muss für das Moped mal eine BE vom KTA der DDR erlangt wurden sein. (bist auf eine Ausnahme)

    Das es so war, musste als Eigentümer belegen und nicht eine Behörde.

    Fakt ist auch, (die Ausnahme) das nach 1990 bis Februar 92 die Simsons auch nur dann noch eine 60km/h BE bekommen habe wenn sie auf dem Boden der ehemaligen DDR, erstmalig n den Verkehr gebracht wurden. In den gebrauchten Ländern haben die nach BRD Recht nur eine mit 50km/h bekommen.

    2 Mal editiert, zuletzt von ckich (22. Juni 2024 um 12:13)

  • Ich lache mich dann schlapp wenn du mit nem reimport und 60km/h angehalten wirst, und der Vorwurf des Fahrens ohne versicherungsschutz im Raume steht. Den das Kennzeichen am Heck is nix wert wenn keine gültige be vorliegt, und eine 60km/h BE für einen reimport hat keine Gültigkeit.


    Und besonders lustig wird es dann noch wenn du keinen motorradführerschein besitzt, dann kommt noch fahren ohne Führerschein hinzu. Dann ises auch nen schön rundes ei, und die Probleme sind nicht zu klein dann.

    Keine Sorge, Fahren ohne Führerschein ist es nicht, nur wo steht explizit in dem Einigungsvertrag drinne, das es auf DDR Boden erstmals zu gelassen sein muss... Es soll doch nur den Regelungen der DDR entsprechen und vor 28.02.1992 erstmals in Verkehr gekommen sein... Mehr steht sogesehen nicht drin

  • Sorry, aber was du wieder hier von dir gibst, darüber kann man nur Schlapp lachen, eigentlich nur Kopf schütteln.

    Das ist in zweierlei Hinsicht Quatsch, es interessiert den Gesetzgeber Null ob es einen zugelassen Drosselungssatz gibt oder nicht, die darf nicht schneller Punkt.

    Normal bekommt ein Fahrzeug was die zulässige Bauartbedingt Höchstgeschwindigkeit nicht einhält keine BE oder die vorhandenen erlicht dadurch..

    Ach muss man sich klar sein das nach der Wende darum ging bundesdeutsches Recht in der DDR umzusetzen (nicht nur bei den Mopeds) es ist zu keinen Zeitpunk gewollt gewesen irgendwelche DDR Regelungen ins BRD Recht zu integrieren. Von daher wird es da wohl nie eine Regelung geben, das alle Simsons 60kmh drüfen. Es dürften ja auch noch nie alle 60kmh.

    Werden also Simsons nicht mit 45 km/h BEs versehen wenn sie bspw. Reimporte sind, trotz das es von '92 war?

    Die 50 km/h gilt doch auch nur für diejenigen auf dem ehemaligen DDR Gebiert, oder nicht?

    Muss sie ja auch nicht, nur muss für das Moped mal eine BE vom KTA der DDR erlangt wurden sein. (bist auf eine Ausnahme)

    Das es so war, musste als Eigentümer belegen und nicht eine Behörde.

    Fakt ist auch, (die Ausnahme) das nach 1990 bis Februar 92 die Simsons auch nur dann noch eine 60km/h BE bekommen habe wenn sie auf dem Boden der ehemaligen DDR, erstmalig n den Verkehr gebracht wurden. In den gebrauchten Ländern haben die nach BRD Recht nur eine mit 50km/h bekommen.

    Also wenn das Ding irgendwann mal im Besitz Eimer KTA BE war, ist es irrelevant wohin das Teil exportiert oder importiert worden ist, es dürfte 60 km/h schnell fahren...

    Mit dem Problem, das man es selber nachweisen soll, was man aber in manchen Fällen ja nicht mehr kann...

    Was will man dann machen? Dann wird man ja fälschlicherweise langsamer eingestuft🤷🏼

  • Also wenn das Ding irgendwann mal im Besitz Eimer KTA BE war, ist es irrelevant wohin das Teil exportiert oder importiert worden ist, es dürfte 60 km/h schnell fahren...

    Mit dem Problem, das man es selber nachweisen soll, was man aber in manchen Fällen ja nicht mehr kann...

    Was will man dann machen? Dann wird man ja fälschlicherweise langsamer eingestuft🤷🏼

    Wenn das Teil nach der "zulassung" in der DDR dann ins Ausland gegangen ist, und dann wieder kommt, bekommt man auch die 60km/h.


    Und wenn die zulassungsstelle oder das kba sagen das es sich um einen Export handelt, und du kannst nichts anderes nachweisen dann ist das so, und daran ist auch nix fälschlich langsamer eingestuft...

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