Moin, ich habe mir eine S51 gekauft. Der Vorbesitzer war damit beim Dekra und hat 3 blau/grüne Zettel bekommen (ich habe den ersten Zettel als Anhang eingefügt). Da steht das alles Vorschriftsgemäß ist. Und dann habe ich noch eine Bescheinigung über die Einzelgenehmigung gemäß § 4 Absatz 5 FZV(1. und 3. Bild). Da wurde auch alles ausgefüllt und so. Ist diese Bescheinigung jetzt das Fahrzeugpapier? Und ich kann doch damit auch 60 km/h fahren, oder?
Sind das richtige Papiere?
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Die Pappkarte /( grüne Schrift ) wurde von der Zulassungsstelle gestempelt und unterschrieben. Ist also eine BE für 60km/h.
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Ok, danke. Muss ich den Schein jetzt bei jeder Fahrt dabei haben oder reicht eine Kopie?
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Theorie: Die original Betriebserlaubnis muss immer mitgeführt werden
Praxis: Eine saubere Kopie wird bei Kontrollen akzeptiert (so jedenfalls meine Erfahrung hierzu). -
Kann im Falle einer Kontrolle aber auch ne Verwarnung nach sich ziehen und du darfst antanzen auf der Dienststelle mit den Originalpapieren
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Beglaubigte Kopie sich machen lassen? Oder geht sowas ne
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Wenn mich nicht täusche, die originalen auf verlangen auszuhändigen, laut Gesetzt.
Kann im Falle einer Kontrolle aber auch ne Verwarnung nach sich ziehen und du darfst antanzen auf der Dienststelle mit den Originalpapieren
Nicht nur das https://www.anwalt.de/rechtstipps/fa…pie_025475.html
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Beglaubigte Kopie sich machen lassen? Oder geht sowas ne
Ich hab ne beglaubigte Kopie dabei aber ich glaube du MUSST das Orginal dabei haben. Was ich aber nicht tue, die ist viel zu Wertvoll. Aber so kann ich mir zumindest nicht vorwerfen lassen ich würde versuchen mit einer billigen Fälschung Urkundenfälschung zu betreiben. Die 10€ Verwarnung wäre es mir einige Male Wert
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Genügt nicht ein Verweis auf die rechtliche Vorgabe, dass die gültigen Dokumente im Original vorzuweisen sind?
Deinen Reisepass kopierst Du doch auch nicht, weil er viel zu wertvoll ist, um verloren oder entwendet zu werden.
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Deinen Reisepass kopierst Du doch auch nicht, weil er viel zu wertvoll ist, um verloren oder entwendet zu werden.
Subjektiver Wert, nicht Qbjektiver. Ist mir schon klar dass das kein Argument ist. Aber einen Reisepass bekomme ich definitiv wieder, eine 60 km/h Zulassung für die Simme vielleicht nicht wenn sich die Behörde quer stellt. Da hilft dir dann nicht mal der deutsche Botschafter weiter
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Weiterer Diskurs ist sinnlos. Die Vorgaben und Konsequenzen sind eindeutig.
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Richtig. Deswegen hab ich auch gleich erwähnt das es mir das Bußgeld Wert ist.
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Richtig. Deswegen hab ich auch gleich erwähnt das es mir das Bußgeld Wert ist.
und das gegebenenfalls nach hause laufen auch + Abschleppkosten und sicherstellen ?
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Als ob die einen Abschleppen wenn man seine Papiere mal vergessen hat 😂
Aber seine original Papiere nicht mitführen weil sie zu wertvoll sind ist irgendwie auch lächerlich. Wenn man alles dauerhaft verliert und Angst deswegen hat dann hängt ein AirTag dran.
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Als ob die einen Abschleppen wenn man seine Papiere mal vergessen hat
Es geht ja nicht darum was sie tun oder auch nicht, es geht darum das sie es könnten. Und das sollte man schon mitteilen, und dann muss es jeder für sich selbst entscheiden.
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Als ob die einen Abschleppen wenn man seine Papiere mal vergessen hat 😂
Das lachen vergeht dann wenn an son Obergenauen von der Rennleitung kommst, der dir die fahrt an Ort und Stelle als beendet erklärt wenn die BE nicht vorlegen kannst, das Recht hat sie.
Beim Zulassungspflichtigen ist Lage etwas anderes, wenn zb. das Motorrad zugelassen ist, kann die Rennleitung davon ausgehen das Papiere existieren, richtigem Stress kann aber tost dem geben wenn zb. Umbauten dran sind und jetzt überprüfen wollen ob diese Eingetragen/Rechtmäßig sind.......
Wie schnell einen fahrt zu Ende sein kann und was wegen einer Lappalie, durfte bekannter erleben, den seine Ausfahrt im Harz ist an Ort und Stelle als beendet erklärt wurden, weil sein Außenspiegel gefehlt hatte, den hatte er kaputt im Rucksack. Die die Rennleitung war sogar der Meinung das beim Motorrad mit Bj vor 990 sogar zwei Pflicht wären, was nicht stimmt und vor Ort geklärt mit Hilfe eines Smartphone und Internet.
Dank eines Kumpels mit dem der Ausfahrt gemacht hatte und ihn daraufhin seinen rechten borgte, ging es weiter aber nicht ohne Strafe von 15€ zu verpassen.
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Es geht ja nicht darum was sie tun oder auch nicht, es geht darum das sie es könnten. Und das sollte man schon mitteilen, und dann muss es jeder für sich selbst entscheiden.
Dann zählt mal weiter alles auf was sein könnte und was sie tun könnten. Da darf man nicht mehr aufs Moped steigen. Es könnte ja ....
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