Hallo zusammen,
als Gastbeitrag möchte ich mich hier einmalig zu diesem Thema äußern, da ich die Menge an Desinformation, Falschaussagen und unnötigem Geschwurbel nicht unkommentiert lassen kann. Hier eine sachliche Klarstellung:
Punkt 1:
Wenn eine Prüfstelle Schwierigkeiten hat, unsere Räder einzutragen, können sie uns gerne kontaktieren. Sollte der Prüfer nicht in der Lage sein, die DEKRA-internen Anweisungen umzusetzen, weisen wir darauf hin, dass wir diese offiziell erhalten und befolgt haben. So können Prüfstellen die Räder eintragen. In der Regel funktioniert die Eintragung nach unserem Hinweis dann reibungslos – manchmal überraschend „wie geschmiert“. 😉 Wir versenden jedoch keine zusätzlichen Dokumente an Prüfer!
Punkt 2:
Wir haben niemals Räder mit Teilegutachten oder ABE verkauft, und das wurde auch in keiner Produktbeschreibung behauptet. Unsere Produkte werden klar und transparent mit der Herstellererklärung beworben. Diese Erklärung wird von den Prüforganisationen akzeptiert. Die Bestätigung vom TÜV bezieht sich – wie deutlich erkennbar – ausschließlich auf unsere zertifizierte Speichenradherstellung.
Punkt 3:
Speirad ist eine eingetragene Marke und gehört zur Sachsenmoped. Sachsenmoped ist der Hersteller der Speirad-Räder.
Punkt 4:
Nach meinem aktuellen Wissensstand sind wir die einzige Firma, die Räder in sogar mehreren unterschiedlichen Prüflaboren unabhängig prüfen ließ. Damit können wir auf mehrere Prüfergebnisse zurückgreifen und gleichzeitig unsere Haftung als Hersteller absichern. Das ermöglicht uns, die Ware mit gutem Gewissen an die Kunden weiterzugeben.
Für die Tests haben wir unter anderem nagelneue DDR-Ware aus der ehemaligen Brandiser Fertigung (DUO) organisiert, komplett mit originalen Preisschildern. Diese wurden als Basis für die Prüfungen verwendet. Zusätzlich wurden auch CNC-Radnaben und diverse andere Bauteile auf Herz und Nieren getestet.
Punkt 5:
Es scheint bei einigen lautstarken Kommentaren ein grundlegendes Missverständnis zu geben: OEM-Hersteller unterliegen nicht der Räderprüfrichtlinie. Sie haften direkt für ihre Produkte und führen hausinterne Prüfungen durch, die mit den strengen Vorgaben des KBA für Nachbauräder wenig zu tun haben. Tatsächlich fallen OEM-Räder in externen Tests bei Prüflaboren öfter als gedacht durch.
Die Richtlinie für Nachbauräder ist strenger, da die Haftung hier anders geregelt ist. Der Vergleich zwischen OEM-Rädern und Nachbaurädern ist also nicht nur unglücklich, sondern schlichtweg falsch.
Zitat aus den DEKRA-Anweisungen:
„Liegt kein Dauerfestigkeitsnachweis einer Räderprüfstelle für das Drahtspeichenrad vor, muss der Hersteller bestätigen, dass das Rad mindestens die Anforderungen des Serienrades erfüllt oder diese übertrifft.
Herstellerbescheinigung:
Aufgrund der nur eingeschränkten Anwendungsfähigkeit der Richtlinie zur Prüfung von Sonderrädern bei Drahtspeichenrädern für Krafträder kann bis zur Bekanntgabe einer praktikablen Vorgehensweise die Herstellerbescheinigung akzeptiert werden.“
Punkt 6:
Ohne diese praktikable Lösung wären alle Simson Mopeds illegal unterwegs, wenn sie nicht exakt mit der originalen Radnabe, Speichen und Felge ausgestattet sind. Ein Speichenrad ist eine mehrteilige Felge, die als Gesamteinheit geprüft wird. Einzelne Bauteile können nicht beliebig durch Nachbauten ersetzt werden, ohne die Gültigkeit der Prüfung zu verlieren.
Ich möchte die Forummitglieder bitten, ausschließlich geprüfte Informationen zu verbreiten. Falschaussagen und Gerüchte sorgen nur für Verwirrung und bringen niemanden weiter.
An die Gewerbetreibenden, die hier aktiv schreiben: Bitte verhalten Sie sich wie ein Kaufmann – mit entsprechender Professionalität und Verantwortungsbewusstsein. Ein respektvoller Umgang miteinander sollte in einem Forum wie diesem selbstverständlich sein. Gegenseitiger Respekt ist die Grundlage für konstruktive Diskussionen und einen sinnvollen Austausch.
Vielen Dank euer Sachsenmoped GmbH Team!